22-1781

AFD fordert! Ausbau der Verkehrserziehung an Schulen

Antrag

Letzte Beratung: 02.06.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 6.22

Sachverhalt

Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist eine grundlegende Kompetenz, die bereits im Kindesalter systematisch vermittelt werden muss. Verkehrserziehung ist daher nicht nur ein pädagogischer Bestandteil schulischer Bildung, sondern eine zentrale präventive Maßnahme zum Schutz von Leben und Gesundheit. Trotz dieser hohen Bedeutung zeigt sich seit Jahren, dass die Verkehrserziehung an Hamburger Schulen nicht flächendeckend und verlässlich gewährleistet ist. Insbesondere personelle Engpässe bei den Polizeiverkehrslehrkräften führen dazu, dass Unterricht ausfällt oder gar nicht erst stattfindet.

Auch aktuelle Entwicklungen bestätigen, dass sich die Situation bislang nicht nachhaltig verbessert hat. An einzelnen Schulen fällt der Verkehrsunterricht weiterhin vollständig aus. Gleichzeitig fehlen belastbare Daten darüber, an welchen Schulen Verkehrserziehung regelmäßig durchgeführt wird und wo Defizite bestehen. Diese fehlende Datengrundlage erschwert eine zielgerichtete Steuerung und Verbesserung erheblich.

Besonders problematisch ist diese Entwicklung vor dem Hintergrund steigender Anforderungen im Straßenverkehr. Der Bezirk Harburg ist durch eine wachsende Bevölkerung, zunehmenden Individualverkehr sowie zahlreiche Baustellen geprägt. Für Kinder entstehen dadurch komplexe und teils unübersichtliche Verkehrssituationen, die ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und erlernten Kompetenzen erfordern. Ohne eine fundierte Verkehrserziehung steigt das Risiko von Unfällen erheblich.

Zwar verweist der Senat darauf, dass die Zahl der verunglückten Kinder pro 100.000 Einwohner rückläufig sei, jedoch greift diese Betrachtung zu kurz. Absolute Unfallzahlen sowie die gestiegene Gesamtzahl an Verkehrstoten in Hamburg verdeutlichen, dass weiterhin erheblicher Handlungsbedarf besteht. Verkehrserziehung darf nicht von statistischen Entwicklungen abhängig gemacht werden, sondern muss als dauerhafte Pflichtaufgabe konsequent umgesetzt werden.

Die Verantwortung darf nicht auf Schulen oder alternative Träger verlagert werden, da bislang keine strukturelle Förderung solcher Angebote erfolgt.

Ein weiteres strukturelles Defizit liegt in der Organisation und Koordination. Derzeit erfolgt die Abstimmung zwischen Polizei und Schulen dezentral und ohne einheitliche Verfahren. Es fehlen zentrale Ansprechpartner sowie verbindliche Standards, die sicherstellen, dass alle Schulen gleichermaßen erreicht werden. Gerade in einem Flächenbezirk wie Harburg ist jedoch eine verlässliche und transparente Organisation unerlässlich.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Verkehrserziehung deutlich zu stärken und strukturell auszubauen.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Harburg:

1. Die Bezirksversammlung empfiehlt der zuständigen Behörde für Inneres und Sport sowie der Behörde für Schule und Berufsbildung, die personellen Kapazitäten im Bereich der Verkehrserziehung deutlich auszubauen und eine verlässliche, flächendeckende Versorgung aller Schulen – insbesondere im Bezirk Harburg – sicherzustellen.

2. Die Bezirksversammlung Harburg empfiehlt der zuständigen Behörde, kurzfristig eine systematische und transparente Datenerhebung zur Durchführung von Verkehrserziehung an Schulen einzuführen sowie verbindliche Koordinationsstrukturen zwischen Polizei und Schulen zu schaffen, um Ausfälle zu vermeiden und Bedarfe gezielt zu decken.


Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
02.06.2026
Ö 6.22
Lokalisation Beta

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