22-1039

Anfrage SPD betr. Gerechtere Schulzuweisungen In den Reethen auch für Sandbek?

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt


Mit Drucksache - 22-0882.01 nahm die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) wie folgt Stellung:

"Vor diesem Hintergrund wird die BSFB ab dem Schuljahr 2026/27 Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesenen Wohnadressen im ehemaligen IBA-Gebiet Fischbeker Heidbrook zur Sicherstellung der regionalen Versorgung an der StS In den Reethen aufnehmen, sofern es ihrem Erstwunsch entspricht. Diese Maßnahme gilt solange und soweit die StS In den Reethen in einem Interimstandort untergebracht ist. Somit entspricht die BSFB dem Anliegen der Petentinnen und Petenten."

Wir danken der BSFB für die Optimierung der Zuweisungsregelungen im Sinne der Schülerinnen und Schüler und ihrer Sorgeberechtigten.

Die vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung:

1. Gilt diese Regelung nur für ausgewiesene Wohnadressen im ehemaligen IBA-Gebiet Fischbeker Heidbrook oder auch für andere Gebiete, wie z.B. das Quartier Sandbek? Falls nein, warum nicht?

2. Werden bei einer künftigen Schulzuweisung Geschwister von Kindern mit nicht erfülltem Erstwunsch der Zuweisung zur STS 'In den Reethen', auf Elternwunsch so behandelt, als wären die älteren Geschwister dort zugewiesen worden? Falls nein, wäre das eine unverhältnismäßige Benachteiligung, da sich die frühere Zuweisung ohne Standortfiktion auf diese negativ auswirken würde und somit ausführlich zu begründen ist.

Lokalisation Beta
Fischbeker Reethen

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