22-1986

Anfrage SPD gem. § 24 BezVG betr. Mobilfunkabdeckung Sandbek und Fischbeker Heidbrook

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt


Dass die Mobilfunkabdeckung im Fischbeker Heidbrook und in der Siedlung Sandbek katastrophal ist, bestreitet niemand. Mit der Anfrage 22-0881 hat die SPD-Fraktion vor mehr als einem Jahr den aktuellen Zustand hinterfragt.

Mehrere Sendeanlagen sind in der näheren und kürzeren Vergangenheit abgebaut worden (z.B. Kirchturm Cornelius und Fischbeker Reethen), ohne dass es bislang Ersatz gegeben hätte. Mit Antrag 22-0991 machte die SPD-Fraktion mit Unterstützung der Fraktion GRÜNE Vorschläge zu alternativen Standorten in öffentlicher Hand und mit Antrag 22-1228 wurden Bezirksamt und Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen gebeten, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Kontakt aufzunehmen, um über die perspektivische Nutzung des Standorts Cuxhavener Straße 566 zu verhandeln.

Eine Verbesserung der Mobilfunkanbindung ist bislang nicht eingetreten. Hier sind die Mobilfunkbetreiber verantwortlich. Im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus erfolgt die Versorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur und der Ausbau von Mobilfunk gemäß Grundgesetz Artikel 87f grundsätzlich durch private Telekommunikationsunternehmen. Nur in Ausnahmefällen können staatliche Eingriffe in diesen Markt erfolgen. Da das betreffende Wohngebiet im Bezirk Harburg mit dem vorhandenen Netz derzeit gemäß Daten des Bundes und aktueller beihilferechtlicher Vorgaben als nicht unterversorgt gilt, und somit keine Möglichkeit für staatliche Eingriffe besteht, ist die weitere Versorgung abhängig von den Ausbauplanungen privater Mobilfunknetzbetreiber. Eine Einflussnahme des Landes bzw. der Stadt ist darauf beschränkt, auf die Situation hinzuweisen und gute Rahmenbedingungen für den Ausbau von Mobilfunkstandorten zu schaffen. Die Standortsuche der Mobilfunknetzbetreiber ist abhängig von der Vermietbereitschaft von Eigentümerinnen und Eigentümern geeigneter Standorte und weiteren Vorgaben aus dem Bau-, Denkmalschutz- und Naturschutzrecht.

In Hamburg erfolgt die digitale Einreichung von Bauanträgen für Mobilfunkmasten über den Onlinedienst Digitale Baugenehmigung unter Nutzung zentraler Unternehmenskonten. Die Zuständigkeit liegt bei den Fachämtern Bauprüfung der jeweiligen Bezirksämter. Neben den Vorgaben der Hamburgischen Bauordnung ist die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur eine Pflichtvoraussetzung.

Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung:

1) Wie ist der Genehmigungsstand zu den Standorten Cuxhavener Str. 464, Uwe-Seeler-Halle und weitere?

a) Welche Anträge auf Genehmigung wurden von welchen Anbietern wann gestellt und wie ist der jeweilige Genehmigungsstand?

2) „Die noch zu errichtende neue (und dauerhafte) Sendeanlage der Firma vodafone soll östlich der Uwe-Seeler-Halle im Fischbeker Heidbrook (Plangebiet NF66) errichtet werden. Bereits im Jahr 2024 wurde dieser Ersatzstandort als geeigneter Standort für die neue Sendeanlage der Firma vodafone identifiziert; gleichwohl hat vodafone bis heute keinen Bauantrag gestellt.“

a) Ist inzwischen ein Antrag eingegangen?

b) Wie ist ggfs. der Genehmigungsstand und Realisierungsperspektive?

Lokalisation Beta
Sandbek Im Fischbeker Heidbrook Fischbeker Reethen Cuxhavener Str.

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