22-1697.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Wolfsaussetzung in der Fischbeker Heide

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 16.06.2026 Hauptausschuss Ö 4.3

Sachverhalt



Anfang April wurde ein junger Wolf laut Presseberichten in der Fischbeker Heide ausgewildert. Dieses Vorgehen wirft Fragen auf.
Hinzu kommt, dass der vorausgegangene Vorfall in Hamburg zu erheblicher Verunsicherung geführt hat. Die Fischbeker Heide ist nicht nur ein sensibler Naturraum, sondern zugleich ein stark frequentiertes Naherholungsgebiet, das von Spaziergängern, Familien, Hundehaltern und Erholungssuchenden genutzt und auch von Kindern und Jugendlichen regelmäßig aufgesucht wird. Vor diesem Hintergrund besteht ein besonderes öffentliches Interesse an einer zeitnahen Aufklärung der Entscheidungsgrundlagen, der Gefährdungsbewertung sowie der vorgesehenen Schutz- und Informationsmaßnahmen. Insbesondere besteht Klärungsbedarf, auf welcher Grundlage die Auswilderung ausgerechnet in der Fischbeker Heide erfolgte, welche Schutz- und Informationsmaßnahmen vorgesehen sind und wie bei weiteren Annäherungen an Siedlungsbereiche oder an von Kindern und Jugendlichen genutzte Bereiche verfahren werden soll.

Daher bitten wir die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Warum wurde der Wolf in der Fischbeker Heide ausgesetzt?
  2. Wer hat die Entscheidung getroffen und auf welcher Grundlage erfolgte sie?
  3. Warum wurde die Bezirkspolitik hierüber nicht vorab informiert?
  4. Welche Regionen standen alternativ noch zur Auswahl?
  5. Welche Gefahren sieht die BUKEA für Personen, falls es zu einer Begegnung mit dem Wolf kommt und diese sich falsch verhalten?
  6. Gehen vom Wolf Gefahren für andere Tiere in der Fischbeker Heide aus?
  7. Welche Maßnahmen wurden getroffen, damit es nicht zu Gefahrensituationen durch falsches Verhalten von Personen kommt?
  8. Wurde die zuständige Jägerschaft vor der Aussetzung eingebunden, und wie wird sie über den aktuellen Standort des Wolfes informiert?
  9. Welche Konsequenzen hätte eine erneute Annäherung an Siedlungen oder an Menschen?
  10. Existiert ein Meldesystem für Wolfssichtungen?
  11. Wann erfolgt die Umsetzung der Aufstellung von Hinweisschildern zum richtigen Verhalten bei Wolfsbegegnungen?
  12. Wird die Anzahl der Ranger verstärkt?
  13. Wie bewertet die BUKEA die Gefahr eines erlernten problematischen Verhaltens gegenüber Menschen nach dem vorausgegangenen Vorfall in Hamburg?
  14. Wurden Möglichkeiten einer Unterbringung oder Aussetzung in anderen Bundesländern geprüft, und falls ja, aus welchen Gründen kamen diese nicht in Betracht?
  15. Welche Kosten sind bisher angefallen?
  16. Was kostet die Beobachtung und wie lange ist die Beobachtung geplant?


Hamburg, am 17.04.2026




BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



4. Juni 2026

Die Behörde für Umwelt, Klima Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die o.g. Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-1697, wie folgt:

Vorbemerkung:

Für die Auswilderung wurde ein möglichst ungestörter Ort ausgesucht, der möglichst weit von geschlossener Besiedlung entfernt ist. Da die Auswilderung mangels Alternativen auf Hamburger Gebiet erfolgen musste, war die Auswahl begrenzt. Es war davon auszugehen, dass der Wolf, der sich auf Wanderschaft befand, als er sich nach Hamburg verirrt hatte, diese weiter fortsetzt und schnellstmöglich Abstand zu Siedlungen und Menschen suchen wird. Dies ist auch erfolgt, der Wolf hat die Landesgrenzen unmittelbar verlassen und ist inzwischen über 200 km von Hamburg entfernt. Um ein erneutes Verirren in den Siedlungsbereich von Hamburg zu verhindern, waren Jäger:innen und Polizei während der Auswilderung in Bereitschaft.

  1. Warum wurde der Wolf in der Fischbeker Heide ausgesetzt?
  2. Wer hat die Entscheidung getroffen und auf welcher Grundlage erfolgte sie?
  3. Warum wurde die Bezirkspolitik hierüber nicht vorab informiert?
  4. Welche Regionen standen alternativ noch zur Auswahl?

Da keines der anderen Bundesländer die Erlaubnis erteilt hat, den Wolf in seinem Hoheitsgebiet auszuwildern, blieb nur die Auswilderung auf Hamburger Gebiet. Das fachlich am besten geeignete Gebiet wurde durch die BUKEA in Abstimmung mit den Nachbarländern ausgewählt. Um eine möglichst ungestörte Abwanderung zu ermöglichen, wurden die Polizei, die Jäger:innen in Bereitschaft, die für die Überwachung des Wolfes zuständigen Personen und das für die Auswilderung selbst notwendige Personal informiert.

  1. Welche Gefahren sieht die BUKEA für Personen, falls es zu einer Begegnung mit dem Wolf kommt und diese sich falsch verhalten?

Von dem wieder ausgewilderten Wolf geht keine größere Gefahr aus als von anderen freilebenden Wölfen in Deutschland. Dies wurde durch das Fachpersonal der BUKEA und verschiedenen Expert:inneneinschätzungen bestätigt.

Grundsätzlich gilt:

Wenn man einem Wolf begegnet, sollte man, wie bei anderen Wildtieren auch, Abstand halten. Man soll nicht weglaufen, sondern sich durch lautes Sprechen, Rufen, Pfeifen oder Klatschen bemerkbar machen. Ein „falsches“ Verhalten gegenüber Wildtieren oder auch Haustieren birgt immer Gefahren. Dies ist bei einem Wolf nicht anders als z.B. bei einem in die Enge getriebenen Wildschwein oder einem in Panik geratenen Haushund. Weitere Verhaltensregeln findet man unter: www.hamburg.de/go/wolf

  1. Gehen vom Wolf Gefahren für andere Tiere in der Fischbeker Heide aus?

Von dem ausgewilderten Wolf gehen die wolfstypischen Gefahren für andere Tiere aus. Huftiere können z. B. zur Beute werden. Herumstromernde Hunde können von Wölfen als Konkurrenten angesehen werden und sollten außerhalb von Freilaufzonen stets an der Leine geführt werden. Der ausgewilderte Wolf hat Hamburg unmittelbar nach der Freilassung verlassen. Allerdings ist es grundsätzlich nicht ausgeschlossen dass Wölfe aus den Nachbarbundesländern gelegentlich nach Hamburg und so auch in die Fischbeker Heide kommen.

  1. Welche Maßnahmen wurden getroffen, damit es nicht zu Gefahrensituationen durch falsches Verhalten von Personen kommt?

Unmittelbar nach der Bestätigung, dass sich ein Wolf im Hamburger Westen aufhält, wurde eine Pressemitteilung mit den Verhaltensempfehlungen veröffentlicht. Es kann allerdings nie ausgeschlossen werden, dass Personen sich falsch gegenüber potentiell gefährlichen Haus- oder Wildtieren verhalten.

  1. Wurde die zuständige Jägerschaft vor der Aussetzung eingebunden, und wie wird sie über den aktuellen Standort des Wolfes informiert?

Es war während der Aussetzung und solange der Wolf in der Nähe von Hamburg unterwegs war immer ein:e Jäger:in in Bereitschaft über den genauen Standort des Wolfes informiert. Aktuell ist der Wolf über 200 km von Hamburg entfernt, eine Information der HamburgerJägerschaft ist nicht notwendig.

  1. Welche Konsequenzen hätte eine erneute Annäherung an Siedlungen oder an Menschen?

Eine Annäherung oder Durchquerung von Siedlungen gehört zum normalen Verhalten von Wölfen, die sich in der Abwanderungsphase befinden. In einem dicht besiedelten Land wie Deutschland ist es Wildtieren kaum möglich, Siedlungsbereiche oder menschliche Strukturen zu meiden. Würde der Wolf oder ein anderer Wolf sich auffällig gegenüber Menschen verhalten, wäre ein sofortiger Abschuss laut Bundesjagdgesetz möglich bzw. ist ein Abschuss durch die Polizei in Gefahrensituationen ebenfalls jederzeit möglich.

  1. Existiert ein Meldesystem für Wolfssichtungen?

Ja, es existiert ein Meldesystem. Meldung von Wolfshinweisen und Schadensfällen können über das Funktionspostfach: Wolfsberatung@bukea.hamburg.de an die Wolfsbetreuer:innen der BUKEA oder über die Notfallhotline (0174 / 63 30 335) in Zusammenarbeit mit dem Wolfsmanagement in Schleswig-Holstein gemeldet werden. Siehe auch www.hamburg.de/go/wolf. Meldungen, die über die Polizei eingehen, werden ebenfalls an die Wolfsbetreuer der BUKEA weitergeleitet.

  1. Wann erfolgt die Umsetzung der Aufstellung von Hinweisschildern zum richtigen Verhalten bei Wolfsbegegnungen?

Eine Aufstellung von Hinweisschildern ist nicht geplant. Verhaltenshinweisen sind z.B. unter www.hamburg.de/go/wolf zu finden.

  1. Wird die Anzahl der Ranger verstärkt?

Nein, eine Verstärkung der Anzahl der Ranger:innen ist nicht erforderlich.

  1. Wie bewertet die BUKEA die Gefahr eines erlernten problematischen Verhaltens gegenüber Menschen nach dem vorausgegangenen Vorfall in Hamburg?

Bei dem Vorfall in der Einkaufspassage handelte es sich nach Einschätzung des Fachpersonals der BUKEA sowie mehrerer angefragter Expert:innen nicht um einen „Angriff“, sondern um eine aus einer Stresssituation heraus erfolgte rein defensive Fluchtreaktion. Der in Hamburg gefangene Wolf hat kein problematisches Verhalten erlernt und stellt keine größere Gefahr für den Menschen als andere Wölfe dar. In seiner natürlichen Umgebung wird er sich wie andere Wölfe auch scheu gegenüber Menschen verhalten. Durch die Erlebnisse in Hamburg wird er voraussichtlich noch mehr Angst vor Menschen haben. 

  1. Wurden Möglichkeiten einer Unterbringung oder Aussetzung in anderen Bundesländern geprüft, und falls ja, aus welchen Gründen kamen diese nicht in Betracht?

Es fand eine Abfrage aller Bundesländer zur Freilassung und alternativen Unterbringungsmöglichkeiten auf dem jeweiligen Landesgebiet statt. Kein Bundesland hat die Aussetzung auf seinem Hoheitsgebiet oder eine Unterbringung angeboten.

Die Verbringung in ein Wildtiergehege wurde vor dem Hintergrund, dass kein aufnahmewilliges und -fähiges Wildtiergehege ausfindig gemacht werden konnte, keiner vertieften rechtlichen Prüfung unterzogen. Es bestanden zudem erhebliche und mit hoher Wahrscheinlichkeit unüberwindbare tierschutzrechtliche Bedenken, die sich mit Blick auf die dauerhafte Gehegehaltung eines bereits adulten Jungwolfs ergeben hätten (§ 1 S. 2 des Tierschutzgesetz (TierSchG)).

  1. Welche Kosten sind bisher angefallen?

Für den Veterinär, der beim Transport des Wolfes ins Wildgehege Klövensteen im Einsatz war, entstanden Kosten in Höhe von 452,41 Euro. Für die Unterbringung des Wolfes in der Wildtier- und Artenschutzstation e.V. in Niedersachsen (inkl. Personal, Transport, Besenderung usw.) fielen Kosten in Höhe von 3.319,19 Euro an. Dies sind die Rechnungen, die der BUKEA zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage vorlagen. Für den Bereitschaftsdienst der Jäger:innen liegt noch keine Rechnung vor.

  1. Was kostet die Beobachtung und wie lange ist die Beobachtung geplant?

Der Sender wurde durch das Niedersächsische Umweltministerium bereitgestellt. Die Besenderung selbst wurde von der Wildtier- und Artenschutzstation e.V. durchgeführt und ist in den Gesamtkosten für Unterbringung und Transport enthalten. Die Überwachung in den ersten Tagen fand durch Mitarbeitende der BUKEA (Wolfsbetreuer:innen) neben ihrer regulären Arbeit statt. Die weitere Überwachung findet im Rahmen des EU-Life Projektes statt und wird durch dieses finanziert. Die Beobachtung endet mit der Laufzeit des Senders. Dieser wird ungefähr ein Jahr senden und dann abfallen.

gez. Böhm


f.d.R. Leptien

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Fischbeker Heide

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.