Antwort auf Anfrage Fraktion Die Linke Harburg betr.: Insolvenz der Kitakette Kidspace am Standort Harburg
Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 6.4
Die Kitakette Kidspace hat Insolvenz angemeldet. Betroffen ist auch der Standort an der Theodor-Yorck-Straße im Harburger Binnenhafen. Laut Medienberichten wird der Betrieb zunächst fortgeführt. Vor dem Hintergrund der angespannten Situation im Kita Bereich, des Fachkräftemangels sowie der Diskussionen um Ausbildungsstrukturen stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Insolvenz auf den Standort Harburg hat.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
18. Juni 2026
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) beantwortet die o.g. Anfrage der -Fraktion Die Linke Harburg, Drs. 22-1743, wie folgt:
Seit Einführung des nachfrageorientierten Kita-Gutschein-Systems in Hamburg zum 1. August 2003 werden von der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde die in den Kitas eingerichteten Plätze nicht mehr statistisch erhoben. Seither wird ausschließlich die Anzahl der betreuten Kinder erfasst.
Die maximale Anzahl der Kinder, die in einer Kita betreut werden kann, hängt von der in der Kita jeweils verfügbaren pädagogisch nutzbaren Fläche gemäß Betriebserlaubnis ab. Dabei hat der Kita-Träger bei der Aufnahme der Kinder sicherzustellen, dass der Mindestraumbedarf je Kind nach den Vorgaben der Hamburger Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen eingehalten wird. Im Rahmen der Krippenbetreuung ist den Kindern eine pädagogisch nutzbare Fläche von mindestens 3,3 Quadratmeter pro Kind zur Verfügung zu stellen. Der Mindestraumbedarf an pädagogisch nutzbarer Fläche beträgt im Elementarbereich pro Kind bei vier- bis fünfstündiger Betreuung 2,2 Quadratmeter und ab sechsstündiger Betreuungszeit 3,0 Quadratmeter. Für Kinder mit der Leistungsart Eingliederungshilfe beträgt der Mindestraumbedarf an pädagogisch nutzbarer Fläche 3,5 m².
Die Einrichtung KiTa Kidspace Harburg hat eine pädagogische Fläche von 173 qm. Stand 31. Januar 2026 waren 13 Kinder in der Betreuung. Nach § 47 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) muss der Träger einer Einrichtung der zuständigen Behörde nur die Namen und die berufliche Ausbildung der Leitung und der Betreuungskräfte melden. Ob noch weitere Beschäftigte in der Einrichtung tätig sind (z.B. Hauswirtschaftskräfte) muss nicht gemeldet werden und ist der zuständigen Behörde nicht bekannt Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde kann deswegen zur Zahl der insgesamt betroffenen Beschäftigten keine valide Angabe machen.
Zu den o.g. Fragen kann die zuständige Behörde wenig Auskunft geben, da der Betrieb der Einrichtung in der Verantwortung des Trägers liegt. Gespräche zwischen dem Träger und dem Insolvenzverwalter haben stattgefunden. Der Insolvenzverwalter steht im Austausch mit der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde. Die zu treffenden Maßnahmen liegen in der Trägerverantwortung bzw. in der Verantwortung des Insolvenzverwalters. Laut Insolvenzverwalter stehen verschiedene Optionen im Raum. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde ist nicht in die konkrete Planung involviert.
Nach Einschätzung der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde ist die Versorgungslage im Stadtteil Harburg ausgeglichen. Wie sich eine mögliche Schließung dieser und weiterer Einrichtungen auf die Versorgungslage im Bezirk Harburg auswirken würde, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden, da sich Kita-Schließungen und Eröffnungen dynamisch entwickeln.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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