Umstrukturierung der polizeilichen Verkehrserziehung
13.08.2025
Lfd. Nr. 48 (22)
Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Ines Schwarzarius, Armita Kazemi und Roland Oehlmann (SPD-Fraktion)
Umstrukturierung der polizeilichen Verkehrserziehung
Sachverhalt
Verkehrserziehung ist ein zentraler Bestandteil der schulischen Bildung in Hamburg und wird maßgeblich von der Polizei unterstützt. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig für sicheres Verhalten im Straßenverkehr zu sensibilisieren und Unfälle zu vermeiden. In den Grundschulen beginnt die polizeiliche Verkehrserziehung bereits in den ersten Klassen, oft mit der praktischen Fahrradprüfung in Klasse 4 als Abschluss.
Bisher wurde die polizeiliche Verkehrserziehung dezentral in den einzelnen Polizeikommissariaten oder durch regionale Verkehrslehrer*innen organisiert. Diese Nähe zu den Schulen sorgte für direkte Kontakte und passgenaue Angebote vor Ort.
Seit dem 1. Mai 2025 hat die Polizei Hamburg eine tiefgreifende Umstrukturierung der Verkehrserziehung vorgenommen. Der gesamte Bereich wurde zentralisiert und in drei große Regionen gegliedert: Innenstadt (West), Hamburg Ost und Hamburg Süd. Die Änderung bringt nicht nur eine neue Zuständigkeitsstruktur, sondern auch neue inhaltliche Schwerpunkte und Anforderungen für die beteiligten Polizeikräfte mit sich. Von ehemals flächendeckend verfügbaren Verkehrslehrkräften sind aktuell nur 6 von 20 Stellen besetzt.
Vorwort der Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Die Durchführung der polizeilichen Verkehrserziehung erfolgt durch die Polizeiverkehrslehrkräfte (PVKL). Für diese lag die Fachaufsicht für den gesamten Hamburger Bereich bereits vor dem 1. Mai 2025 bei der Abteilung Verkehrserziehung und -prävention der Verkehrsdirektion (VD 6). Diese hatte darüber hinaus die Dienst- und Fachaufsicht über die PVKL für besondere Bereiche (Handpuppenspieler, Jugendverkehrsschulen und spezieller Sonderschulbereich). Für die an den Polizeikommissariaten (PK) ansässigen PVKL lag die Dienstaufsicht in der Zuständigkeit der PK.
Durch die PVKL der PK erfolgte die Betreuung festgelegter Schulen, vornehmlich im eigenen PK-Bereich. Der Einsatz der zentral bei der VD 6 angegliederten PVKL der besonderen Bereiche umfasste das Hamburger Stadtgebiet und wurde durch die VD 6 koordiniert.
Durch die Bündelung der Dienst- und Fachaufsicht bei der VD 6 erfolgen nun die Koordinierung aller PVKL sowie die Personalgewinnung und -ausbildung zentral durch eine Dienststelle. Der direkte Zugriff auf das Personal ermöglicht eine schnellstmögliche Reaktion auf aktuelle Lageerkenntnisse. Somit kann eine optimierte Verkehrserziehung unter Anlegung hamburgweit gleicher Maßstäbe umgesetzt, auf sich verändernde Anforderungen an den Schulen reagiert sowie die Versorgung der Schulen mit polizeilicher Verkehrserziehung durch einen flexibleren und erforderlichenfalls revierübergreifenden Personaleinsatz realisiert werden. Grundsätzlich sind die Betreuungsbereiche der PVKL jedoch gleichbleibend und richten sich weiterhin am Standort-PK aus.
Die Umsetzung der polizeilichen Verkehrserziehung erfolgt unverändert auf Grundlage der Rahmenpläne der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) und richtet sich nach den dort benannten Inhalten. Im Zuge der Umstrukturierung erfolgte hierbei eine Abstimmung mit der BSFB zur Übernahme der einzelnen bewährten Inhalte durch die PVKL oder die schulischen Lehrkräfte.
Von den für die polizeiliche Verkehrserziehung in den drei Sachgebieten Verkehrserziehung West (VD 61), Verkehrserziehung Ost (VD 62) und Verkehrserziehung Süd (VD 63) bei der VD 6 vorgesehenen insgesamt 77 Dauerdienstposten (DDP) sind aktuell 61 DDP besetzt.
Die Aufgabenstellungen in den drei Sachgebieten VD 61 bis VD 63 richten sich nach dem „Lehrplan polizeiliche Verkehrserziehung“ und sind somit grundsätzlich hamburgweit identisch. Schwerpunkte in den einzelnen Betreuungsbereichen der PVKL ergeben sich unverändert anhand der vorhandenen sozialen Strukturen. Für die Schulen ist hier der Sozialindex ein wichtiger Indikator. Unterschiedliche Einstufungen liegen hierbei in allen Regionen vor und unterliegen immer der Einzelfallbetrachtung. Um eine enge Anbindung an die Schulen und die Betreuungsbereiche sowie einen intensiven Informationsaustausch bei Besonderheiten zu gewährleisten, befindet sich der Standort der PVKL der allgemeinen Verkehrserziehung nach wie vor am örtlichen PK.
Die Größe der Sachgebiete hat dabei keinen Einfluss auf die Größe der Betreuungsgebiete der einzelnen PVKL.
Die VD 61 unterscheidet sich lediglich durch die Angliederung der „PVKL spezielle Sonderschulen“ und „Handpuppenspieler“ von den anderen beiden Sachgebieten. Für diese erfolgt die Koordinierung des hamburgweiten Einsatzes durch die Sachgebietsleitung. Im Übrigensiehe Bürgerschafts-Drs. 23/1030, 23/334 und 22/17300
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Inneres und Sport die Fragen wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Siehe Vorbemerkung.
Siehe Vorbemerkung und Bürgerschafts-Drs. 23/1030.
Darüber hinaus findet in den Klassenstufen 5 und 6 die polizeiliche Verkehrserziehung auf Anforderung durch die Schulen in Projektform statt. In den Klassenstufen 8 bis 10 besteht das Angebot zur Durchführung eines Mofa-Projektes in Kooperation mit der BSFB.
Siehe Vorbemerkung.
Die Verteilung der DDP der VD 61 bis VD 63 ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Funktion |
Anzahl DDP |
||
VD 61 |
VD 62 |
VD 63 |
|
Sachgebietsleiter Verkehrserziehung |
1 |
1 |
1 |
PVKL allgemeine Verkehrserziehung mit Standort am PK |
16 |
20 |
17 |
PVKL Jugendverkehrsschulen |
2 |
2 |
1 |
Angestellte Jugendverkehrsschulen |
2 |
2 |
1 |
PVKL spezieller Sonderschulbereich |
4 |
- |
- |
Handpuppenspieler |
7 |
- |
- |
Gesamt |
32 |
25 |
20 |
Die angegebene Zahl von 20 Sollstellen kann nicht nachvollzogen werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Bürgerschafts-Drs. 22/9137.
Zu Beginn des Schuljahres 2025 / 2026 erfolgt die Besetzung von zwei DDP sowie die Durchführung weiterer Ausbildungen für die Tätigkeit als PVKL.
Im Übrigen siehe Bürgerschafts-Drs. 23/334.
Siehe Bürgerschafts-Drs. 22/17300.
Siehe Vorbemerkung.
Die Terminierung der Unterrichte liegt in der Zuständigkeit der PVKL. Diese erfolgt in direkter Abstimmung mit den Schulen. Hieraus ergeben sich unterschiedliche zeitliche Vorläufe insbesondere aufgrund der individuellen Berücksichtigung schulinterner Termine sowie der organisatorischen Rahmenbedingen. Eine Vorgabe zu einem langfristigen Vorplanungszeitraum gibt es daher nicht. Eine Vorabmeldung der geplanten Unterrichte erfolgt wöchentlich durch die PVKL zwecks Genehmigung an die zuständigen Sachgebietsleiter.
Im Übrigen siehe Bürgerschafts-Drs. 23/334.
ohne
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