Antwort auf Anfrage der Volt-Fraktion Harburg zur Situation der Kindertagesbetreuung im Bezirk Harburg sowie Hintergründe der Schließung der inklusiven Kita Elfenwiese
Die Volt-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg bittet die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung der folgenden Fragen zur Situation der Kinderbetreuung im Bezirk Harburg – insbesondere im Zusammenhang mit der beabsichtigten Schließung der inklusiven Kita Elfenwiese in Hamburg-Marmstorf.
Die Kita Elfenwiese erfüllt seit Jahren eine zentrale Funktion in der inklusiven Betreuung im Stadtteil. Die geplante Schließung wird u. a. mit einem anhaltenden Schädlingsbefall (Marder), mangelnder Abstimmung über erforderliche Sanierungsmaßnahmen mit Blick auf finanzielle Synergieeffekten mit einer benachbarten Schule sowie einer angeblich unzureichenden Auslastung begründet. Um die Situation nachvollziehbar bewerten zu können, bitten wir um ausführliche und datenbasierte Informationen für den gesamten Bezirk.
Wir bitten die zust. Fachbehörde um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Zur Situation und Schließung der Kita Elfenwiese1.1 Seit wann ist der Schädlingsbefall (insbesondere durch Marder) in der Kita Elfenwiese bekannt? Welche weiteren Mängel am Gebäude waren seit wann bekannt?
1.2 Welche Maßnahmen zur Bekämpfung wurden in den letzten acht Jahren jeweils ergriffen (bitte mit Angabe der Jahreszahl, Art der Maßnahme, Kosten, ausführender Firmen und Erfolgseinschätzung)?
1.3 Welche baulichen Sanierungsmaßnahmen wären nach Kenntnis der Behörde erforderlich gewesen, um einen dauerhaften Betrieb sicherzustellen?
1.4 Welche Absprachen mit dem Träger über notwendige Sanierungen fanden statt, und warum wurden diese nicht umgesetzt?
1.5 Welche Kosten wären nach Einschätzung der Fachbehörde für eine vollständige Sanierung und weitere Nutzung der Kita angefallen?
1.6 Auf welcher Grundlage wird die Entscheidung zur Schließung getroffen? Bitte alle relevanten Entscheidungsunterlagen beifügen oder zusammenfassen.
1.7 Inwiefern spielen mögliche Synergieeffekte mit der benachbarten Schule eine Rolle? (Finanziell, organisatorisch, räumlich), fanden gemeinsame Abstimmungsgespräche statt? Wenn ja wann und zwischen wem und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?
1.8 Wie bewertet die Behörde die Bedeutung der Kita Elfenwiese für die inklusive Versorgung im Bezirk Harburg?
Für jede Kindertagesstätte im Bezirk Harburg bitten wir um tabellarische Aufschlüsselung:
Bitte als vollständig ausgefüllte Tabelle bereitstellen.
3. Inklusive Versorgung in Harburger Kitas3.1 Wie viele inklusive Plätze stehen in den Kindertagesstätten des Bezirks Harburg insgesamt zur Verfügung?
3.2 In welchen Einrichtungen befinden sich inklusive Plätze? (Bitte tabellarisch mit Träger, Anzahl der Plätze, Anzahl der belegten und freien Plätze, prozentuele Auslastung)
3.3 Welche dieser inklusiven Plätze sind für schwerstbehinderte Kinder geeignet?
3.4 Über welche personelle Ausstattung verfügen die Kitas mit inklusiven Plätzen?
Für jede Kita im Bezirk bitten wir um tabellarische Darstellung:
Bitte ebenfalls tabellarisch darstellen.
5. Entwicklung der Kindertagesstätten im Bezirk Harburg5.1 Wie viele Kitas im Bezirk Harburg haben in den letzten zehn Jahren (bitte Jahresangabe) ihren Betrieb eingestellt? Welche waren das und wieviele mögliche Plätze sind jeweils dort entfallen?
5.2 Aus welchen Gründen erfolgten diese Schließungen jeweils?
5.3 Welche Versorgungsdefizite im Bereich Kindertagesbetreuung traten ggf. durch diese Schließungen auf?
5.4 Welche Maßnahmen ergriff die Fachbehörde ggf. zur Kompensation entfallender Plätze?
6.1 Wie bewertet die Fachbehörde die zukünftige Entwicklung des Bedarfs an Kita-Plätzen im Bezirk Harburg in den kommenden fünf Jahren (inklusive inklusiver Plätze)?
6.2 Welche Planungen existieren, um den Bedarf auch an inklusiven Plätzen bei weiterem Bevölkerungswachstum decken zu können?
6.3 Welche Auswirkungen hat die Schließung der Kita Elfenwiese auf die Bezirksversorgung? Wie viele Kinder müssen in andere Stadtteile ausweichen?
7.1 Welche Beteiligung der Eltern erfolgt(e) im Zusammenhang mit der Entscheidung zur Schließung? Bitte einzeln mit Datum und beteiligten Stellen angeben.
7.2 Welche Übergangslösungen/beratenden Hilfen etc. werden betroffenen Familien angeboten?
7.3 Plant die Fachbehörde, am Standort Marmstorf weiterhin Angebote für inklusive Betreuung vorzuhalten?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
17. Februar 2026
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) beantwortet die o.g. Anfrage der Volt-Fraktion, Drs. 22-1330, wie folgt:
1. Zur Situation und Schließung der Kita Elfenwiese
1.1 Seit wann ist der Schädlingsbefall (insbesondere durch Marder) in der Kita
Elfenwiese bekannt? Welche weiteren Mängel am Gebäude waren seit wann
bekannt?
Seit 2018 bekämpfen die Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH (Elbkinder) mit Hilfe von Fachleuten und unterschiedlichsten Maßnahmen den wiederkehrenden Befall durch Marder und Mäuse in der aufgrund des Gebäudealters stark sanierungsbedürftigen KitaElfenwiese.
Die Elbkinder haben das Gebäude laufend instandgehalten und in den vergangenen 10 Jahren über 700.000 Euro investiert. Eine Grundsanierung von Gebäuden setzen Baufachleute nach rund 50 Jahren an. Dieses Alter ist nun erreicht und eine Grundsanierung wäre in den nächsten Jahren durchzuführen.
Die Elbkinder haben im Rahmen einer im Jahr 2022 von externen Baufachleuten durchgeführten Baubestandsanalyse den Instandsetzungsbedarf eingeschätzt. Im Rahmen der Klimaziele der FHH, welche auch für die Elbkinder als öffentliches Unternehmen gelten, wurde im Jahr 2024 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, welche auch die energetische Sanierung untersucht hat. Eine Kostenschätzung erfolgt nach DIN 276.
Um das Gebäude dauerhaft für die Schädlinge zu verschließen, ist die Sanierung von Dach und Fassade des 50 Jahre alten Gebäudes notwendig. Die Kostenschätzungen nur für die Dach- und Fassadensanierung belaufen sich auf mindestens 2 Mio. Euro.
Unabhängig von den Schädlingen ist eine gesamtheitliche Sanierung der Immobilie erforderlich, um einen langfristigen Betrieb sicherzustellen. Hierfür muss neben der zuvor genannten Dach- und Fassadensanierung auch die Sanierung der Heizung, Haustechnik, Innenräume, Sanitär, Böden usw. erfolgen. Die Gesamtsanierungskosten werden auf mindestens 8 Mio. Euro geschätzt.
Die Dach- und Fassadensanierung sowie die erforderliche ganzheitliche Sanierung könnten nicht im laufenden Kita-Betrieb durchgeführt werden: Alle Kinder müssten für die Dauer der mehrmonatigen Bauarbeiten ohnehin in einer anderen Kita betreut werden – mit allen Herausforderungen, die zwei Umzüge mit sich bringen würden.
1.2 Welche Maßnahmen zur Bekämpfung wurden in den letzten acht Jahren jeweils
ergriffen (bitte mit Angabe der Jahreszahl, Art der Maßnahme, Kosten, ausführender
Firmen und Erfolgseinschätzung)?
Siehe Anlage 1.
1.3 Welche baulichen Sanierungsmaßnahmen wären nach Kenntnis der Behörde
erforderlich gewesen, um einen dauerhaften Betrieb sicherzustellen?
1.4 Welche Absprachen mit dem Träger über notwendige Sanierungen fanden statt,
und warum wurden diese nicht umgesetzt?
1.5 Welche Kosten wären nach Einschätzung der Fachbehörde für eine vollständige
Sanierung und weitere Nutzung der Kita angefallen?
Im Hamburger Kita-Gutscheinsystem tragen die Kita-Träger die bauliche Verantwortung für ihre Kindertageseinrichtungen. Daher führt die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde keine eigene Bewertung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durch. Für die Einschätzung des Kita-Trägers zum Sanierungsbedarf siehe Antwort auf Frage 1.1.
1.6 Auf welcher Grundlage wird die Entscheidung zur Schließung getroffen? Bitte alle
relevanten Entscheidungsunterlagen beifügen oder zusammenfassen.
Bevor sich die Elbkinder für eine Schließung entscheiden, werden alle Optionen des Weiterbetriebs bewertet:
Ein wichtiger Fokus der Elbkinder als öffentliches Unternehmen im Entscheidungsfindungsprozess liegt darin, die Versorgung der Kinder vor allem mit Förderbedarf in anderen Elbkinder-Kitas nach einer Kita-Schließung fachkompetent fortzuführen und damit sicherzustellen. Aufgrund der über 170 Kita-Standorte ist es den Elbkindern im Gegensatz zu kleineren Trägern möglich, die Kinder in einer anderen Kita in der Nähe weiterzubetreuen und die gewohnte Fachkompetenz dort ebenfalls zu bieten. So auch für die Kinder der Kita Elfenwiese in den Integrations-Kitas Baererstraße und Schneverdinger Weg.
Ein weiteres Argument in der Entscheidungsfindung ist, dass der Schädlingsbefall in dieser Kita inzwischen die Sicherheit und das Wohlbefinden von Kindern und Mitarbeitenden gefährdet.
Ferner ist in jedem Entscheidungsprozess ein Schwerpunkt, allen Mitarbeitenden einen Arbeitsplatz bei den Elbkindern zu erhalten.
Als öffentliches Unternehmen in privater Rechtsform müssen die Elbkinder aber auch die Wirtschaftlichkeit ihrer Einrichtungen immer im Blick haben: Eine Investition muss sich langfristig aus den Einnahmen refinanzieren. Die Einnahmen ergeben sich aus langfristigen, zukünftigen Nachfrageentwicklungen nach Regel- und Integrationsplätzen (prognostizierte Geburtenzahlen) sowie aus den dafür im Gutscheinsystem zur Verfügung stehenden Mitteln je betreutem Kind.
Um dem Recht auf inklusive Bildung und Teilhabe von Kindern gerecht zu werden, ist eine ausgewogene Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas wichtig. Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein prognostiziert für den Bezirk Harburg bis 2040 ein Sinken der Kinder ohne Förderbedarf im Alter von 0 bis 6 Jahren (11.780 in 2022 auf 10.800 in 2040; -8%; Bevölkerungsentwicklung in den Stadtteilen Hamburgs bis2040, Stand 30.01.2024). Damit ist zu erwarten, dass sich die geringe Auslastung der Plätze für Kinder ohne Förderbedarf der letzten Jahre von rund 50% fortsetzen wird.
Die erforderlichen, hohen Sanierungskosten der Kita Elfenwiese können daher voraussichtlich von den Elbkindern nicht über die Kita-Gutscheine je betreutem Kind erwirtschaftet werden.
1.7 Inwiefern spielen mögliche Synergieeffekte mit der benachbarten Schule eine
Rolle? (Finanziell, organisatorisch, räumlich), fanden gemeinsame
Abstimmungsgespräche statt? Wenn ja wann und zwischen wem und mit welchen
Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?
Im Kita-Alltag findet keine reguläre gemeinsame räumliche Nutzung mit der Schule statt. Auf Anfrage darf die Kita die Turnhalle und das Schwimmbad nutzen. Im Übergang zwischen Kita und Schule wird eine enge Kooperation für die Kinder der Kita gepflegt, die in der Schule Elfenwiese eingeschult werden. Diese Kooperation wird auch in Zukunft fortgeführt. Die Finanzierung von Schule und Kita ist aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen getrennt.
1.8 Wie bewertet die Behörde die Bedeutung der Kita Elfenwiese für die inklusive
Versorgung im Bezirk Harburg?
Siehe Drs. 23/2727 und Drs. 23/2441.
2. Auslastung der Kitas im Bezirk Harburg
Für jede Kindertagesstätte im Bezirk Harburg bitten wir um tabellarische
Aufschlüsselung:
Bitte als vollständig ausgefüllte Tabelle bereitstellen.
Siehe Anlage 2.
Seit Einführung des nachfrageorientierten Kita-Gutschein-Systems in Hamburg zum 1. August 2003 werden von der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde die in den Kitas eingerichteten Plätze nicht mehr statistisch erfasst. Seither wird ausschließlich die Anzahl der betreuten Kinder erfasst. Die maximale Anzahl der Kinder,die in einer Kita betreut werden kann, hängt von der in der Kita jeweils verfügbaren pädagogisch nutzbaren Fläche gemäß Betriebserlaubnis sowie Verfügbarkeit des qualifizierten Personals ab. Dabei hat der Kita-Träger bei der Aufnahme der Kinder sicherzustellen, dass der Mindestraumbedarf je Kind und die Mindestpersonalausstattung je betreutem Kind nach den Vorgaben der Hamburger Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen vom 01. August 2012 zuverlässig eingehalten wird. Der Betreiber einer Kita ist der Träger dieser Kita. Daten zum Stellenschlüssel bei den Kitas liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Der mit den Leistungsentgelten nach dem LRV finanzierte Fachkraftschlüssel beträgt im Krippenbereich 1:4 (eine finanzierte Fachkraft auf vier betreute Kinder) und im Elementarbereich 1:10 (eine finanzierte Fachkraft auf zehn betreute Kinder).
3. Inklusive Versorgung in Harburger Kitas
3.1 Wie viele inklusive Plätze stehen in den Kindertagesstätten des Bezirks Harburg
insgesamt zur Verfügung?
3.2 In welchen Einrichtungen befinden sich inklusive Plätze? (Bitte tabellarisch mit
Träger, Anzahl der Plätze, Anzahl der belegten und freien Plätze, prozentuele
Auslastung)
3.3 Welche dieser inklusiven Plätze sind für schwerstbehinderte Kinder geeignet?
Kinder mit einer (drohenden) Behinderung im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (Elementarbereich) haben in Hamburg gemäß § 26 Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe (EGH)/Frühförderung in einer geeigneten Kindertageseinrichtung mit einer entsprechenden Betriebserlaubnis zur Durchführung der Leistungen nach § 26 KibeG. Mit dem Kita-Gutschein werden zusätzliche Ressourcen für heilpädagogische beziehungsweise medizinisch-therapeutische Leistungen bewilligt.
In Hamburger Kindertageseinrichtungen gibt es keine gesondert ausgewiesenen inklusiven Plätze bzw. Plätze speziell für schwerstbehinderte Kinder, sodass zu deren Anzahl und Verfügbarkeit keine Angaben gemacht werden können. Vielmehr können Kindertageseinrichtungen eine Betriebserlaubnis zum Zwecke der Durchführung von EGH-Leistungen entsprechend § 26 KibeG für Kinder über drei Jahren erhalten.
Ob eine Kindertageseinrichtung für die Betreuung und Förderung eines Kindes geeignet ist, hängt jedoch im Einzelfall von dem individuellen Unterstützungsbedarf des jeweiligen Kindes ab. Ob eine Kindertageseinrichtung diese Bedarfe im konkreten Einzelfall abdecken kann, ist daher stets individuell zu prüfen und hängt sowohl von den gutachterlich festgestellten Förderbedarfen des Kindes als auch von den tatsächlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Kita ab.
Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2.
3.4 Über welche personelle Ausstattung verfügen die Kitas mit inklusiven Plätzen?
3.5 Welche materielle und räumliche Ausstattung steht zur Verfügung, die
ausdrücklich auf besondere Bedarfe ausgerichtet ist?
(Barrierefreiheit, Pflegeräume, Therapieräume, Spezialausstattung etc.)
Nach den Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen (Kita-Richtlinie) müssen Einrichtungen, die die Betreuungsart Eingliederunghilfe anbieten, einen Raum für Einzel- und Kleingruppenförderung sowie Therapie vorhalten. Zudem muss die Einrichtung Ruhebereiche für die Kinder aufweisen, die aufgrund ihrer Behinderung einen erhöhten Ruhebedarf haben. Das Raumkonzept muss einen verlässlichen Orientierungsrahmen für die Kinder bieten. Wenn auf einen Rollstuhl angewiesene Kinder betreut werden sollen, müssen barrierefreie Zugänge zumindest zu deren Betreuungs- und Sanitärbereichen vorhanden sein. Die räumliche Ausstattung muss grundsätzlich den Kindern mit besonderen Bedarfen gerecht werden. Grundsätzlich ist die materielle und räumliche Ausstattung in Hamburger Kindertageseinrichtungen nicht einheitlich festgelegt, sondern orientiert sich an den konkreten Bedarfen der betreuten Kinder sowie am jeweiligen pädagogischen Konzept der Einrichtung.
Nach der Kita-Richtlinie sind bei der Förderung behinderter oder von einer Behinderung bedrohter Kinder, die Eingliederungshilfe erhalten, staatlich geprüfte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher mit einer heilpädagogischen Zusatzausbildung oder Personen mit vergleichbaren Qualifikationen einzusetzen. Die personellen Anforderungen, die Kindertageseinrichtungen erfüllen müssen, um Eingliederungshilfeleistungen nach § 26 KibeG anzubieten und Kinder mit entsprechenden Bedarfen zu betreuen und zu fördern, sind in § 7 Abs. 4-7 LRV Kita (https://www.hamburg.de/resource/blob/1050524/3b971ff9e4350cfc493de0c54c7c75d1/landesrahmenvertrag-textversion-einarbeitung-aller-vk-beschluesse-seit-2018-data.pdf) geregelt. Diese Vorgaben bilden den verbindlichen Rahmen für inklusive Angebote in Kindertageseinrichtungen.
4. Kitagutscheine, Stundengutscheine und Stellenschlüssel
Für jede Kita im Bezirk bitten wir um tabellarische Darstellung:
Bitte ebenfalls tabellarisch darstellen.
Siehe Anlage 2.
Mit den für die Finanzierung der Betreuung der Kinder im Kita-Gutscheinsystem mit den Kita-Trägern vereinbarten Leistungsentgelten werden nach dem LRV Kita die folgenden Kosten abgegolten:
- Die Personalkosten für das pädagogische Personal im Erziehungs- und Leitungsbereich sowie das heilpädagogische und therapeutische Personal;
- die Sachkosten insbesondere für Küche, Reinigung, Verwaltung, Honorare, Fortbildung, zusätzliche Fachberatung, Betreuungsmaterial, Abgaben, Versicherungen, Energie, Brennstoff und Wasser, Gebäudenebenkosten sowie der Einsatz von hauswirtschaftlichem Personal und Verwaltungspersonal;
- die nachfolgenden Gebäudekosten:
Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2.
5. Entwicklung der Kindertagesstätten im Bezirk Harburg
5.1 Wie viele Kitas im Bezirk Harburg haben in den letzten zehn Jahren (bitte
Jahresangabe) ihren Betrieb eingestellt? Welche waren das und wieviele
mögliche Plätze sind jeweils dort entfallen?
Siehe Antwort zu Frage 2.
Die folgenden drei Kitas wurden im Bezirk Harburg seit 2016 geschlossen:
Kita |
Adresse |
päd. Fläche (m2) |
Jahr |
KiTa Kunterbunt |
Haeckelstraße 2 |
* |
2019 |
Ev. KiGa Bugenhagen Harburg |
Rönneburger Straße 48 |
123,46 |
2021 |
KiTa Storchenwiese |
Plaggenmoor 60 |
238,00 |
2022 |
Im gleichen Zeitraum wurden im Bezirk Harburg die folgenden 22 Kitas neu eröffnet.
Kita |
Adresse |
päd. Fläche (m2) |
Jahr |
elbzwerge Kita Villa Lengemann |
Blohmstraße 22 |
380,00 |
2016 |
Pestalozzi-Kita |
Winsener Straße 66 |
339,00 |
2016 |
KiTa Helmsweg |
Helmsweg 39 |
548,00 |
2017 |
KiTa Plaggenmoor |
Plaggenmoor 60 |
238,00 |
2017 |
KiTa Glückskinder |
Haferacker 14 |
* |
2018 |
KiTa Baumhuus |
Torfstecherweg 6 |
113,00 |
2019 |
AWO Kita Denickestraße |
Denickestraße 52a |
180,00 |
2019 |
KiTa kinderzimmer Vogelkamp GmbH |
Merlingasse 1 |
169,00 |
2020 |
KiTa Don Bosco Spatzennest |
An der Falkenbek 8 |
202,00 |
2020 |
KiTa Neunmalklug |
Zaunwickenweg 6b |
119,00 |
2020 |
KiTa kinderzimmer Heidbrook GmbH |
Im Fischbeker Heidbrook 5 |
497,00 |
2020 |
KiTa Blueberry Hill |
Beerentalweg 52 |
* |
2020 |
KiTa Haakefüchse |
Vahrenwinkelweg 28 |
72,00 |
2020 |
KiTa Buxtehuder Straße 7 |
Buxtehuder Straße 7 |
457,00 |
2020 |
Kinderhaus Außenmühlenweg |
Außenmühlenweg 10c |
258,00 |
2021 |
KiTa kinderzimmer Eißendorf |
Lühmannstraße 13 |
349,00 |
2021 |
KiGa Fröbel Fischbeker Höfe |
Im Fischbeker Heidbrook 24 |
472,00 |
2021 |
KiTa Storchenwiese |
Weidengrasweg 2a |
503,00 |
2022 |
KiTa Ballin Kita Sinstorfer Weg |
Sinstorfer Weg 40 |
259,00 |
2023 |
KiTa Baumpieper |
Baumpieperweg 1 |
299,00 |
2024 |
KiTa Kidspace Harburg |
Theodor-Yorck-Straße 23a |
152,00 |
2024 |
KiTa Räuberhöhle |
Heidrand 5 |
312,00 |
2025 |
*Soweit sich die erfragten Informationen auf natürliche Personen beziehen, können diese teilweise nicht mitgeteilt werden. Es handelt sich bei diesen personenbezogenen Informationen (Art. 4 Abs. 1 DSGVO) um geschützte Sozialdaten im Sinne der §§ 35 SGB I, 61 ff. SGB VIII, 67 ff. SGB X. Diese darf der Senat gemäß § 67 b Abs. 1 SGB X nur bei Vorliegen einer gesetzlichen Übermittlungsbefugnis im SGB oder gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. a DSGVO mit Einwilligung der betroffenen Personen weitergeben. Das SGB enthält keine Übermittlungsbefugnis zugunsten der Beantwortung parlamentarischer Anfragen. Eine Einwilligung der betroffenen Personen zur Datenübermittlung liegt nicht vor. Der Senat ist daher aus Gründen des Sozialdatenschutzes nach § 35 SGB I, §§ 61 ff. SGB VIII, §§ 67 ff. SGB X an der Angabe gehindert.
5.2 Aus welchen Gründen erfolgten diese Schließungen jeweils?
Die Gründe für Kita-Schließungen werden bei der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde derzeit nicht statistisch erfasst. Die Schließung eines Kita-Betriebs kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Hierzu zählen unter anderem Standortverlagerungen im Zuge von Neubauten, ein Rückgang der Nachfrage im Einzugsgebiet, die wirtschaftliche oder strukturelle Auflösung des Trägers, private Gründeder Trägerverantwortlichen sowie bauliche oder betriebsorganisatorische Umstände, die einen Weiterbetrieb der Einrichtung nicht mehr ermöglichen.
5.3 Welche Versorgungsdefizite im Bereich Kindertagesbetreuung traten ggf. durch
diese Schließungen auf?
5.4 Welche Maßnahmen ergriff die Fachbehörde ggf. zur Kompensation entfallender
Plätze?
Siehe Drs. 23/2441.
6. Einschätzung der zukünftigen Versorgungssituation
6.1 Wie bewertet die Fachbehörde die zukünftige Entwicklung des Bedarfs an Kita-
Plätzen im Bezirk Harburg in den kommenden fünf Jahren (inklusive inklusiver
Plätze)?
6.2 Welche Planungen existieren, um den Bedarf auch an inklusiven Plätzen bei
weiterem Bevölkerungswachstum decken zu können?
6.3 Welche Auswirkungen hat die Schließung der Kita Elfenwiese auf die
Bezirksversorgung? Wie viele Kinder müssen in andere Stadtteile ausweichen?
Siehe Drs. 23/2441.
7. Weitere Fragen
7.1 Welche Beteiligung der Eltern erfolgt(e) im Zusammenhang mit der Entscheidung
zur Schließung? Bitte einzeln mit Datum und beteiligten Stellen angeben.
Über die Verlagerung ihres Standorts und die Weiterbetreuung der Kinder an den zwei benannten Standorten informierten die Elbkinder die Eltern der Kita Elfenwiese schriftlich bereits am 24. November 2025 und auf einer Elternversammlung am 3. Dezember 2025 persönlich, bei der Hintergründe der Entscheidung erläutert und Fragen beantwortet wurden.
7.2 Welche Übergangslösungen/beratenden Hilfen etc. werden betroffenen Familien
angeboten?
Die Kita-Leitung ist schon Ende 2025 in die Einzelgespräche mit den Eltern eingestiegen und im stetigen Kontakt mit ihnen. Die aufnehmenden Integrations-Kitas haben Besuchstermine angeboten und stehen den Eltern ebenfalls für Fragen und Beratungen zur Verfügung. Die Kita Elfenwiese wird im Sommer 2026 verlassen, so dass hinreichend Zeit für die Umgewöhnung besteht. Die beteiligten Kita-Teams sind hoch motiviert und begleiten die Kinder und ihre Familien zugewandt. Jedes Kind aus der Elfenwiese erhält einen geeigneten Betreuungsplatz in einer der nicht weit entfernten Integrations-Kitas Schneverdinger Weg oder Baererstraße. Die Kinder,die aufgrund der bereits erfolgten Teilschließung der Kita Elfenwiese vorübergehend in die Kita Baererstraße gezogen sind, können dort weiter betreut werden. Manche Eltern planen in die Elbkinder-Integrations-Kita Ernst-Bergest-Weg zu wechseln.
7.3 Plant die Fachbehörde, am Standort Marmstorf weiterhin Angebote für inklusive
Betreuung vorzuhalten?
Siehe Drs. 23/2441.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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