22-1575.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag (neu) der Abg. Markus Sass, Mehmet Kizil, Benizar Gündogdu und Dennis Wacker (SPD) betr. Überprüfung der Entwässerungs- und Starkregensituation im Einzugsgebiet des Falkengrabens

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Im Einzugsgebiet des Falkengrabens kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu Überflutungen infolge von Starkregenereignissen. Besonders betroffen waren angrenzende Wohngebiete, unter anderem im Bereich Gödeke-Michels-Weg und umliegender Straßen. Für die Anwohnerinnen und Anwohner stellt die Situation weiterhin eine große Belastung dar. Die Verwaltung hat bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt bzw. eingeleitet. Dazu zählen unter anderem die Entschlammung und intensivere Unterhaltung des Falkengrabens, die Überprüfung und Reinigung der Straßenentwässerungsleitungen, die Anlage von Versickerungsbeeten im Bereich Gödeke-Michels-Weg im Rahmen des RISA-Programms sowie der Bau eines Rückhaltebeckens im Zusammenhang mit dem Überschwemmungsgebiet am Scheidebach. Trotz dieser Maßnahmen bestehen weiterhin Fragen zur Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen sowie zur zukünftigen Entwicklung der Entwässerungssituation im Einzugsgebiet des Falkengrabens, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Starkregenereignisse. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Situation im gesamten Einzugsgebiet des Falkengrabens erneut fachlich zu prüfen und transparent darzustellen, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden, welche Wirkung erwartet wird und welche weiteren Maßnahmen gegebenenfalls erforderlich sein könnten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die zuständigen Fachbehörden bzw. Fachämter werden gebeten,

1. die Entwässerungs- und Starkregensituation im Einzugsgebiet des Falkengrabens erneut fachlich zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Überflutungsrisiken für angrenzende Wohngebiete,

2. darzustellen, welche Maßnahmen am Falkengraben und im zugehörigen Einzugsgebiet bereits umgesetzt wurden und welche Wirkung diese auf den Wasserabfluss bei Starkregen haben,

3. zu prüfen, ob weitere Maßnahmen zur Entlastung des Falkengrabens und zur Verringerung des Überflutungsrisikos möglich oder erforderlich sind, beispielsweise zusätzliche Rückhalte- oder Überflutungsflächen,

4. dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz der Bezirksversammlung über die Ergebnisse zu berichten. Der Bericht soll nach Möglichkeit in öffentlicher Sitzung erfolgen, sodass interessierte Anwohnerinnen und Anwohner als Gäste teilnehmen und Fragen stellen können. Der Regionalausschuss Süderelbe ist zuzuladen.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

20. Oktober 2026

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt wie folgt Stellung:

Die zuständigen Fachbehörden bzw. Fachämter werden gebeten,

  1. die Entwässerungs- und Starkregensituation im Einzugsgebiet des Falkengrabens erneut fachlich zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Überflutungsrisiken für angrenzende Wohngebiete,

Die Entwässerungs- und Starkregensituation im Einzugsgebiet des Falkengrabens wurde bei der Planung und Umsetzung der bisherigen Maßnahmen fachlich berücksichtigt. Die bereits umgesetzten Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Verringerung der Überflutungsrisiken bei Starkregenereignissen.

Da im Einzugsgebiet jedoch weitere Maßnahmen vorgesehen sind, erscheint eine erneute fachliche Prüfung der Entwässerungs- und Starkregensituation sowie eine Vorstellung der Simulationsergebnisse der Starkregengefahrenkarte erst dann sinnvoll, wenn diese geplanten Maßnahmen umgesetzt sind. Erst zu diesem Zeitpunkt kann die Wirkung des Gesamtmaßnahmenpakets belastbar bewertet und eine aktualisierte Einschätzung möglicher Überflutungsrisiken für angrenzende Wohngebiete vorgenommen werden.

Eine erneute Betrachtung wird daher nach Umsetzung der noch ausstehenden Maßnahmen als zweckmäßig angesehen.

  1. darzustellen, welche Maßnahmen am Falkengraben und im zugehörigen Einzugsgebiet bereits umgesetzt wurden und welche Wirkung diese auf den Wasserabfluss bei Starkregen haben,
  2. zu prüfen, ob weitere Maßnahmen zur Entlastung des Falkengrabens und zur Verringerung des Überflutungsrisikos möglich oder erforderlich sind, beispielsweise zusätzliche Rückhalte- oder Überflutungsflächen,

Im Einzugsgebiet des Falkengrabens wurden beziehungsweise werden verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Regenwasserrückhalts und zur Reduzierung potenzieller Überflutungsrisiken bei Starkregenereignissen umgesetzt.

Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zum Rückhalt von Regenwasser im Waldbereich. Durch Querableitungen und Profilanpassungen von Forstwegen soll der oberflächige Abfluss gezielt reduziert beziehungsweise in geeignete Rückhaltebereiche gelenkt werden. Entsprechende Maßnahmen wurden unter anderem am Neugrabener Heideweg und am Bredenbergsweg umgesetzt. Darüber hinaus wurde im Bereich des Wendehammers am Falkenbergsweg eine Maßnahme zum Rückhalt von Wasser realisiert. Weitere Details und Maßnahmen hierzu sind bei der zuständigen Forstwirtschaft des Bezirksamtes Harburg abzufragen.

Weitere Maßnahmen befinden sich in Planung. Hierzu gehören insbesondere die Anpassung des Weges Heidblick sowie Maßnahmen zur Erhöhung des Wasserrückhalts im Waldbereich „Quellgrund“. Die Umsetzung ist im Zusammenhang mit Mitteln der Klimaanpassungsstrategie vorgesehen.

Ergänzend wurden beziehungsweise werden im Siedlungsbereich dezentrale Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung umgesetzt, beispielsweise in Form von Tiefbeeten, unter anderem am Gödeke-Michels-Weg und einer Retentionsmulde an der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg. Weitere konkrete Standorte und Umsetzungsstände wären bei den zuständigen Stellen im Bezirksamt (Tiefbau) abzufragen.

Darüber hinaus wurde das Regenrückhaltebecken In de Krümm ertüchtigt. Im Oberlauf des Falkengrabens ist zudem eine Anpassung des Regenrückhaltebeckens am Falkenbergsweg vorgesehen. Details hierzu sind bei der zuständigen Wasserwirtschaft des Bezirksamtes Harburg abzufragen.

Unabhängig von öffentlichen Maßnahmen wurden auch private Maßnahmen zum Objektschutz ergriffen. So wurde an einem besonders betroffenen Grundstück im Bereich der Kreuzung Waldschlucht/Fischbeker Holtweg eine bauliche Erhöhung entlang der Grundstücksgrenze hergestellt, um das Eindringen von oberflächig abfließendem Wasser zu erschweren.

  1. dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz der Bezirksversammlung über die Ergebnisse zu berichten. Der Bericht soll nach Möglichkeit in öffentlicher Sitzung erfolgen, sodass interessierte Anwohnerinnen und Anwohner als Gäste teilnehmen und Fragen stellen können. Der Regionalausschuss Süderelbe ist zuzuladen.

Eine Berichterstattung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz der Bezirksversammlung wird grundsätzlich als sinnvoll angesehen. Da eine erneute fachliche Betrachtung der Entwässerungs- und Starkregensituation im Einzugsgebiet des Falkengrabens jedoch erst nach Umsetzung der noch ausstehenden Maßnahmen zweckmäßig ist, sollte auch eine Berichterstattung über die Ergebnisse erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen.

Soweit möglich, kann die Berichterstattung in öffentlicher Sitzung erfolgen, sodass interessierte Anwohnerinnen und Anwohner als Gäste teilnehmen können.

gez. Böhm f.d.R.

Hille

Lokalisation Beta
Gödeke-Michels-Weg Neugrabener Heideweg Bredenbergsweg Falkenbergsweg Heidblick Quellgrund In de Krümm Waldschlucht Fischbeker Holtweg Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg

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Themen Beta

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