21-1288.01

Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Altkleidercontainer Neuwiedenthaler Straße

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 08.02.2022 Hauptausschuss Ö 1.7

Sachverhalt

Sehr zum Ärgernis der Bevölkerung und zum Schaden der Umwelt stehen an der Neuwiedenthaler Straße Ecke Maackenhofwinkel Altkleidercontainer. Augenscheinlich befinden sich die Container nicht auf öffentlichem Grund. Die Container sind überfüllt und Kleidung befindet sich teilweise verpackt und unverpackt neben den Containern.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Ist der Verwaltung der Zustand bekannt?

2. Gibt es eine Genehmigung zur Aufstellung der Container an dem Standort?

2.1. Wenn ja, seit wann?

2.2. Wenn ja, wann wird der vermüllte Zustand dort beseitigt?

Wenn zu 2. "Nein", fragen wir:

3. Ist der Verwaltung der Eigentümer der Container bekannt?

3.1. Wurde Kontakt zum Eigentümer aufgenommen und mit welchem Ergebnis?

4. Falls die Container auf privatem Grund stehen, wurde der Eigentümer des Grundstückes aufgefordert, die Container zu entfernen?

4.1. Wenn ja, wann?

4.2. Wenn ja, wurde eine Frist gesetzt?

Ein weiteres Mitel zur Entfernung ist lt. Antwort auf den Antrag 20-0624, dass die Container sichergestellt werden.

Wir fragen die Verwaltung:

5. Wurde die Maßnahme in Erwägung gezogen?

5.1. Wenn ja, wann erfolgt die Sicherstellung?

5.2. Wein nein, warum nicht?

5.3. Wenn nein, wurde dem Eigentümer des Grundstückes ein entsprechender Vorschlag gemacht?

Die Container sehen so aus, als hätte es in ihrem Inneren gebrannt.

Wir fragen die Verwaltung:

6. Haben die Container gebrannt?

6.1. Wenn ja, wann?

6.2. Wer kommt für die Kosten von Löscharbeiten auf, falls solche erfolgen mussten?

Hamburg, am 19.03.2021

Ralf-Dieter Fischer Lars Frommann

Fraktionsvorsitzender Dr. Antja Jaeger

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 29.03.2021

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1288) wie folgt:

  1. Ist der Verwaltung der Zustand bekannt?

Der überfüllte Zustand der Altkleidercontainer sowie die Ablagerungen waren der Verwaltung bisher nicht bekannt.

  1. Gibt es eine Genehmigung zur Aufstellung der Container an dem Standort?

Für eine Aufstellung von Altkleidercontainern auf privaten Flächen ist die Erteilung einer Genehmigung des Bezirksamtes nicht notwendig. Behälter zum Sammeln wieder verwertbarer Abfallstoffe bedürfen gemäß der Anlage 2 zu § 60 der Hamburgischen Bauordnung keiner Genehmigung.

2.1. Wenn ja, seit wann?

Entfällt.

2.2. Wenn ja, wann wird der vermüllte Zustand dort beseitigt?

Entfällt.

Wenn zu 2. "Nein", fragen wir:

  1. Ist der Verwaltung der Eigentümer der Container bekannt?

Nein.

3.1. Wurde Kontakt zum Eigentümer aufgenommen und mit welchem Ergebnis?

Nein.

  1. Falls die Container auf privatem Grund stehen, wurde der Eigentümer des Grundstückes aufgefordert, die Container zu entfernen?

Nein. Das Bezirksamt wird sich aber des Falles annehmen und eine Ortsbesichtigung durchführen. Danach wird über die zu ergreifenden Maßnahmen entschieden.

4.1. Wenn ja, wann?

S. zu 4.

4.2. Wenn ja, wurde eine Frist gesetzt?

Entfällt.

Ein weiteres Mittel zur Entfernung ist lt. Antwort auf den Antrag 20-0624, dass die Container sichergestellt werden.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Wurde die Maßnahme in Erwägung gezogen?

Nein. Das wurde bisher nicht in Erwägung gezogen, da sich der Grundeigentümer bisher nicht an das Bezirksamt gewendet hat.

5.1. Wenn ja, wann erfolgt die Sicherstellung?

Entfällt

5.2. Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

5.3. Wenn nein, wurde dem Eigentümer des Grundstückes ein entsprechender Vorschlag gemacht?

Nein.

Die Container sehen so aus, als hätte es in ihrem Inneren gebrannt.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Haben die Container gebrannt?

Hierzu liegen der Verwaltung keine Informationen vor.

6.1. Wenn ja, wann?

Entfällt

6.2. Wer kommt für die Kosten von Löscharbeiten auf, falls solche erfolgen mussten?

Entfällt

Fredenhagen

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