Stellungnahme zum gem. Antrag SPD - CDU - Linke - Grüne - Volt betr. Berücksichtigung des künftigen Standortes der Stadtteilschule Fischbeker Reethen bei der Schulzuweisung II
Letzte Beratung: 14.10.2025 Hauptausschuss Ö 3.5
Mit Drucksache - 21-3555 vom Januar 2024 haben die Fraktionen GRÜNE und SPD den Antrag gestellt, sich bei den zuständigen Stellen und Behörden dafür einzusetzen, bei der Auswahl der Schüler:innen für die neue Stadtteilschule ‚In den Reethen‘ bereits jetzt den späteren Standort der Schule zu berücksichtigen. Bei der Behandlung des Antrags im zuständigen Ausschuss habe die BSB im März 2024 die Entsendung von Referenten mit der Begründung abgelehnt, dass die Schulorganisation noch nicht abgeschlossen sei und noch keine qualitätsgesicherten Daten vorlägen. Die genaue Adresse der Stadtteilschule in den Fischbeker Reethen stehe auch noch nicht fest.
Die Zuweisung der Kinder zu den Schulen erfolgt in der Regel nach Wohnortnähe und zusätzlich anhand der Geschwisterkindregelung.
Mit der Verzögerung des Bebauungsplans für die Fischbeker Reethen ist auch der Umzug der Schule dorthin hinausgeschoben und die Behörde für Schule und Berufsbildung (nunmehr Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung) beabsichtigt, die Stadtteilschule In den Reethen ab dem Schuljahr 2026/27 bis zur Fertigstellung ihres eigentlichen Standortes im zukünftigen Wohngebiet Fischbeker Reethen temporär südlich der Straße „am Ascheland“ und westlich der Straße „Flatterbinsenweg“ unterzubringen.
Zwischenzeitlich erfolgte und künftig erfolgende Zuweisungen zu weiterführenden Schulen können aber dazu führen, dass Kinder nach den Zuweisungsprinzipien auf noch weiter entfernte Schulen zugewiesen werden, wenn der Schulweg anhand des aktuellen oder des Interimsstandortes berücksichtigt wird. Dies kann zum Nachteil gereichen, wenn der Umzug zum endgültigen Standort erfolgt sein wird. Einerseits sind dann die Schulwege u.U. deutlich weiter, als dies bei einer direkten Zuweisung zur Schule In den Reethen erfolgt wäre, andererseits würden Geschwisterkinder diese Benachteiligung ‚erben‘. Auch wenn ein Standort in den Reethen noch nicht endgültig feststeht,so ist doch anhand der bestehenden Funktionspläne der Standort mit sehr hoher Wahrscheinlichlichkeit vorauszusehen. Hier kann problemfrei mit einer ‚Standortfiktion‘ eine Zuweisung erfolgen.
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung wird gebeten bei Schulzuweisungen mit Erstwunsch In den Reethen zur Bestimmung der Wohnortnähe (ggfs. optional auf Elternwunsch) eine ‚Standortfiktion‘ mit Schulstandort in den Fischbeker Reethen zu berücksichtigen. Für bereits erfolgte Zuweisungen zu anderen Schulen bei Erstwunsch In den Reethen sind entsprechende Regelungen zumindest bei Geschwisterkindern zu berücksichtigen. Dieses ist dementsprechend bei der Nachrücker-Regelung umgehend so umzusetzen.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
23.September 2025
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) nimmt wie folgt Stellung:
Der BSFB ist es grundsätzlich ein besonders wichtiges Anliegen, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche an der Schule eingeschult werden, die sie sich gemeinsam mit ihren Eltern ausgesucht haben und die freie Schulwahl nach § 42 Abs. 7 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) damit erfüllt wird.
Die freie Schulwahl gelingt in der Regel dank des engen Netzes an Schulen im Stadtstaat Hamburg und des 2019 aufgelegten Schulausbauprogramms gut: Zum Schuljahr 2025/26 konnten von den 16.836 angemeldeten Hamburger Schülerinnen und Schülern 15.887 Schülerinnen und Schüler an ihrer Erstwunschschule in Jahrgang 5 aufgenommen werden. Damit wurden 94,4 % der Erstwünsche erfüllt. 16.543 Schülerinnen und Schüler konnten insgesamt an ihren Wunschschulen (Erst-, Zweit- und Drittwunschschule) aufgenommen werden, das sind 98,3 %.
Umso bedauerlicher sind die Fälle, in denen der Erstwunsch leider nicht erfüllt werden konnte.
Für den Jahrgang 5 an der StS In den Reethen meldeten sich zum Schuljahr 2025/26 124 Schülerinnen und Schüler mit Erstwunsch an. 96 Erstwünsche konnten erfüllt und bis auf fünf Schülerinnen und Schüler konnten alle, die ihre Erstwunschschule nicht bekommen haben, an Zweit- und Drittwunschschulen aufgenommen werden.
Erschwert wird die Lage, wenn es wie bei der StS In den Reethen zu deutlichen Verzögerungen im Bebauungsplanverfahren kommt. Dies wirkt sich dann auch auf den geplanten Schulneubau aus. Nach aktuellem Planungsstand wird der finale Schulstandort der StS In den Reethen frühestens im 3. Quartal 2029fertig gestellt sein. Daher startete die StS In den Reethen zum Schuljahr 2024/25 zunächst mit vier 5. Klassen am Interimsstandort der ehemaligen Katholischen Schule an der Cuxhavener Straße. Dort hat ebenfalls das neue 4-zügige Gymnasium Neugraben zum Schuljahr 2024/25 seinen Betrieb aufgenommen. Die neue 3-zügige Grundschule Alte Weiden ist bereits seit dem Schuljahr 2023/24 auf dem Gelände. Im Rahmen der umfangreichen Planungen der sukzessiven Abriss- und Neubautätigkeiten für diese drei Schulen wurde deutlich, dass die StS In den Reethen mittelfristig einen neuen Interimsstandort benötigt. Wo und wann dieser neue Interimsstandort entstehen kann, ist derzeit in der intensiven Prüfung.
Zum Zeitpunkt der Entscheidung für die Einschulung in den Jahrgang 1 bzw. den Jahrgang 5 wird der Standort für die Berechnung der Schulwege zugrunde gelegt, an dem das Kind wahrscheinlich den überwiegenden Teil seiner Schulzeit verbringen wird. „Wahrscheinlich“ setzt hier ein gewisses Maß an Planungssicherheit voraus, die im Zeitpunkt der Entscheidung vorhanden sein muss. Diese Planungssicherheit liegt zurzeit im Stadtentwicklungsgebiet in den Reethen nicht in hinreichendem Maße vor.
Die durch die Bauverzögerungen noch immer unsichere Planlage ist für die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Familien belastend. Es ist nachvollziehbar, dass sie sich eine sichere regionale Versorgung mit Schulplätzen wünschen und nicht die Konsequenzen der langwierigen Bauverzögerung tragen möchten.
Von diesem Punkt ausgehend wurden Lösungsmöglichkeiten intensiv geprüft. Die angeregte Nutzung einer fiktiven Adresse für die Schule als Ausgangspunkt für die Schulwegberechnung stellt dabei jedoch keine rechtssichere Alternative dar. Entscheidend sind bei dieser rechtlichen Betrachtung die verschiedenen Perspektiven aller Schülerinnen und Schüler: Natürlich derjenigen, die gern diese Schule besuchen möchten, aber eben auch jener, die gegen ihren Willen dieser Schule zugewiesen werden könnten (z. B. nach erfolgloser Prüfung anderer Schulwünsche). Eine Zuweisung ohne Wunsch an einen Schulstandort, den es noch gar nicht gibt, wäre rechtlich nicht haltbar.
Vor diesem Hintergrund wird die BSFB ab dem Schuljahr 2026/27 Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesenen Wohnadressen im ehemaligen IBA-Gebiet Fischbeker Heidbrook zur Sicherstellung der regionalen Versorgung an der StS In den Reethen aufnehmen, sofern es ihrem Erstwunsch entspricht. Diese Maßnahme gilt solange und soweit die StS In denReethen in einem Interimstandort untergebracht ist.
Somit entspricht die BSFB dem Anliegen der Petentinnen und Petenten.
gez. Böhm f.d.R. Hille
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