21-1107.01

Stellungnahme der Verwaltung zu CDU-Antrag betr. Ansiedlungs- und Erweiterungsmöglichkeiten für das Harburger Handwerk

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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06.04.2021
Sachverhalt

 

Seitens der Spitzen des Harburger Handwerks ist in der Vergangenheit wiederholt dargestellt worden, dass dringender Bedarf an der Bereitstellung von geeigneten Flächen für die Ansiedlung und Erweiterung von Betrieben im Bezirk besteht und dass ohne Bereitstellung solcher Flächen eine ansonsten häufig zwingende Aussiedlung von Handwerksbetrieben ins niedersächsische Umland befürchtet werden muss. 

 

Leider liegen bisher seitens des Bezirksamtes Konzepte für verschiedene Bereiche (Wohnungsbau, Hotelwirtschaft usw.) vor. Für den Bereich des Handwerks fehlt ein gezieltes und überlegtes grundsätzliches Angebot.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, möglichst umgehend ein Konzept zu erarbeiten, welches Flächenangebote in unterschiedlicher Größe für die Bedarfe der einzelnen Zweige von Harburger Handwerksbetrieben hinsichtlich Neubau und Erweiterung ihrer Betriebsflächen aufzeigt.

 

Bei der Erarbeitung dieses Konzeptes ist die Spitze des Harburger Handwerks einschließlich der Handwerkskammer Hamburg angemessen zu beteiligen.

 

Hamburg, am 08.01.2021

 

Ralf-Dieter Fischer                                         Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender                                     Uwe Schneider

                                                                       Lars Frommann

 

 

 

Freie und Hansestadt Hamburg

 

Bezirksamt Harburg

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1107) wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt begrüßt die Initiative, der Situation der Handwerksbetriebe im Bezirksamts-bereich größere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Förderung der mittelständischen Handwerksbetriebe ist seit Jahren auch Aufgabe der bezirklichen Wirtschaftsförderung.

 

Hinsichtlich der Flächenbedarfe für Handwerksbetriebe hat sich die Verwaltung mit den zu-ständigen Stellen der Handwerkskammer Hamburg in Verbindung gesetzt. Als Ergebnis die-ses Austausches ist festzuhalten, dass dort in den letzten Monaten keine übermäßige Anzahl an Harburger Betrieben nach Flächen für betriebliche Zwecke nachgefragt hat. Die einge-gangenen Nachfragen haben keinen Anlass dazu gegeben, davon auszugehen, dass das vorhandene Angebot nicht ausreiche. Nach dortiger Einschätzung, zielt die vor kurzem gestartete Initiative der ehrenamtlichen Be-zirkshandwerksmeister auf die Realisierung eines Standortes für einen Handwerkerhof als Investorenmodell ab.

Die Handwerkskammer ist zurzeit damit befasst, die belastbaren Bedarfe der genannten Inte-ressenten zu ermitteln. Schon jetzt kann gesagt werden, dass ein Anteil der genannten Betrie-be nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist und diese somit nicht im Fokus der Hand-werkskammer stehen.

Über die Ergebnisse der Prüfung und das vorhandene Beratungsangebot wird die Hand-werkskammer im Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft im April 2021 berich-ten.

Einen Bedarf an der Realisierung eines Handwerkerhofes, nach Vorbild der Meistermeile im Bezirk Eimsbüttel, hat die Handwerkskammer in der Vergangenheit in den Bezirken Berge-dorf und Harburg nicht gesehen, da hier der räumliche Druck nicht so hoch ist, wie in verdich-tet besiedelten Bezirken der FHH. Bei entsprechender Nachfrage wird die Handwerkskammer ein derartiges Projekt jedoch unterstützen. Die Entwicklung eines Konzeptes für einen Handwerkerhof sieht die Hand-werkskammer jedoch nicht in der eigenen Zuständigkeit, sondern als Aufgabe des möglichen Investors, der noch gefunden werden muss. Die Kammer kann hierbei dem Vorhabenträger beratend zur Seite stehen.

 

In den vergangen Jahren konnte seitens der Verwaltung den Betrieben, die auf der Suche nach Grundstücken für die Erweiterung oder Neuerrichtung von Betriebsstätten waren, bei Erfüllung der von Senat beschlossenen Wirtschaftsförderungskriterien, immer ein Angebot zum Grundstückserwerb oder der Bestellung eines Erbbaurechts an einem städtischen Grundstück gemacht werden.

Betriebe, die nicht unter die Kriterien fallen, wurden an die Hamburg Invest Wirtschaftsförde-rungsgesellschaft (HIW) verwiesen, da dort zentral für Hamburg eine Datenbank für Grund-stücke des privaten Marktes vorhanden ist und entsprechende Angebote vermittelt werden können. Darüber hinausgehende Möglichkeiten der Vermittlung privater Grundstücke hat die Verwaltung aus Datenschutz- und Konkurrenzschutzgründen nicht. Die Nachfrage von Handwerksbetrieben war jedoch nicht so groß, als dass die Verwaltung hier besonderen Handlungsbedarf gesehen hat.

Darüber hinaus steht Handwerksbetrieben grundsätzlich jede in einem Bebauungsplan als gewerbliche Baufläche (GE) ausgewiesene Fläche zur Verfügung.

In der letzten Fortschreibung des bezirklichen Gewerbeflächenkonzeptes 2018 in Kapitel 3.2 (DIE STRUKTUR DER BRANCHEN UND IHRE BEVORZUGTEN STANDORTE) der Typ 3: Standort für Handwerk und Kleingewerbe, gesondert beschrieben. Demnach sind in den zur Verfügung stehenden Flächen 22 % für diesen Typ vorgesehen.

 

Bzgl. der Fortschreibung des Masterplanes Handwerk befindet sich die Handwerkskammer Hamburg derzeit in Gesprächen mit der Behörde für Wirtschaft und Innovation.

 

 

Gez. Fredenhagen