22-1985.01

Antwort auf Anfrage SPD gem § 27 BezVG betr. Mobilfunkabdeckung Sandbek und Fischbeker Heidbrook

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 13.10.2026 Hauptausschuss Ö 4.5

Sachverhalt

Dass die Mobilfunkabdeckung im Fischbeker Heidbrook und in der Siedlung Sandbek katastrophal ist, bestreitet niemand. Mit der Anfrage 22-0881 hat die SPD-Fraktion vor mehr als einem Jahr den aktuellen Zustand hinterfragt.

Mehrere Sendeanlagen sind in der näheren und kürzeren Vergangenheit abgebaut worden (z.B. Kirchturm Cornelius und Fischbeker Reethen), ohne dass es bislang Ersatz gegeben hätte. Mit Antrag 22-0991 machte die SPD-Fraktion mit Unterstützung der Fraktion GRÜNE Vorschläge zu alternativen Standorten in öffentlicher Hand und mit Antrag 22-1228 wurden Bezirksamt und Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen gebeten, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Kontakt aufzunehmen, um über die perspektivische Nutzung des Standorts Cuxhavener Straße 566 zu verhandeln.

Eine Verbesserung der Mobilfunkanbindung ist bislang nicht eingetreten. Hier sind die Mobilfunkbetreiber verantwortlich. Im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus erfolgt die Versorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur und der Ausbau von Mobilfunk gemäß Grundgesetz Artikel 87f grundsätzlich durch private Telekommunikationsunternehmen. Nur in Ausnahmefällen können staatliche Eingriffe in diesen Markt erfolgen. Da das betreffende Wohngebiet im Bezirk Harburg mit dem vorhandenen Netz derzeit gemäß Daten des Bundes und aktueller beihilferechtlicher Vorgaben als nicht unterversorgt gilt, und somit keine Möglichkeit für staatliche Eingriffe besteht, ist die weitere Versorgung abhängig von den Ausbauplanungen privater Mobilfunknetzbetreiber. Eine Einflussnahme des Landes bzw. der Stadt ist darauf beschränkt, auf die Situation hinzuweisen und gute Rahmenbedingungen für den Ausbau von Mobilfunkstandorten zu schaffen. Die Standortsuche der Mobilfunknetzbetreiber ist abhängig von der Vermietbereitschaft von Eigentümerinnen und Eigentümern geeigneter Standorte und weiteren Vorgaben aus dem Bau-, Denkmalschutz- und Naturschutzrecht.

Trotz der akut prekären Versorgungslage in Sandbek und Heidbrook scheint das Tempo der Netzbetreiber eher gemächlich. Leider ist eine Strandortabfrage derzeit wegen der Nichtverfügbarkeit der Daten der Standortdatenbank der Bundesnetzagentur (EMF-Register) nicht möglich. Mit Verweis auf Drucksache 22-1288 „Sicherung der Mobilfunkabdeckung Sandbek und Heidbrook“ bitten wir um Beantwortung

1) „Die IBA Hamburg GmbH hat einen geeigneten Standort gegenüber der Deutschen Telekom benannt. Eine Rückmeldung seitens der Deutschen Telekom ist der Bezirksverwaltung nicht bekannt.“

a) Um welchen Standort handelt es sich?

b) Ist mittlerweile eine Rückmeldung erfolgt und wie lautet diese?

2) Zu lfd. Nr. 3 wird ein Sachstandsbericht erbeten: „BA und LIG werden gebeten in Abstimmung mit der BImA über mögliche Nutzungszeiträume der Immobilie Cuxhavener Straße 566 für einen mittelfristigen, langfristigen oder gar dauerhaften Betrieb einer stationären Anlage zu verhandeln.“

a) Haben derartige Gespräche bereits stattgefunden?

b) Wann und mit welchem Inhalt bzw. Ergebnis?

c) Falls nein, warum nicht?

3) Zu lfd. Nr. 4. steht die Antwort leider noch aus: „Finanzbehörde und LIG werden gebeten darüber Auskunft zu erteilen, ob ein Interesse an der Übernahme der Liegenschaft Cuxhavener Str. 566 von der BImA besteht, ob entsprechende Gespräche oder Verhandlungen geführt werden und wie Sachstand und zeitliche Perspektiven sind.“

a) Besteht ein prinzipielles Interesse an der Übernahme des Standorts?

b) Wie ist der aktuelle Sachstand?

4) Ist eine prinzipielle Bereitschaft vorhanden, auf Gebäuden und Freiflächen der FUHH und der ihr verbundenen Gesellschaften (wie LIG, GMH, Schulbau Hamburg etc.) Mastanlagen (auch mobile Mastanlagen) zu errichten bzw. aufzustellen und wo in der Region Süderelbe ist dies auch umgesetzt?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



17. September 2026

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (FB, Antworten zu den Fragen 2-4) und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW, Antwort zu Frage 1) beantworten die o.g. Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 22-1985, wie folgt:

1) „Die IBA Hamburg GmbH hat einen geeigneten Standort gegenüber der
Deutschen Telekom benannt. Eine Rückmeldung seitens der Deutschen Telekom ist der Bezirksverwaltung nicht bekannt.“

Wie von den Fragenden richtig dargestellt sind für eine Verbesserung der Mobilfunkabdeckung die Mobilfunkbetreiber verantwortlich. Nur in Ausnahmefällen können staatliche Eingriffe in den Markt erfolgen. Da das betreffende Wohngebiet mit dem vorhandenen Netz gemäß Daten des Bundes und aktueller beihilferechtlicher Vorgaben nicht als unterversorgt gilt, ist keine Eingriffsmöglichkeit vorhanden. Eine Einflussnahme der Stadt ist darauf beschränkt, auf die Situation hinzuweisen und gute Rahmenbedingungen für den Ausbau von Mobilfunkstandorten zu schaffen.

Die IBA Hamburg GmbH (IBA) hatte in der Vergangenheit gegenüber der Deutschen Telekom auf einen geeigneten Standort hingewiesen.


Unter Einbezug der IBA beantwortet die BSW die Frage 1 wie folgt.


a) Um welchen Standort handelt es sich?

Die IBA unterstützt die Mobilfunknetzbetreiber bei der Suche nach geeigneten
Mobilfunkstandorten zur Verbesserung der Versorgungssituation im Bereich Fischbeker Heidbrook und Sandbek. Hierzu wurden den anfragenden Netzbetreibern mögliche Standorte (siehe Anlage) für mobile Sendemasten aufgezeigt, welche die Anbieter vor Ort in Augenschein genommen und geprüft haben.

b) Ist mittlerweile eine Rückmeldung erfolgt und wie lautet diese?

Die Deutsche Telekom hat die von der IBA bereitgestellten Standortvorschläge geprüft. Die Vertragsverhandlungen für einen Standort befinden sich derzeit in der abschließenden Phase. Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, dass die Deutsche Telekom kurzfristig auf der abgestimmten Fläche eine mobile Sendeanlage errichtet, um die Mobilfunkversorgung im betroffenen Gebiet zu verbessern.


Auch Telefónica (O₂) ist auf die IBA mit der Bitte um Unterstützung bei der Standortsuche zugekommen. Die Standortvorschläge werden derzeit unternehmensintern geprüft. Ob einer der vorgeschlagenen Standorte genutzt werden kann oder weitere Abstimmungen erforderlich werden, ist aktuell noch offen. Vodafone betreibt bereits einen Mobilfunkstandort auf einem privaten Grundstück im Umfeld des betroffenen Gebiets.

Die IBA begleitet die Standortsuche und die erforderlichen Abstimmungen aktiv, um den Ausbau der Mobilfunkversorgung im Gebiet Fischbeker Heidbrook und Sandbek möglichst zügig zu unterstützen.



2) Zu lfd. Nr. 3 wird ein Sachstandsbericht erbeten: „BA und LIG werden gebeten
in Abstimmung mit der BImA über mögliche Nutzungszeiträume der Immobilie
Cuxhavener Straße 566 für einen mittelfristigen, langfristigen oder gar dauerhaften
Betrieb einer stationären Anlage zu verhandeln.“


a) Haben derartige Gespräche bereits stattgefunden?

b) Wann und mit welchem Inhalt bzw. Ergebnis?

c) Falls nein, warum nicht?


Die besagte Immobile befindet sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Derzeit liegen dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) keine Anfragen für eine entsprechende Nutzung vor. Bei Eingang entsprechender Anfragen würde eine Einzelfallprüfung insbesondere unter dem Aspekt der Verträglichkeit und Umsetzbarkeit vorgenommen werden.



3) Zu lfd. Nr. 4. steht die Antwort leider noch aus: „Finanzbehörde und LIG werden
gebeten darüber Auskunft zu erteilen, ob ein Interesse an der Übernahme der
Liegenschaft Cuxhavener Str. 566 von der BImA besteht, ob entsprechende
Gespräche oder Verhandlungen geführt werden und wie Sachstand und zeitliche
Perspektiven sind.“

a) Besteht ein prinzipielles Interesse an der Übernahme des Standorts?

b) Wie ist der aktuelle Sachstand?


Zwischen der BImA und der FHH besteht weiterhin Einigkeit darüber, dass die BImA Flächen im IBA-Entwicklungsgebiet „Fischbeker Reethen“ für eigene Zwecke erhält. Konkretisierende Gespräche hierzu werden in Abhängigkeit des Projektverlaufes aufgenommen.



4i) Ist eine prinzipielle Bereitschaft vorhanden, auf Gebäuden und Freiflächen der
FUHH und der ihr verbundenen Gesellschaften (wie LIG, GMH, Schulbau Hamburg etc.) Mastanlagen (auch mobile Mastanlagen) zu errichten bzw. aufzustellen und wo in der Region Süderelbe ist dies auch umgesetzt?

Die Bildungsbauunternehmen SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH, das Sondervermögen Schulimmobilien als Eigentümer sowie die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung als Mieterin der Hamburger Schulimmobilien stimmen sich derzeit prinzipiell über die Möglichkeit einer Bereitstellung schulischer Gebäude und Grundstücke zur Installation von Mastanlagen ab. Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

Der LIG hat in Rücksprache mit dem Bezirksamt Harburg bereits 2023 einen Mietvertrag mit einem Mobilfunkanbieter über Teilflächen in unmittelbarer Nähe zur Uwe-Seeler-Halle im „Fischbeker Heidbrook“ zur Errichtung eines Funkturms geschlossen. Der LIG hat keine Kenntnis über den Stand der Umsetzung.

gez. Böhm



f.d.R. Leptien

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
13.10.2026
Ö 4.5
Lokalisation Beta
Sandbek Im Fischbeker Heidbrook Fischbeker Reethen Cuxhavener Straße Fischbeker Heidbrook Siedlung Sandbek

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