22-1629

Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Straftaten im Verkehrsbereich in Harburg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

In der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) erfassen die Landeskriminalämter zusammen mit dem Bundeskriminalamt seit 1953 jährlich die Entwicklung der Kriminalität in Deutschland und werten diese aus. Seit dem Jahr 1963 sind die Verkehrsdelikte mit wenigen Ausnahmen von der Statistik ausgeschlossen.

Im Ausschuss für Mobilität und Inneres der Bezirksversammlung Harburg wurden bereits die Zahlen der PKS 2025 für den Bezirk Harburg präsentiert. In diesem Zusammenhang wurden von uns die Zahlen für Straftaten im Verkehrsbereich angefragt. Leider konnten die ständigen Vertreter des PK46 hierzu keine entsprechenden Zahlen liefern, da diese nicht Teil der PKS sind.

Das Strafrecht hat sich im Bereich des Straßenverkehrs in den letzten Jahren weiterentwickelt. So wurde z.B. der Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit seinen späteren Verschärfungen (Rennen gegen die Zeit) in § 315d StGB hinzugefügt.

Insbesondere im Hinblick auf die Vision Zero interessieren wir uns für die Entwicklung der Straftaten im Verkehrsbereich. Zwar werden Straftaten auch im Rahmen von Unfallstatistiken miterfasst, aber viele Straftaten im Verkehr finden auch abseits von Unfällen statt.

Deshalb fragen wir die zuständigen Fachbehörden:

1. Zu wie vielen Straftaten im Verkehrsbereich mit Tatort im Bezirk Harburg haben Polizei und Staatsanwaltschaft in den letzten drei Jahren ermittelt? Bitte die Anzahl der folgenden Delikte jeweils nach Jahr getrennt aufschlüsseln:

a. § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

b. § 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung und § 222 StGB Fahrlässige Tötung, jeweils im Straßenverkehr

c. § 240 StGB Nötigung (im Straßenverkehr)

d. § 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

e. § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs

f. § 315d StGB Verbotene Kraftfahrzeugrennen

g. § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr

h. § 323a StGB Vollrausch (rechtswidrige Tat im Straßenverkehr bei Schuldunfähigkeit)

i. § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen (im Straßenverkehr)

j. § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis

k. § 22 StVG Kennzeichenmissbrauch

l. § 22b StVG Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

m. § 30 PflVG i. V. m. § 6 PflVG Fahrzeuggebrauch ohne Pflichtversicherung

Falls keine automatische Differenzierung nach Bezirk möglich ist, bitte die Zahlen für ganz Hamburg angeben, die bei Annahme ähnlicher Verhältnisse, ggf. auch Rückschlüsse auf die Situation in Harburg ermöglichen.

2. Wie viele Einziehungen nach § 315f StGB hat es in den letzten drei Jahren in Harburg bzw. Hamburg gegeben?

3. Gibt es eine systematische statistische Erfassung und Auswertung der Straftaten im Verkehrsbereich in Hamburg ähnlich zur Polizeilichen Kriminalstatistik?

4. Falls nein: Wäre es aus Sicht der Fachbehörden (BIS/BJV) sinnvoll, eine solche zusätzliche Statistik einzuführen?

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