22-0882

Antrag SPD betr. Berücksichtigung des künftigen Standortes der Stadtteilschule Fischbeker Reethen bei der Schulzuweisung II

Antrag

Sachverhalt


Mit Drucksache - 21-3555 vom Januar 2024 haben die Fraktionen GRÜNE und SPD den Antrag gestellt, sich bei den zuständigen Stellen und Behörden dafür einzusetzen, bei der Auswahl der Schüler:innen für die neue Stadtteilschule ‚In den Reethen‘ bereits jetzt den späteren Standort der Schule zu berücksichtigen. Bei der Behandlung des Antrags im zuständigen Ausschuss habe die BSB im März 2024 die Entsendung von Referenten mit der Begründung abgelehnt, dass die Schulorganisation noch nicht abgeschlossen sei und noch keine qualitätsgesicherten Daten vorlägen. Die genaue Adresse der Stadtteilschule in den Fischbeker Reethen stehe auch noch nicht fest.

Die Zuweisung der Kinder zu den Schulen erfolgt in der Regel nach Wohnortnähe und zusätzlich anhand der Geschwisterkindregelung.

Mit der Verzögerung des Bebauungsplans für die Fischbeker Reethen ist auch der Umzug der Schule dorthin hinausgeschoben und die Behörde für Schule und Berufsbildung (nunmehr Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung) beabsichtigt, die Stadtteilschule In den Reethen ab dem Schuljahr 2026/27 bis zur Fertigstellung ihres eigentlichen Standortes im zukünftigen Wohngebiet Fischbeker Reethen temporär südlich der Straße „am Ascheland“ und westlich der Straße „Flatterbinsenweg“ unterzubringen.

Zwischenzeitlich erfolgte und künftig erfolgende Zuweisungen zu weiterführenden Schulen können aber dazu führen, dass Kinder nach den Zuweisungsprinzipien auf noch weiter entfernte Schulen zugewiesen werden, wenn der Schulweg anhand des aktuellen oder des Interimsstandortes berücksichtigt wird. Dies kann zum Nachteil gereichen, wenn der Umzug zum endgültigen Standort erfolgt sein wird. Einerseits sind dann die Schulwege u.U. deutlich weiter, als dies bei einer direkten Zuweisung zur Schule In den Reethen erfolgt wäre, andererseits würden Geschwisterkinder diese Benachteiligung ‚erben‘. Auch wenn ein Standort in den Reethen noch nicht endgültig feststeht, so ist doch anhand der bestehenden Funktionspläne der Standort mit sehr hoher Wahrscheinlichlichkeit vorauszusehen. Hier kann problemfrei mit einer ‚Standortfiktion‘ eine Zuweisung erfolgen.

Petitum/Beschluss


Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung wird gebeten bei Schulzuweisungen mit Erstwunsch In den Reethen zur Bestimmung der Wohnortnähe (ggfs. optional auf Elternwunsch) eine ‚Standortfiktion‘ mit Schulstandort in den Fischbeker Reethen zu berücksichtigen. Für bereits erfolgte Zuweisungen zu anderen Schulen bei Erstwunsch In den Reethen sind entsprechende Regelungen zumindest bei Geschwisterkindern zu berücksichtigen.

Lokalisation Beta
Fischbeker Reethen

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