21-3110

Antrag CDU betr. Verkehrserziehung im Bezirk Harburg

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.11.2023
13.06.2023
Sachverhalt

Schon im Kindesalter ist fachbezogene Verkehrserziehung für eine sichere Bewegung im Verkehr für Kinder von außerordentlicher Bedeutung.

 

Nach vorliegenden Informationen wird die Verkehrserziehung durch Polizeiverkehrslehrer (PVKL) vorgenommen. Derzeit erfolgt sie jedoch überwiegend nur an Vorschulen. Dieses bedeutet, dass Kinder vor der Einschulung keine Verkehrserziehung erhalten, wenn sie sich in einer Kita befinden. 

 

Die Verkehrserziehung dürfte jedoch für Kinder der entsprechenden Altersstufe von gleichhoher Bedeutung in der Vorschule oder in der Kita sein. 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge Vertreter der zuständigen Fachbehörde und insbesondere die für Harburg zuständigen Polizeiverkehrslehrer in den Ausschuss für Mobilität und Inneres einladen, damit dort darüber berichtet werden kann, in welchem Umfang im Bezirksamtsbereich Polizeiverkehrslehrer zur Verfügung stehen, in welchen Bereichen diese ihrer Tätigkeit nachgehen können und wie viele Kinder einer jeweiligen Jahrgangsstufe durch diese Maßnahmen erfasst werden. Es ist auch darzustellen, ob es zu unterschiedlicher Handhabung bzgl. Vorschulkindern oder Kindern in Kitas kommt und ob ggf. eine solche Unterscheidung vermieden werden kann. 

 

Hamburg, am 08.06.2023