21-1799.01

Antwort Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Segelflugplatz in der Fischbeker Heide

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.01.2022
Sachverhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

uns erreichen Anfragen zum Flugbetrieb von Motorflugzeugen im Naturschutz- und Naherholungsgebiet in der Fischbeker Heide.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

1. Ist der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die Nutzung von Motorflugzeugen im Naturschutz- und Naherholungsgebiet in der Fischbeker Heide bekannt?

2. Ist der Flugplatz auch für das Fliegen mit Motorflugzeugen freigegeben, also für das Verlärmen des Naturschutz- und Naherholungsgebiets? Und wenn ja, wie genau lauten die Bedingungen und die Begründung?

3. Ist die Behörde im Gespräch mit dem Segelflugverein über das Respektieren des Naturschutzes? (z.B. Betreten der Brutflächen von Bodenbrütern?)