22-1629.01

Antwort auf Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Straftaten im Verkehrsbereich in Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 6.2

Sachverhalt

In der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) erfassen die Landeskriminalämter zusammen mit dem Bundeskriminalamt seit 1953 jährlich die Entwicklung der Kriminalität in Deutschland und werten diese aus. Seit dem Jahr 1963 sind die Verkehrsdelikte mit wenigen Ausnahmen von der Statistik ausgeschlossen.

Im Ausschuss für Mobilität und Inneres der Bezirksversammlung Harburg wurden bereits die Zahlen der PKS 2025 für den Bezirk Harburg präsentiert. In diesem Zusammenhang wurden von uns die Zahlen für Straftaten im Verkehrsbereich angefragt. Leider konnten die ständigen Vertreter des PK46 hierzu keine entsprechenden Zahlen liefern, da diese nicht Teil der PKS sind.

Das Strafrecht hat sich im Bereich des Straßenverkehrs in den letzten Jahren weiterentwickelt. So wurde z.B. der Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit seinen späteren Verschärfungen (Rennen gegen die Zeit) in § 315d StGB hinzugefügt.

Insbesondere im Hinblick auf die Vision Zero interessieren wir uns für die Entwicklung der Straftaten im Verkehrsbereich. Zwar werden Straftaten auch im Rahmen von Unfallstatistiken miterfasst, aber viele Straftaten im Verkehr finden auch abseits von Unfällen statt.

Deshalb fragen wir die zuständigen Fachbehörden:

1. Zu wie vielen Straftaten im Verkehrsbereich mit Tatort im Bezirk Harburg haben Polizei und Staatsanwaltschaft in den letzten drei Jahren ermittelt? Bitte die Anzahl der folgenden Delikte jeweils nach Jahr getrennt aufschlüsseln:

a. § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

b. § 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung und § 222 StGB Fahrlässige Tötung, jeweils im Straßenverkehr

c. § 240 StGB Nötigung (im Straßenverkehr)

d. § 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

e. § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs

f. § 315d StGB Verbotene Kraftfahrzeugrennen

g. § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr

h. § 323a StGB Vollrausch (rechtswidrige Tat im Straßenverkehr bei Schuldunfähigkeit)

i. § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen (im Straßenverkehr)

j. § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis

k. § 22 StVG Kennzeichenmissbrauch

l. § 22b StVG Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

m. § 30 PflVG i. V. m. § 6 PflVG Fahrzeuggebrauch ohne Pflichtversicherung

Falls keine automatische Differenzierung nach Bezirk möglich ist, bitte die Zahlen für ganz Hamburg angeben, die bei Annahme ähnlicher Verhältnisse, ggf. auch Rückschlüsse auf die Situation in Harburg ermöglichen.

2. Wie viele Einziehungen nach § 315f StGB hat es in den letzten drei Jahren in Harburg bzw. Hamburg gegeben?

3. Gibt es eine systematische statistische Erfassung und Auswertung der Straftaten im Verkehrsbereich in Hamburg ähnlich zur Polizeilichen Kriminalstatistik?

4. Falls nein: Wäre es aus Sicht der Fachbehörden (BIS/BJV) sinnvoll, eine solche zusätzliche Statistik einzuführen?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



25. August 2026

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) und die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) beantworten die o.g. Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN, Drs. 22-1629, wie folgt:

  1. Zu wie vielen Straftaten im Verkehrsbereich mit Tatort im Bezirk Harburg haben Polizei und Staatsanwaltschaft in den letzten drei Jahren ermittelt? Bitte die Anzahl der folgen- den Delikte jeweils nach Jahr getrennt aufschlüsseln:
    1. § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
    2. § 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung und § 222 StGB Fahrlässige Tötung, jeweils im Straßenverkehr
    3. § 240 StGB Nötigung (im Straßenverkehr)
    4. § 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
    5. § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs
    6. § 315d StGB Verbotene Kraftfahrzeugrennen
    7. § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr
    8. § 323a StGB Vollrausch (rechtswidrige Tat im Straßenverkehr bei Schuldunfähigkeit)
    9. § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen (im Straßenverkehr)
    10. § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis
    11. § 22 StVG Kennzeichenmissbrauch
    12. § 22b StVG Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
    13. § 30 PflVG i. V. m. § 6 PflVG Fahrzeuggebrauch ohne Pflichtversicherung

Falls keine automatische Differenzierung nach Bezirk möglich ist, bitte die Zahlen für ganz Hamburg angeben, die bei Annahme ähnlicher Verhältnisse, ggf. auch Rückschlüsse auf die Situation in Harburg ermöglichen.


Von der BIS:

Die Anzahl an Verkehrsunfällen, bei denen ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB im Bezirk Harburg festgestellt wurde, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Jahr

Verkehrsunfälle mit Flucht

2023

1.686

2024

1.721

2025

1.671


Darüber hinaus führt die Polizei keine Statistik im Sinne der Fragestellung. Für die Beantwortung müssten sämtliche Hand- und Ermittlungsakten an den für Straßenverkehrsermittlungen zuständigen Dienststellen für den abgefragten Zeitraum händisch geprüft werden. Eine Auswertung von mehreren zehntausend Vorgängen ist in der für die Beantwortung einer bezirklichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.

Von der BJV:

Für Hamburg insgesamt hat sich die Anzahl der Ermittlungsverfahren mit den nachfolgend benannten Tatvorwürfen nach dem Strafgesetzbuch (StGB), Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) wie folgt entwickelt:

Delikt

Aktenzeichenjahr 2023

Aktenzeichenjahr 2024

Aktenzeichenjahr 2025

Aktenzeichenjahr 2026

§ 142 StGB

17.124

16.352

18.724

9.177

§ 229 StGB

6.007

5.406

6.138

4.075

§ 240 StGB

2.654

2.557

2.905

1.547

§ 315b StGB

408

401

424

238

§ 315c StGB

1.915

1.680

1.758

1166

§ 315d StGB

156

132

252

164

§ 316 StGB

2645

1.962

2.219

1106

§ 323a StGB

31

27

23

10

§ 323c StGB

172

149

156

96

§ 6 / § 30 PflVG*

2411

2.581

3.404

2.265

§ 21 StVG

5.314

5.576

7.328

4.566

§ 22 StVG

366

444

558

335

§ 22b StVG

5

2

5

2

* Die Straftatbestände des § 6 PflVG wurden durch Gesetz vom 11. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 119) mit Wirkung zum 17. April 2024 in § 30 PflVG neu gefasst. Beide Vorwürfe werden hier daher zusammen ausgewiesen.

Stand: 12. August 2026

Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg wird nicht zuverlässig erfasst, ob der Tatort in dem Bezirk Harburg liegt. Zur Beantwortung der Frage müssten daher alle zuvor aufgelisteten Verfahren beigezogen und händisch ausgewertet werden. Eine solche Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Anfrage der Bezirksversammlung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

  1. Wie viele Einziehungen nach § 315f StGB hat es in den letzten drei Jahren in Harburg bzw. Hamburg gegeben?


Von der BIS:

Siehe Antwort zu 1.

Von der BJV:

Im Vorgangsbearbeitungs- und Vorgangsverwaltungssystems MESTA der Staatsanwaltschaft werden Tatobjekteinziehungen nach § 315f StGB nicht gesondert erfasst. Ebenso wird nicht erfasst, um was für ein Objekt es sich bei einem eingezogenen Gegenstand handelt.

Für Hamburg insgesamt ergab eine händische Auswertung derjenigen Verfahren, für welche eine rechtskräftige Verurteilung (auch) wegen des Vorwurfes § 315d StGB sowie die Sanktion der Einziehung eines Gegenstandes erfasst ist, für den Zeitraum seit dem 1. Januar 2023 (Rechtskraftdatum) zehn Einziehungen von Kraftfahrzeugen nach § 315f StGB.

  1. Gibt es eine systematische statistische Erfassung und Auswertung der Straftaten im Verkehrsbereich in Hamburg ähnlich zur Polizeilichen Kriminalstatistik?


Von der BIS:

Nein.

  1. Falls nein: Wäre es aus Sicht der Fachbehörden (BIS/BJV) sinnvoll, eine solche zusätzliche Statistik einzuführen?

Von der BIS:

Aus Sicht der zuständigen Behörde ist die Einführung einer zusätzlichen statistischen Erfassung und Auswertung von Straftaten im Verkehrsbereich nach dem Vorbild der Polizeilichen Kriminalstatistik derzeit nicht erforderlich. Die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Erkenntnisse liegen bereits auf Grundlage der bestehenden Erhebungen und Fachverfahren vor.


Von der BJV:

Über die im Rahmen des monatlichen Controllings erfolgenden Verfahrenserhebungen hinaus erfolgt bei der Staatsanwaltschaft keine systematische statistische Erfassung und Auswertung von Straftaten im Verkehrsbereich. In den monatlichen Controllingberichten werden die Verfahren der Verkehrsabteilungen gesondert ausgewiesen. Eine weitergehende statistische Erfassung ist zur gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung der Staatsanwaltschaft nicht veranlasst.

gez. Böhm



f.d.R. Leptien

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