Gemeinsamer Antrag SPD - GRRÜNE betr. Sicherung der Mobilfunkabdeckung Sandbek und Heidbrook
Dass die Mobilfunkabdeckung im Fischbeker Heidbrook und in der Siedlung Sandbek katastrophal ist, bestreitet niemand. Mit der Anfrage 22-0881 hat die SPD-Fraktion den aktuellen Zustand hinterfragt. Mehrere Sendeanlagen sind in der näheren und kürzeren Vergangenheit abgebaut worden (z.B. Kirchturm Cornelius und Fischbeker Reethen), ohne dass es bislang Ersatz gegeben hätte. Mit Antrag 22-0991 machte die SPD-Fraktion mit Unterstützung der Fraktion GRÜNE Vorschläge zu alternativen Standorten in öffentlicher Hand. Aus der dazu erfolgten Stellungnahme der Finanzbehörde ergeben sich nunmehr Möglichkeiten zur Verbesserung. So wurde z.B. geantwortet: "Es wird darauf hingewiesen, dass die im Antrag benannte Antennenanlage 311088 nicht ersatzlos abgeschaltet, sondernim Vorlauf zur Entwicklung der „Fischbeker Reethen“ an die Uwe-Seeler-Halle im „Fischbeker Heidbrook“ verlagert wurde. Der Vorgang wurde kürzlich vollzogen."
Was den Begriff 'vollzogen' betrifft, ergeben sich durchaus Rückfragen. Laut Rücksprache mit einem Mobilfunknetzbetreiber ist ein Standort dort vorgesehen und wird seitens Vodafone geplant. Die Mitnutzung durch die Telekom ist vorgesehen. Eine Umsetzung ist jedoch bislang nicht erfolgt und Baumaßnahmen sind nicht ersichtlich. Bis zu einem Einsatz dieser geplanten Sendeanlage an der Uwe-Seller-Halle (USH) wird Vodafone einen mobilen Mastwagen einsetzen, der allerdings für die Mitnutzung durch die Telekom nicht vorgesehen ist. Ein alternativer Standort für einen Mastwagen der Telekom ist bislang nicht gefunden. Allerdings ist in der Antwort der Finanzbehörde über den Standort an der Cuxhavener Straße Folgendes zu finden: "Bezüglich des Standortes Cuxhavener Straße 566 besteht mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Vereinbarung, dass das im künftigen Bebauungsplan „Neugraben-Fischbek67 („Fischbeker Reethen“) festgelegte Baufeld zu gegebener Zeit zurück an die BImA fällt. Daher kann sich der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) mittel- und langfristig nicht eigenständig auf diesen Standort festlegen. Bis zur Entwicklung des im künftigen Bebauungsplan vorgesehenen Baufeldes werden voraussichtlich mehrere Jahre vergehen, daher wäre ggf. eine temporäre Nutzung des Daches unter Einbindung des LIG und der BImA zu prüfen."
Einerseits sollte diese Prüfung also umgehend angegangen werden, um eine nachhaltige Verbesserung vor Ort zu gewährleisten, andererseits sollte dieser Standort, sofern er für eine mobile Anlage der Telekom geeignet ist, auch umgehend der Telekom für eine temporäre Lösung mittels Mastwagen bis zur Betriebsaufnahme der endgültigen Anlage an der Uwe-Seeler-Halle angeboten werden.
Zudem ergab sich die Information, dass die Telekom eine Sendeanlage an der Cuxhavener Str. 464 errichten möchte, im Antragsverfahren jedoch weiterer Klärungsbedarf zwischen Bezirksamt und Telekom bestehe, der zu einer Genehmigungsverzögerung geführt hat. Auch diese Klärungen sollten im Sinne der Versorgung der Menschen vor Ort priorisiert erfolgen.
1. Das Bezirksamt (BA) berichtet dem Regionalausschuss Süderelbe zeitnah schriftlich, wie der Genehmigungsstand Cuxhavener Str. 464 ist, welche Gründe für eine Verzögerung aufgetreten sind, wann mit einer Genehmigung, Umsetzung und Inbetriebnahme zu rechnen ist.
2. Das Bezirksamt wird gebeten, umgehend mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) in Verbindung zu treten, um eine Nutzung des Standortes Cuxhavener Straße 566 für einen Mastwagen bis zum Einsatz der Anlage an der Uwe-Seele-Halle zu ermöglichen. Bei Bedarf ist eine entsprechendeAbstimmung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vorzunehmen.
3. BA und LIG werden gebeten in Abstimmung mit der BImA über mögliche Nutzungszeiträume der Immobilie Cuxhavener Straße 566 für einen mittelfristigen, langfristigen oder gar dauerhaften Betrieb einer stationären Anlage zu verhandeln.
4. Finanzbehörde und LIG werden gebeten darüber Auskunft zu erteilen, ob ein Interesse an der Übernahme der Liegenschaft Cuxhavener Str. 566 von der BImA besteht, ob entsprechende Gespräche oder Verhandlungen geführt werden und wie Sachstand und zeitliche Perspektiven sind.
5. Vertreter der Netzbetreiber sollen in den Regionalausschuss Süderrelbe eingeladen werden, um über den Stand und die Perspektiven der Mobilfunkabdeckung in der Region in den Bestandsgebieten und dem künftigen Wohngebiet Fischbeker Reethen zu berichten.
6. Der jeweilig regional zuständige Regionalausschuss ist künftig regelhaft über alle neuen Sondernutzungsanträge, Bauanträge, Voranfragen und ähnliches im Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen frühzeitig zu informieren.
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