22-1456.01

Antwort auf Anfrage SPD betr. Waldwirtschaft im NSG Fischbeker Heide

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.04.2026 Hauptausschuss Ö 4.6

Sachverhalt

Das Naturschutzgebiet Fischbeker Heide ist durch seine vielfältigen Lebensräume ein wichtiger Lebensraum für viele Pflanzen und Tierarten. Aus diesem Grund wurde dieses NSG als FFH-Schutzgebiet ausgewiesen und ist Teil des europäischen Natura 2000-Netzwerkes.

So sind in der Fischbeker Heide neben Schwarzspecht, Wespenbussard und diversen Kleineulenarten auch geschützte Pflanzen-, Reptilien- und Insektenarten anzutreffen.

Diese gilt es zu schützen und deshalb wurde für dieses Gebiet, durch die Umweltbehörde, ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) aufgestellt. In diesem Plan werden die intensive Nutzung als Freizeit- und Erholungsgebiet, sowie die Forstwirtschaft als maßgebliche Beeinträchtigungen des Naturschutzgebietes beschrieben. Dazu wird als Anforderung an die Forstwirtschaft eine naturgerechte Waldbewirtschaftung formuliert. Im Kontext mit FFH-Schutzgebieten bedeutet dieses, den Erhaltungszustand des geschützten Lebensraum zu sichern.

Umso verwunderlicher ist es, dass die Revierförsterei im Bereich Neugrabener Heide Waldwirtschaft mit schwerem Gerät wie Havestern/Forwarder durchführt, die massiv den Charakter des NSG verändert. Trotz dieser massiven Eingriffe in das FFH-Gebiet, werden z.B. bei kleinsten Verstößen gegen die NSG-Verbote, rigide Maßnahmen gegen die betreffenden Personen durch patrouillierende Ranger ergriffen. Dieses ist für viele Bürger nicht nachvollziehbar.

1. Welche gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sind wo im NSG Fischbeker Heide anzutreffen?

2. Wie wird deren Schutz bei waldwirtschaftlichen Maßnahmen gewährleistet?

3. Wird die Waldwirtschaft im NSG Fischbeker Heide unter kommerziellen Gesichtspunkten durchgeführt? Wenn ja, wie ist dieses mit den Schutzzielen eines FFH-Gebietes zu vereinbaren?

4. Wie passt die Waldwirtschaft mit schwerem Gerät zu dem Verschlechterungsverbot, welches für FFH-Gebiete besteht?

5. Wird vor jeder Rodungsmaßnahme eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?

6. Werden die waldwirtschaftlichen Maßnahmen mit der BUKEA abgestimmt?



BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



17. März 2026

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die o.g. Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 22-1456 wie folgt:

  1. Welche gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sind wo im NSG Fischbeker Heide anzutreffen?


Im Naturschutzgebiet (NSG) Fischbeker Heide kommen laut Artenkataster (Stand: 16.02.2026) 140 gefährdete Tierarten vor (vgl. Tabelle 1). Als Grundlage diente die Einstufung als gefährdet (Rote-Liste-Kategorie 0, 1, 2, 3 und G[1]) der bundesweiten oder Hamburger Roten Liste mit Nachweis seit dem Jahr 2015.

Eine örtliche Begrenzung ist an dieser Stelle nicht zielführend, da von vielen Arten nur Einzelbeobachtungen vorliegen und die meisten Arten sehr mobil sind und prinzipiell das gesamte NSG bzw. unterschiedliche Habitate besiedeln können.

Zudem kommen im NSG Fischbeker Heide 91 gefährdete und in den letzten Jahren nachgewiesene Arten der Gefäßpflanzen vor (vgl. Tabelle 2). Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass auch gefährdete Flechten, Moose und Pilze vorkommen, die jedoch im Rahmen der Biotopkartierung meist nicht mit aufgenommen werden und für die somit keine flächendeckende Datengrundlage besteht.

  1. Wie wird deren Schutz bei waldwirtschaftlichen Maßnahmen gewährleistet?


Die forstlichen Maßnahmen dienen der langfristigen Entwicklung naturnaher, strukturreicher Laubmischwälder im NSG Fischbeker Heide. Vorrangiges Ziel ist die Sicherung der vielfältigen Schutzfunktionen des Waldes, wodurch auch eine Verbesserung der Lebensbedingungen vieler der dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erreicht wird.

Im Zuge der Maßnahme wurden überwiegend Nadelbäume (> 90%) zur Förderung vorhandener junger Laubbäume sowie der aufkommenden Naturverjüngung von Buchen und Eichen entnommen. Die Markierung der zu entnehmenden Bäume erfolgt nicht schematisch, sondern selektiv durch den Revierförster, sodass ökologisch wertvolles Totholz und Habitatbäume, z.B. mit Höhlen, in der Fläche verbleiben.

Die Durchforstung erfolgt aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes ausschließlich in den Wintermonaten, obwohl sie theoretisch sogar ganzjährig stattfinden dürfte.

Der Großteil der Arbeiten konnte im Februar während der Schnee- und Frostperiode durchgeführt werden, wodurch negative Beeinträchtigungen des Ökosystems nahezu vollständig ausgeschlossen werden konnten. Während der Tauphase wurden die Arbeiten zum Schutz des Bodens unterbrochen. Nach Abschluss der Durchforstung kehrt nun für lange Zeit wieder Ruhe ein, sodass sich die Flächen im Sinne des Pflege- und Entwicklungsplans (PEP) ungestört weiter entwickeln können.

Aufgrund der witterungsbedingt nach dem Frost zu erwartenden Amphibienwanderung hat die NABU Gruppe Süd in Absprache mit dem Bezirksamt Harburg, Abteilung Forsten, ein Monitoring in potentiell gefährdeten Bereichen durchgeführt und konnte dort keine Wanderungsaktivität von Amphibien feststellen. Da diese in der Regel nur zur Nachtzeit erfolgt, haben die beauftragten Firmen vom Forstbetrieb präventiv die Weisung erhalten, die restlichen Arbeiten (Holzrückung) mit Beginn der Dämmerung zu unterbrechen. Durch die Entwicklung strukturreicher Mischwälder dient die Maßnahme u. a. auch dem Schutz der in dem Gebiet lebenden Amphibien wie z. B. Erdkröte und Grasfrosch.

  1. Wird die Waldwirtschaft im NSG Fischbeker Heide unter kommerziellen Gesichtspunkten durchgeführt? Wenn ja, wie ist dieses mit den Schutzzielen eines FFH-Gebietes zu vereinbaren?

Die planmäßige Durchforstung erfolgt unter Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung über das NSG Fischbeker Heide und auf Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen und nach forstwissenschaftlichen Erkenntnissen erstellten Forsteinrichtung. Letztere ist mit der BUKEA, Amt Naturschutz und Grünplanung (Amt N), abgestimmt. Bei der gutachterlichen Erstellung der Forsteinrichtung wurde der Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet einbezogen sowie die forstlichen Maßnahmen am Verschlechterungsverbot ausgerichtet.

Die Maßnahme dient somit gleichermaßen der Erreichung der Ziele des Pflege- und Entwicklungsplans und erfolgt im Einvernehmen mit demselben. FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) kommen im durchforsteten Bereich kaum vor, lediglich sehr kleinflächig befindet sich dort der FFH-LRT 9190 „Bodensaurer Eichen-Birken-Wald trockener Sandböden“, der bereits sehr wertvoll ist und entsprechend nicht Teil der Maßnahme war.

Die Eingriffsstärke auf der aktuell durchforsteten Fläche liegt mit max. 40 Erntefestmetern pro Hektar im Bereich einer mäßigen Durchforstung und damit niedriger als bei vorhergehenden Maßnahmen. Der visuell hoch erscheinende Massenanfall an den Wegen resultiert aus der Gesamtgröße der bearbeiteten Fläche von ca. 40 ha.

Der Forstbetrieb der FHH ist zudem nach den Richtlinien vom FSC (Forst Stewardship Council) und PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert, wodurch eine nachhaltige, ökologische und sozialverträgliche Bewirtschaftung und Pflege des Waldes sichergestellt werden. Das letzte FSC-Audit erfolgte am 08.01.2026 in den Revierförstereien Eißendorf und Hausbruch und ergab keine zu beanstandenden Abweichungen von den Standards.

Die Einnahmen aus dem Holzverkauf fließen vollständig in den Haushalt des Bezirks Harburg.

  1. Wie passt die Waldwirtschaft mit schwerem Gerät zu dem Verschlechterungsverbot, welches für FFH-Gebiete besteht?


Siehe Antwort zu Frage 3.


Zudem wird durch den Einsatz moderner Holzerntetechnik (Harvester) neben anderen positiven Aspekten (wie bspw. Arbeitssicherheit) vor allem die Dauer der Störung auf ein Minimum begrenzt. Die Befahrung erfolgt ausschließlich auf vorher festgelegten Rückegassen, wobei auf den sandigen Böden der Fischbeker Heide eine schädliche Bodenverdichtung nicht zu befürchten ist.

  1. Wird vor jeder Rodungsmaßnahme eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?

Eine FFH-Vorprüfung wird bei der Erstellung der nächsten Forsteinrichtung durchgeführt. Die Forsteinrichtung für den Bereich Fischbeker Heide stammt aus dem Jahr 2016 und wird im Jahr 2029 neu aufgestellt. Zudem wird die Forsteinrichtung und entsprechend auch die forstlichen Maßnahmen inhaltlich mit dem Pflege- und Entwicklungsplan für das NSG Fischbeker Heide sowie dem Verschlechterungsverbot abgestimmt, siehe auch Antwort 3.

  1. Werden die waldwirtschaftlichen Maßnahmen mit der BUKEA abgestimmt?

Die Maßnahme wurde der BUKEA, Abteilung Naturschutz, im Rahmen einer MS-Teams-Sitzung am 03.12.2025 vorgestellt. Ferner fand im Zuge dieser Anfrage der Bezirksversammlung Harburg am 20.02.2026 eine gemeinsame Begehung der BUKEA und der Revierförsterei der betroffenen Naturschutzgebietsflächen statt.

Auch grundsätzlich findet bei Bedarf zwischen der Abteilung Naturschutz der BUKEA und der Revierförsterei ein fachlicher Austausch zu geplanten Maßnahmen sowie der Entwicklung von Flächen statt.



gez. Böhm


f.d.R. Leptien

[1] Die Bedeutungen der Kategorien lassen sich der Tabelle 1 entnehmen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Fischbeker Heide

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Themen Beta

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