22-0334

Große Anfrage GRÜNE gem. §24 BezVG betr. Entscheidungsverfahren und Qualitätsstandards bei der Vergabe von so genannten "SIN-Mitteln" (Soziale Integrationsnetzwerke)

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung fördert mit ihren Gestaltungsmitteln verschiedenste Projekte, die dem Zusammenleben im Stadtteil nützen und soziale, kulturelle oder sportliche Aktivitäten anregen.

Wiederholt wurden in den letzten Monaten Anträge auf Gestaltungsmittel gestellt, bei denen die Antragstellenden oder die Verwaltung darauf hinwiesen, dass diese Projekte in der Vergangenheit durch so genannte „SIN-Mittel“ gefördert werden. Zu diesen Mitteln besteht Aufklärungsbedarf, damit über die so gestellten Anträge qualifiziert geurteilt werden kann.

Deshalb fragen wir:

1.     Seit wann gibt es SIN-Mittel und in welcher Höhe stehen sie dem Bezirk Harburg zur Verfügung (bitte jahresweise auflisten)?

2.     Wie erfolgt die Auswahl von Empfänger*innen dieser Mittel und wie verläuft das Zuwendungsverfahren?

3.     Wird bei Projekten, die SIN-Mittel bewilligt bekommen und Angebote für Kinder und Jugendliche der Jugendhilfeausschuss beteiligt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

4.     Wie wird bei SIN-Mitteln mit evtl. am Jahresende nicht abgerechnete Mittel verfahren? Stehen diese im Folgejahr zusätzlich zur Verfügung? Wenn ja, bitte aufführen, welche Mittel in welchem Jahr zusätzlich vergeben wurden. Wenn nein, wurden die dem Bezirk zustehenden Mittel in jedem Jahr ausgeschöpft? Wenn nein, wie hoch waren die Rückflüsse?

5.     Wie ist die Entwicklung der verfügbaren SIN-Mittel für 2025/2026? Welche Summen stehen zur Verfügung? Welche Summen sind bereits fest für Projekte eingeplant?

6.     Wie stellt sich die Verwaltung eine angemessene Beteiligung der jeweils zuständigen Fachausschüsse vor?

7.  Gelten für SIN-Mittel, die für Projekte vergeben werden, bei denen Angebote für Kinder und Jugendliche vorgehalten werden, die gleichen Qualitätsstandards wie bei Projekten, die aus Mitteln der Rahmenzuweisungen oder aus Gestaltungsmitteln der Bezirksversammlung gefördert werden? Insbesondere wird um eine Darstellung gebeten, inwiefern bei Kinder- und Jugendprojekten die Qualitätsstandards der Prävention gegen sexualisierte Gewalt eingehalten werden müssen und ggf. wie dies überprüft wird.

 

Lokalisation Beta
Harburg

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