22-1054.01

Antwort auf Kleine Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Markus Sass betr.: Wiederholte Überschwemmungen am Falkenberg / Verantwortlichkeiten und Maßnahmen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 18.11.2025 Hauptausschuss Ö 3.8

Sachverhalt

In der Nacht vom 22. auf den 23. Juli 2025 kam es am Falkenberg/Ecke Heidrand/Falkenbergsweg in Neugraben zu einer schweren Überschwemmung, ausgelöst durch eine Verstopfung im Falkengraben. Insgesamt wurden sieben Wohnhäuser erheblich beschädigt, die Schadenshöhe beläuft sich auf einen hohen sechsstelligen Betrag. Die betroffenen Hausbesitzer stehen aktuell ohne klare Aussicht auf Kostenübernahme da.

Dies ist kein Einzelfall: Bereits in den Jahren 2015 und 2020 ereigneten sich ähnliche Überschwemmungen in derselben Gegend, jeweils infolge von extremen Starkregenfällen. Trotz wiederholter Vorfälle scheint bislang keine ausreichende Lösung gefunden worden zu sein.

Aus dem bisherigen Schriftverkehr mit den Anwohner und der Behörde ergibt sich, dass sowohl Hamburg Wasser als auch das Bezirksamt Harburg eine Rolle spielen:

  • Das Bezirksamt Harburg verweist auf die Unterhaltungspflicht von Gräben und die Prüfung der Abflusswege.
  • Hamburg Wasser ist für das Schmutz- und Regenwassersystem sowie die Straßenentwässerung zuständig.

Trotzdem besteht für die Anwohner Unklarheit darüber, wer tatsächlich die Verantwortung für den Falkengraben und seine regelmäßige Reinigung, Wartung und Funktionsfähigkeit trägt.

Die Situation verschärft sich durch den Umstand, dass bei jedem Starkregen nicht nur kurzfristige Überschwemmungen entstehen, sondern durch verschlämmte, überwachsene oder unzureichend gewartete Gräben wiederholt hohe Sachschäden an privaten Häusern auftreten. Eine nachhaltige Lösung wurde bislang nicht umgesetzt, obwohl die Problematik seit Jahren bekannt ist.

Vor diesem Hintergrund bitte ich, die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten:

1. Wer ist eindeutig für die Reinigung, Wartung und Funktionsfähigkeit des Falkengrabens zuständig: Hamburg Wasser oder das Bezirksamt Harburg?

2. Wer trägt die Verantwortung für die entstandenen Schäden, wenn trotz wiederholter Hinweise und früherer Überschwemmungen keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen wurden?

3. Welche konkreten Schritte werden jetzt unternommen, um erneute Überschwemmungen zu verhindern (z. B. regelmäßige Reinigung, technische Ausbauten, Rückhaltebecken)?

4. Welche Maßnahmen wurden nach den Überschwemmungen von 2015 und 2020 tatsächlich umgesetzt, und warum haben sie nicht ausgereicht?

5. Wird es ein verbindliches Wartungs- und Kontrollkonzept geben, das den Anwohnern eine gewisse Sicherheit gibt, dass sich solche Schäden nicht wiederholen?

6. Gibt es Hilfs- oder Entschädigungsprogramme von Stadt oder Bezirk für die betroffenen Hausbesitzer, die nun mit hohen Kosten belastet sind?

7. Wie wird künftig sichergestellt, dass Anwohner bei Starkregen rechtzeitig gewarnt und besser informiert werden?



FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

4. November 2025



Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Markus Sass, Drs. 22-1054, wie folgt:

Vorbemerkung:

Mit Blick auf den vorliegenden Fall lässt sich die Entsorgung der einzelnen Arten von Abwasser in Hamburg folgendermaßen beschreiben:

  • Hamburg Wasser ist für die Ableitung und Entsorgung von Abwasser zuständig. Das ist zum einen das sogenannte Schmutzwasser, dass in privaten Haushalten, privatwirtschaftlichen Unternehmen und ähnlichen Institutionen anfällt. Zum anderen leitet Hamburg Wasser das Regenwasser über Regensiele ab: Immer dort, wo von privaten Grundstücken Regenwasser per Rohrleitung über den öffentlichen Raum abgeleitet wird, ist das Rohrleitungssystem in der Zuständigkeit von Hamburg Wasser.
  • Die Tiefbauabteilung des Bezirksamtes Harburg ist für die Ableitung des Regenwassers von den öffentlichen Flächen zuständig, wenn über dieses System ausschließlich nur sogenanntes Straßenwasser abgeleitet wird. Das sind die sogenannten Straßenentwässerungsleitungen. Ein Anschluss von Dritten ist hier nicht zulässig.

  • Die Wasserwirtschaft des Bezirksamtes Harburg ist als gewässerunterhaltende Dienststelle für die Gewässer II. Ordnung zuständig. Hierzu zählt der Falkengraben in dem hier angesprochenen Bereich.
  1. Wer ist eindeutig für die Reinigung, Wartung und Funktionsfähigkeit des Falkengrabens zuständig: Hamburg Wasser oder das Bezirksamt Harburg?

Siehe Vorbemerkung

2. Wer trägt die Verantwortung für die entstandenen Schäden, wenn trotz wiederholter
Hinweise und früherer Überschwemmungen keine ausreichenden Maßnahmen
ergriffen wurden?

Regensiele, Straßenentwässerungsleitung und Gräben, die als Vorfluter geplant und gebaut worden sind, sind auf ein gewisses Regenereignis ausgelegt. Für darüberhinausgehende Regenereignisse gibt es keine rechtliche Verpflichtung einer unschädlichen Entsorgung, aus der sich bei einer Überflutung eine Verantwortung ableiten ließe.

Davon unbenommen ist, dass die Dienststellen des Management des öffentlichen Raumes auf pragmatischem Wege nach Lösungen suchen, um solche Stellen, bei denen sich Überflutungen bilden, zu entschärfen. Ebenso sind die Klimaanpassungsstrategien zu nennen, mit denen auf die geänderten Regenverhältnisse perspektivisch reagiert werden soll.

Darüber hinaus sind aber auch die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Eigenverantwortung verpflichtet, für einen entsprechenden Überflutungsschutz eigener Anlagen Sorge zu tragen.

3. Welche konkreten Schritte werden jetzt unternommen, um erneute
Überschwemmungen zu verhindern (z. B. regelmäßige Reinigung, technische
Ausbauten, Rückhaltebecken)?

Sowohl die Mitarbeitenden der Tiefbauabteilung und der Wasserwirtschaft, wie auch Hamburg Wasser stehen seit längerem in schriftlichem Austausch mit den Betroffenen, ein Ortstermin wird zeitnah angestrebt.

4. Welche Maßnahmen wurden nach den Überschwemmungen von 2015 und 2020
tatsächlich umgesetzt, und warum haben sie nicht ausgereicht?

Der Falkengraben wurde entschlammt und wird sehr viel häufiger kontrolliert und bei Bedarf unterhalten. Sämtliche Straßenentwässerungsleitungen sind kontrolliert und gereinigt worden.

Im Zuge der Ausweisung des Überschwemmungsgebietes im Scheidebach wird am Falkengraben eine Rückhaltebecken errichtet. Dieses befindet sich gerade in der baulichen Umsetzung.

Die Tiefbauabteilung hat im Gödecke Michels Weg Versickerungsbeete angelegt, um das anfallende Regenwasser dezentral zu versickern und damit auch den Falkengraben zu entlasten.




Mit all diesen Maßnahmen wird ein entsprechender Abfluss und eine Entlastung des Falkengrabens erwartet.


5. Wird es ein verbindliches Wartungs- und Kontrollkonzept geben, das den
Anwohnern v eine gewisse Sicherheit gibt, dass sich solche Schäden nicht
wiederholen?

Nein. Auch ein noch engmaschigeres Wartungs- und Kontrollkonzept kann nicht davor schützen, dass sich durch die Kombination aus Geländemodulation, gewachsener Infrastruktur und Starkregenereignisse Überflutungen bilden können.

6. Gibt es Hilfs- oder Entschädigungsprogramme von Stadt oder Bezirk für die
betroffenen Hausbesitzer, die nun mit hohen Kosten belastet sind?

Derartige Hilfs- oder Entschädigungsprogramme sind nicht bekannt.


7. Wie wird künftig sichergestellt, dass Anwohner bei Starkregen rechtzeitig gewarnt
und besser informiert werden?

Warnmeldungen zu Gefahrenlagen wie Großbränden, Gefahrstoffen, Extremwetter, Hochwasser und polizeilichen Lagen werden über die kostenlose bundesweite App NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App) bekanntgegeben.

Darüber hinaus werden über die Medien Wettervorhersagen und Warnungen veröffentlicht.

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