22-1985

Anfrage SPD gem § 27 BezVG betr. Mobilfunkabdeckung Sandbek und Fischbeker Heidbrook

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Dass die Mobilfunkabdeckung im Fischbeker Heidbrook und in der Siedlung Sandbek katastrophal ist, bestreitet niemand. Mit der Anfrage 22-0881 hat die SPD-Fraktion vor mehr als einem Jahr den aktuellen Zustand hinterfragt.

Mehrere Sendeanlagen sind in der näheren und kürzeren Vergangenheit abgebaut worden (z.B. Kirchturm Cornelius und Fischbeker Reethen), ohne dass es bislang Ersatz gegeben hätte. Mit Antrag 22-0991 machte die SPD-Fraktion mit Unterstützung der Fraktion GRÜNE Vorschläge zu alternativen Standorten in öffentlicher Hand und mit Antrag 22-1228 wurden Bezirksamt und Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen gebeten, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Kontakt aufzunehmen, um über die perspektivische Nutzung des Standorts Cuxhavener Straße 566 zu verhandeln.

Eine Verbesserung der Mobilfunkanbindung ist bislang nicht eingetreten. Hier sind die Mobilfunkbetreiber verantwortlich. Im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus erfolgt die Versorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur und der Ausbau von Mobilfunk gemäß Grundgesetz Artikel 87f grundsätzlich durch private Telekommunikationsunternehmen. Nur in Ausnahmefällen können staatliche Eingriffe in diesen Markt erfolgen. Da das betreffende Wohngebiet im Bezirk Harburg mit dem vorhandenen Netz derzeit gemäß Daten des Bundes und aktueller beihilferechtlicher Vorgaben als nicht unterversorgt gilt, und somit keine Möglichkeit für staatliche Eingriffe besteht, ist die weitere Versorgung abhängig von den Ausbauplanungen privater Mobilfunknetzbetreiber. Eine Einflussnahme des Landes bzw. der Stadt ist darauf beschränkt, auf die Situation hinzuweisen und gute Rahmenbedingungen für den Ausbau von Mobilfunkstandorten zu schaffen. Die Standortsuche der Mobilfunknetzbetreiber ist abhängig von der Vermietbereitschaft von Eigentümerinnen und Eigentümern geeigneter Standorte und weiteren Vorgaben aus dem Bau-, Denkmalschutz- und Naturschutzrecht.

Trotz der akut prekären Versorgungslage in Sandbek und Heidbrook scheint das Tempo der Netzbetreiber eher gemächlich. Leider ist eine Strandortabfrage derzeit wegen der Nichtverfügbarkeit der Daten der Standortdatenbank der Bundesnetzagentur (EMF-Register) nicht möglich. Mit Verweis auf Drucksache 22-1288 „Sicherung der Mobilfunkabdeckung Sandbek und Heidbrook“ bitten wir um Beantwortung

1) „Die IBA Hamburg GmbH hat einen geeigneten Standort gegenüber der Deutschen Telekom benannt. Eine Rückmeldung seitens der Deutschen Telekom ist der Bezirksverwaltung nicht bekannt.“

a) Um welchen Standort handelt es sich?

b) Ist mittlerweile eine Rückmeldung erfolgt und wie lautet diese?

2) Zu lfd. Nr. 3 wird ein Sachstandsbericht erbeten: „BA und LIG werden gebeten in Abstimmung mit der BImA über mögliche Nutzungszeiträume der Immobilie Cuxhavener Straße 566 für einen mittelfristigen, langfristigen oder gar dauerhaften Betrieb einer stationären Anlage zu verhandeln.“

a) Haben derartige Gespräche bereits stattgefunden?

b) Wann und mit welchem Inhalt bzw. Ergebnis?

c) Falls nein, warum nicht?

3) Zu lfd. Nr. 4. steht die Antwort leider noch aus: „Finanzbehörde und LIG werden gebeten darüber Auskunft zu erteilen, ob ein Interesse an der Übernahme der Liegenschaft Cuxhavener Str. 566 von der BImA besteht, ob entsprechende Gespräche oder Verhandlungen geführt werden und wie Sachstand und zeitliche Perspektiven sind.“

a) Besteht ein prinzipielles Interesse an der Übernahme des Standorts?

b) Wie ist der aktuelle Sachstand?

4) Ist eine prinzipielle Bereitschaft vorhanden, auf Gebäuden und Freiflächen der FUHH und der ihr verbundenen Gesellschaften (wie LIG, GMH, Schulbau Hamburg etc.) Mastanlagen (auch mobile Mastanlagen) zu errichten bzw. aufzustellen und wo in der Region Süderelbe ist dies auch umgesetzt?

Lokalisation Beta
Sandbek Im Fischbeker Heidbrook Fischbeker Reethen Cuxhavener Str.

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