Antwort auf Große Anfrage der Fraktion Die Linke nach § 24 BezVG Betr.: Wegfall von SIN-Mitteln ab 2027
Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 6.31
Das Bezirksamt Harburg erhält von der Sozialbehörde für das Jahr 2026 SIN-Mittel (Sozialräumliche Integrationsnetzwerke) in Höhe von rund 640.000 Euro.
In dieser Summe enthalten sind Mittel zur Bewältigung von Mehrbedarfen infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und dadurch einhergehende Verantwortung die Geflüchtete im Land, auch hier in Harburg, Menschenwürdig unterzubringen und sie mit entsprechender sozialer Infrastruktur zu begleiten, in Höhe von rund 260.000 Euro. Nach aktuellem Stand sollen diese Mittel ab dem Jahr 2027 entfallen.
Aus diesen Mitteln wurden im Jahr 2026 folgende Projekte gefördert:
Nach bisherigem Stand müssten diese Projekte mit dem Wegfall der Mehrbedarfs-Mittel ab 2027 entfallen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
6. August 2026
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Große Anfrage der Fraktion Die Linke Harburg, Drs. 22-1953, wie folgt:
Vorbemerkung:
Die Darstellung hinsichtlich der Höhe der 2026 zur Verfügung stehenden Mittel ist nicht zutreffend. Aus regulären Mitteln der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN), die von der BSFB bereitgestellt werden, stehen 745.568 Euro zur Verfügung. Aus den sogenannte SIN-Mehrbedarfsmitteln Ukraine stehen 287.166 Euro zur Verfügung. Außerdem finanziert die BSFB über SIN die sogenannten „Kinderfreundlichen Räume“ mit einem Volumen von 92.700 Euro. Deren Finanzierung steht für 2027 ff. nicht in Frage.
Die Planung für 2027 erfolgt auf Basis der zur Verfügung stehenden Mittel und der Bedarfe in und um die Unterkunftsstandorte. Der Planungsprozess ist nicht abgeschlossen.
Siehe Antwort zu Frage 1.
Grundsätzlich ergänzen und entlasten die benannten Projekte bestehende Regelangebote, indem sie gezielt auf die besonderen Bedarfe geflüchteter Menschen eingehen und niedrigschwellige Zugänge, auch zu Regelsystemen, bieten. Angesichts sich verändernder Bedarfe ist es jedoch erforderlich, die jeweilige Ausgestaltung der Projektarbeit laufend anzupassen.
Ja. Eine Beibehaltung der Mehrbedarfsmittel Ukraine wurde nicht in Aussicht gestellt.
Carstensen
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