21-1760.01

Antwort Kleine Anfrage gem. §24 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Segelflugplatz in der Fischbeker Heide

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 09.11.2021 Hauptausschuss Ö 2.24

Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreichen Anfragen zum Flugbetrieb von Motorflugzeugen im Naturschutz- und Naherholungsgebiet in der Fischbeker Heide.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Ist dem Bezirk die Nutzung von Motorflugzeugen im Naturschutz- und Naherholungsgebiet in der Fischbeker Heide bekannt?

2. Ist der Flugplatz auch für das Fliegen mit Motorflugzeugen freigegeben, also für das Verlärmen des Naturschutz- und Naherholungsgebiets? Und wenn ja, wie genau lauten die Bedingungen und die Begründung?

3. Ist der Bezirk im Gespräch mit dem Segelflugverein über das Respektieren des Naturschutzes? (z.B. Betreten der Brutflächen von Bodenbrütern?)

FREIE UND HANSESTANDT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 28.10.2021

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der GRÜNEN-Fraktion (Drs. 21-1760) wie folgt:

Zu 1. – 3.:

Der (Segel-) Flugbetrieb in der Fischbeker Heide wird ordnungsrechtlich durch die Verbote und Befreiungstatbestände des § 4 der Verordnung über das Naturschutzgebiet Fischbeker Heide geregelt.

Das Bezirksamt Harburg ist für die Beantwortung der Fragen fachlich nicht zuständig. Als Anfrage nach § 27 BezVG könnten diese an die BUKEA gerichtet werden.

Das Bezirksamt Harburg ist auch nicht als Grundeigentümer betroffen, da sich die von den Segelfliegern genutzten Flächen (Start- und Landebahnen) nicht im Eigentum des Bezirksamtes befinden.

In Vertretung

Trispel

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Fischbeker Heide

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