22-1975.01

Antwort auf Anfrage der CDU betr. Gestohlenes Kunstwerk "Blumenmädchen"

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 6.38

Sachverhalt


In der Nacht vom 22. auf den 23. Juli 2025 wurden zwei Bronzeskulpturen entwendet: das Antikriegsdenkmal „Trauerndes Kind" (von Hendrik-André Schulz, 1988) an der Bremer Straße sowie das „Blumenmädchen" (von Karl August Ohrt, 1956) in der Maretstraße. Inzwischen konnte die Polizei das „Trauernde Kind" sicherstellen. Es wird nach Restaurierung an seinem ursprünglichen Standort wieder aufgestellt, einem Grundstück der St.-Johannis-Gemeinde. Das „Blumenmädchen" bleibt weiterhin verschwunden.
Der Künstler Karl August Ohrt schuf über 40 Werke im öffentlichen Raum Hamburgs. Bereits während der NS-Zeit wurde sein Werk verfolgt: Die 1935 im Hamburger Stadtpark aufgestellte Plastik „Tanzende Mädchen" wurde als „entartete Kunst" eingestuft und entfernt, eine weitere Figurengruppe sogar zerstört; erst nach dem Krieg kehrte sie an ihren Standort zurück. Der Künstler ist mittlerweile verstorben. Als Bezirk sollten wir sein Werk nicht ein zweites Mal aus dem öffentlichen Raum verschwinden lassen und auf einen Nachguss des „Blumenmädchens" hinwirken, sollte das Original nicht wieder auftauchen.

Daher bitten wir das Bezirksamt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Auf wessen Grundstück bzw. in wessen Eigentum stand das „Blumenmädchen" in der Maretstraße, und lag bzw. liegt – anders als beim „Trauernden Kind" – eine Zuständigkeit des Bezirksamts für Pflege und Instandhaltung vor?

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob Originalmodell oder Gussform des „Blumenmädchens" noch bei einer Gießerei oder im Nachlass Karl August Ohrts vorhanden ist, und wurde Kontakt zu dessen Erben bzw. Nachlassverwaltung aufgenommen oder ist dies geplant?

3. Aus welchen Mitteln wurde das „Blumenmädchen" 1956 finanziert, und wer käme im Falle einer Neuanfertigung für die Kosten auf?

4. Hält das Bezirksamt seine geäußerte Einschätzung, mit einer Beauftragung zunächst abzuwarten, angesichts der seither vergangenen Zeit auch für das „Blumenmädchen" weiterhin für sachgerecht, oder sollten die Voraussetzungen für einen möglichen Nachguss bereits jetzt geklärt werden?

Hamburg, am 10.08.2026

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

27. August 2026

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Kleine Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-1975, wie folgt:

1. Auf wessen Grundstück bzw. in wessen Eigentum stand das „Blumenmädchen"
in der Maretstraße, und lag bzw. liegt – anders als beim „Trauernden Kind" – eine
Zuständigkeit des Bezirksamts für Pflege und Instandhaltung vor?

Das „Blumenmädchen“ stand auf der Grundstücksfläche der SAGA.

Die Verwaltung (Abteilung Stadtgrün) hat in der Vergangenheit jährlich die Standsicherheit prüfen lassen. Auf welcher Basis oder Vereinbarung dies geschehen ist, lässt sich nicht mehr vollumfänglich nachvollziehen, da keine entsprechende Dokumentation vorliegt.

Hintergrund: Der Aufbau des Kunstwerkes liegt über 50 Jahre zurück, eventuell handelt es sich um ein damaliges Entgegenkommen des Bezirksamtes gegenüber der SAGA.

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob Originalmodell oder Gussform des
„Blumenmädchens" noch bei einer Gießerei oder im Nachlass Karl August Ohrts
vorhanden ist, und wurde Kontakt zu dessen Erben bzw. Nachlassverwaltung
aufgenommen oder ist dies geplant?


Dem Bezirksamt (Abteilung Stadtgrün) ist dazu nichts weiter bekannt, da sich das Kunstwerk im Eigentum der SAGA befindet, sind diese Fragestellungen ggf. dort aufzuklären.



3. Aus welchen Mitteln wurde das „Blumenmädchen" 1956 finanziert, und wer käme
im Falle einer Neuanfertigung für die Kosten auf?


Die ursprüngliche Art der Finanzierung kann durch das Bezirksamt (Abteilung Stadtgrün) nicht mehr nachvollzogen werden. Hierzu sollte die SAGA als Eigentümerin Informationen bereitstellen können.



4. Hält das Bezirksamt seine geäußerte Einschätzung, mit einer Beauftragung
zunächst abzuwarten, angesichts der seither vergangenen Zeit auch für das
„Blumenmädchen" weiterhin für sachgerecht, oder sollten die Voraussetzungen für
einen möglichen Nachguss bereits jetzt geklärt werden?


Diese Fragestellung kann das Bezirksamt (Abteilung Stadtgrün) nicht beantworten.

Erst im Nachgang der damaligen Äußerung hat sich im weiteren Verfahren der Kenntnisstand ergeben, dass sich das Kunstwerk im Eigentum der SAGA befindet.

Auf Grund dieser Erkenntnis ist es jetzt folgerichtig, dass die SAGA alle weiterführenden Entscheidungen trifft, wie zum Beispiel über einen Nachguss des Kunstwerkes

Carstensen

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