22-0334.01

Antwort auf Große Anfrage der GRÜNE-Fraktion gem. §24 BezVG betr. Entscheidungsverfahren und Qualitätsstandards bei der Vergabe von so genannten "SIN-Mitteln" (Soziale Integrationsnetzwerke)

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Letzte Beratung: 11.03.2025 Hauptausschuss Ö 3.3

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung fördert mit ihren Gestaltungsmitteln verschiedenste Projekte, die dem Zusammenleben im Stadtteil nützen und soziale, kulturelle oder sportliche Aktivitäten anregen.

Wiederholt wurden in den letzten Monaten Anträge auf Gestaltungsmittel gestellt, bei denen die Antragstellenden oder die Verwaltung darauf hinwiesen, dass diese Projekte in der Vergangenheit durch so genannte „SIN-Mittel“ gefördert werden. Zu diesen Mitteln besteht Aufklärungsbedarf, damit über die so gestellten Anträge qualifiziert geurteilt werden kann.

Deshalb fragen wir:

1. Seit wann gibt es SIN-Mittel und in welcher Höhe stehen sie dem Bezirk Harburg zur Verfügung (bitte jahresweise auflisten)?

2. Wie erfolgt die Auswahl von Empfänger*innen dieser Mittel und wie verläuft das Zuwendungsverfahren?

3. Wird bei Projekten, die SIN-Mittel bewilligt bekommen und Angebote für Kinder und Jugendliche der Jugendhilfeausschuss beteiligt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

4. Wie wird bei SIN-Mitteln mit evtl. am Jahresende nicht abgerechnete Mittel verfahren? Stehen diese im Folgejahr zusätzlich zur Verfügung? Wenn ja, bitte aufführen, welche Mittel in welchem Jahr zusätzlich vergeben wurden. Wenn nein, wurden die dem Bezirk zustehenden Mittel in jedem Jahr ausgeschöpft? Wenn nein, wie hoch waren die Rückflüsse?

5. Wie ist die Entwicklung der verfügbaren SIN-Mittel für 2025/2026? Welche Summen stehen zur Verfügung? Welche Summen sind bereits fest für Projekte eingeplant?

6. Wie stellt sich die Verwaltung eine angemessene Beteiligung der jeweils zuständigen Fachausschüsse vor?

7. Gelten für SIN-Mittel, die für Projekte vergeben werden, bei denen Angebote für Kinder und Jugendliche vorgehalten werden, die gleichen Qualitätsstandards wie bei Projekten, die aus Mitteln der Rahmenzuweisungen oder aus Gestaltungsmitteln der Bezirksversammlung gefördert werden? Insbesondere wird um eine Darstellung gebeten, inwiefern bei Kinder- und Jugendprojekten die Qualitätsstandards der Prävention gegen sexualisierte Gewalt eingehalten werden müssen und ggf. wie dies überprüft wird.



FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

10. Februar 2025


Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN,
Drs. 22-0334, wie folgt Stellung:

  1. Seit wann gibt es SIN-Mittel und in welcher Höhe stehen sie dem Bezirk Harburg zur Verfügung (bitte jahresweise auflisten)?

Siehe Anlage zu Frage 1.

2. Wie erfolgt die Auswahl von Empfänger*innen dieser Mittel und wie verläuft das
Zuwendungsverfahren?

Mit Zurverfügungstellung der Mittel wurden Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. In den Folgejahren gab es auch freihändige Vergaben für kleinere Projekte, die inhaltlich von Trägern gemeinsam mit den Unterkünften orientiert an den jeweiligen Bedarfslagen entwickelt worden waren. Dies erfolgte, weil aufgrund der jeweils auf ein Jahr befristeten Mittelzusagen eine zeitnahe Umsetzung nötig war.

Zum Ablauf der Zuwendungsverfahren siehe anliegende Förderrichtlinie.

3. Wird bei Projekten, die SIN-Mittel bewilligt bekommen und Angebote für Kinder und Jugendliche der Jugendhilfeausschuss beteiligt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

Die Mittel werden den Bezirksämtern als sogenannte Zweckzuweisung zur Verfügung gestellt. Bei Zweckzuweisungen ist eine Beteiliung des Jugendhilfeausschusses bzw. generell von Ausschüssen der Bezirksversammlung nicht vorgesehen, sondern ausschließlich bei Rahmenzuweisungen. Im Übrigen siehe Förderrichtlinie.

4. Wie wird bei SIN-Mitteln mit evtl. am Jahresende nicht abgerechnete Mittel verfahren? Stehen diese im Folgejahr zusätzlich zur Verfügung? Wenn ja, bitte aufführen, welche Mittel in welchem Jahr zusätzlich vergeben wurden. Wenn nein, wurden die dem Bezirk zustehenden Mittel in jedem Jahr ausgeschöpft? Wenn nein, wie hoch waren die Rückflüsse?

Nicht zugewendete Mittel sind an die Sozialbehörde zurückzugeben. Sofern Rückforderungen im Zuge der Verwendungsnachweisprüfungen entstehen, kann dieses Volumen zur Deckung zeitlich befristeter Bedarfe verwendet werden.


Jahr

Betrag

2017

2.441,95 Euro

2018

44.841,91 Euro

2019

3.236,59 Euro

2020

6.283,35 Euro

2021

21.151,83 Euro

2022

1.081,70 Euro

2023

endgütiges Ergebnis der VN Prüfung steht noch aus

2024

endgültiges Ergebnis der VN Prüfung steht noch aus

5. Wie ist die Entwicklung der verfügbaren SIN-Mittel für 2025/2026? Welche Summen stehen zur Verfügung? Welche Summen sind bereits fest für Projekte eingeplant?

Siehe Anlage zu Frage 1. Es gibt bisher eine Mittelzusage ausschließlich für 2025.
r 2025 wurden bis 31.01.2025 aus den regulären SIN-Mitteln 713.661,05 Euro bewilligt, aus den SIN-Mitteln Mehrbedarf Ukraine 277.949,05 Euro.

6. Wie stellt sich die Verwaltung eine angemessene Beteiligung der jeweils zuständigen Fachausschüsse vor?

Siehe Antwort zu Frage 3. Im Übrigen prüft die Verwaltung eine Aufnahme des Sachverhalts in die regelmäßige Berichterstattung der Verwaltung an die Bezirksversammlung gem. § 19 BezVG.

7. Gelten für SIN-Mittel, die für Projekte vergeben werden, bei denen Angebote für Kinder und Jugendliche vorgehalten werden, die gleichen Qualitätsstandards wie bei Projekten, die aus Mitteln der Rahmenzuweisungen oder aus Gestaltungsmitteln der Bezirksversammlung gefördert werden? Insbesondere wird um eine Darstellung gebeten, inwiefern bei Kinder- und Jugendprojekten die Qualitätsstandards der Prävention gegen sexualisierte Gewalt eingehalten werden müssen und ggf. wie dies überprüft wird.


Siehe anliegende Förderichtlinie.


i.V. Trispel

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
11.03.2025
Ö 3.3
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.