Das Gefährdungspotenzial im Straßenverkehr ist insbesondere für Kinder auf dem Schulweg - ob zu Fuß oder auf dem Fahrrad - sehr hoch.
Umso mehr erstaunt es, dass – wie zum Beispiel an der Schule Scheeßeler Kehre – keine Verkehrserziehung mehr stattfindet, nachdem der durchführende Beamte in den Ruhestand gegangen ist und die Stelle bisher nicht nachbesetzt wurde.
Es ist zu befürchten, dass dies nicht nur an der Scheeßeler Kehre der Fall ist.
Deshalb fragen wir:
• Welche Schulen in Harburg sind ebenfalls betroffen?
• Zu welchem Zeitpunkt ist die Nachbesetzung der vakanten Stelle geplant?
• Wie oft und in welchem Umfang soll Verkehrserziehung an den Schulen stattfinden und in welchem Umfang findet sie tatsächlich statt?
• Sind in Bereich Verkehrserziehung an Hamburger Schulen Einsparungen geplant?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
27. Oktober 2026
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) und die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) nehmen zu der Drucksache wie folgt Stellung:
Stellungnahme BIS
Die schulische Verkehrs- und Mobilitätserziehung liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB). Sie findet sich als ein verbindlich zu unterrichtendes Aufgabengebiet in den Rahmenplänen der Bildungspläne der unterschiedlichen Schulformen wieder. Die kontinuierliche Umsetzung erfolgt durch die schulischen Lehrkräfte. Dabei unterstützen die Polizeiverkehrslehrkräfte (PVKL) im Rahmen personeller Kapazitäten. Stehen diese nicht zur Verfügung, ist die Verkehrserziehung durch die Schulen zu gewährleisten, so dass grundsätzlich eine Beschulung gesichert ist.
Durch die Bündelung der Dienst- und Fachaufsicht bei der Verkehrsdirektion (VD) 6 erfolgt die Koordinierung aller PVKL sowie die Personalgewinnung und -ausbildung zentral durch eine Dienststelle. Der direkte Zugriff auf das Personal ermöglicht eine schnellstmögliche Reaktion auf aktuelle Lageerkenntnisse. Somit kann eine optimierte polizeiliche Verkehrserziehung unter Anlegung hamburgweit gleicher Maßstäbe umgesetzt, auf sich verändernde Anforderungen an den Schulen reagiert sowie die Versorgung der Schulen mit polizeilicher Verkehrserziehung durch einen flexibleren und erforderlichenfalls revierübergreifenden Personaleinsatz realisiert werden.
Statistiken zum Unterricht in einzelnen Bezirken werden bei der Polizei nicht geführt. Zur Auswertung der Situation an Schulen im Bezirk Harburgwäre eine händische Auswertung sämtlicher Einsätze an mehreren Hundert Schulen nötig. Dies ist in der für die Beantwortung einer Bezirklichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Gleichwohl ist die Verfügbarkeit von PVKL nicht kontinuierlich gleichbleibend. Dies ist insbesondere durch Ab- und Zugänge sowie durch urlaubs- und krankheitsbedingte Abwesenheiten sowie Fortbildungsmaßnahmen bedingt. Dabei ist die Tätigkeit als PVKL mit hohen fachlichen Anforderungen verbunden, so dass kurzfristige personelle Kompensationen aufgrund des erforderlichen Qualifikationsprofils nur eingeschränkt möglich sind. Um die personelle Ausstattung nachhaltig zu stärken, werden durch die Polizei intensive Personalgewinnungsmaßnahmen ergriffen. Bezogen auf den genannten Einzelfall im Sinne der Fragestellung kann gegenwärtig kein konkreter Zeitpunkt für eine Nachbesetzung genannt werden.
Mit Umstrukturierung der VD 6 zum 1.5.2025 erfolgte eine Bedarfsbetrachtung zur Gewährleistung der unterstützenden Begleitung der schulischen Verkehrserziehung durch die PVKL. Hierbei wurde eine bedarfsgerechte Ausstattung vorgenommen, welche auch weiterhin Bestand hat. Einsparungen sind im Bereich Verkehrserziehung an Hamburger Schulen durch die Polizei gegenwärtig nicht geplant.
Stellungnahme BSFB
Zu 3:
Die schulische Verkehrs- und Mobilitätserziehung findet sich als ein verbindlich zu unterrichtendes Aufgabengebiet in den Rahmenplänen der Bildungspläne der unterschiedlichen Schulformen wieder. Mit dem Ziel möglichst alle Grundschulkinder zur selbstständigen und sicheren Teilnahme am Straßenverkehr zu befähigen, ist die Verkehrserziehung an Hamburger Schulen unverändert ein wichtiger und wesentlicher Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit. Die kontinuierliche Umsetzung erfolgt durch die schulischen Lehrkräfte in Zusammenarbeit mit der Polizei Hamburg. Hierbei unterstützen Polizeiverkehrslehrkräfte (PVKL) mittels Durchführung der polizeilichen Verkehrserziehung im Rahmen personeller Kapazitäten. Dabei erfolgt die Übernahme einzelner Unterrichtsinhalte in enger Abstimmung mit den Schulen.
Die Schulen legen die Verteilung der Unterrichts(wochen)stunden in Fächern und Aufgabengebieten im Rahmen ihrer schulinternen Curricula fest. Die Zahl der durch schulische Lehrkräfte an jeder einzelnen Grundschule im Rahmen des Aufgabengebiets Verkehrs- und Mobilitätserziehung in einem konkreten Schuljahr erteilten Unterrichtsstunden wird durch die zuständige Behörde nicht zentral erfasst.
Die Daten für die Unterrichtsausfall- und Vertretungsstatistik werden aus dem in den Schulen eingesetzten Unterrichts- und Vertretungsplanungsprogramm UNTIS anhand feststehender Kriterien und in aggregierter Form an die zuständige Behörde übermittelt. Eine gesonderte Auswertung der erteilten Stunden in Bezug auf bestimmte Personalgruppen, Klassenarten, einzelne Fächer oder Standorte ist daher nicht möglich.
4: Sind in Bereich Verkehrserziehung an Hamburger Schulen Einsparungen geplant?
Zu 4:
Nein.
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