Antwort auf Anfrage SPD betr. Gerechtere Schulzuweisungen In den Reethen auch für Sandbek?
Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 3.2
Mit Drucksache - 22-0882.01 nahm die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) wie folgt Stellung:
"Vor diesem Hintergrund wird die BSFB ab dem Schuljahr 2026/27 Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesenen Wohnadressen im ehemaligen IBA-Gebiet Fischbeker Heidbrook zur Sicherstellung der regionalen Versorgung an der StS In den Reethen aufnehmen, sofern es ihrem Erstwunsch entspricht. Diese Maßnahme gilt solange und soweit die StS In den Reethen in einem Interimstandort untergebracht ist. Somit entspricht die BSFB dem Anliegen der Petentinnen und Petenten."
Wir danken der BSFB für die Optimierung der Zuweisungsregelungen im Sinne der Schülerinnen und Schüler und ihrer Sorgeberechtigten.
Die vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung:
1. Gilt diese Regelung nur für ausgewiesene Wohnadressen im ehemaligen IBA-Gebiet Fischbeker Heidbrook oder auch für andere Gebiete, wie z.B. das Quartier Sandbek? Falls nein, warum nicht?
2. Werden bei einer künftigen Schulzuweisung Geschwister von Kindern mit nicht erfülltem Erstwunsch der Zuweisung zur STS 'In den Reethen', auf Elternwunsch so behandelt, als wären die älteren Geschwister dort zugewiesen worden? Falls nein, wäre das eine unverhältnismäßige Benachteiligung, da sich die frühere Zuweisung ohne Standortfiktion auf diese negativ auswirken würde und somit ausführlich zu begründen ist.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
19. November 2025
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) beantwortet die o.g. Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 22-1039, wie folgt:
Zu 1:
Das Gebiet Fischbeker Heidbrook ist als IBA-Entwicklungsgebiet klar umrissen, daher konn-ten auch die Straßennamen genannt werden. Für dieses Neubaugebiet gab es seinerzeit sei-tens IBA/Bezirk die Zusage, dass in unmittelbarer Nähe zu ihrem zukünftigen Wohnort zeitnah eine neue Stadtteilschule entstehen würde. Leider war es aufgrund der Planungsverzögerun-gen im Bebauungsplanverfahren für das gesamte Wohngebiet Fischbeker Reethen nicht möglich, den Schulneubau in der geplanten Zeit zu realisieren, so dass es zu der bekannten (weiteren) Interimsplanung für die bereits gegründete Stadtteilschule In den Reethen kommt. Insoweit löst die für Bildung zuständige Behörde in gesamtstädtischer Verantwortung nun die-ses Versprechen ein, dass die Bewohnerinnen und Bewohner dieses Neubaugebietes Fischbeker Heidbrook Schulplätze an der Stadtteilschule erhalten.
Das Wohngebiet Sandbek ist dagegen ein schon lange bestehendes Wohngebiet. Dies trifft auch auf alle anderen bestehenden Wohngebiete in Neugraben zu und die Schulversorgung war und ist durch das Angebot der bestehenden Stadtteilschulen gesichert.
Zu 2.:
Hierzu verweist die zuständige Behörde auf die umfassenden Darstellungen der BSFB in ihrer Stellungnahme an die Bezirksversammlung Harburg vom 22.09.2025 zu den Drs. 22-0882 vom 23.07.2025 sowie Drs. 22-0877 vom 23.07.2025.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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