22-0309.01

Antwort auf Anfrage der AfD-Fraktion Harburg zur neuen Unterkunft für Geflüchtete in der Wetternstraße

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 11.02.2025 Hauptausschuss Ö 3.7

Sachverhalt

In der Wetternstraße regt sich großer Unmut der Bürgerinitiative. Die Anwohner wurden nicht rechtzeitig über die „Notmaßnahme" zur Unterbringung von Flüchtlingen informiert. Zudem ist unklar, ob es sich um Ukrainer, Syrer oder Afghanen handelt. In der Vergangenheit kam es bei Behörden wiederholt zu Kommunikationsproblemen, wie bei den Unterkünften Lewenwerder I & II und dem ehemaligen Fegro-Markt.

Die Bürgerinitiative hat einen Bürgervertrag mit ihren Anliegen formuliert. Dieser wurde an die ehemalige Amtsleiterin Frau Fredenhagen übergeben. Sie sicherte zu, den Vertrag an die Fraktionen weiterzuleiten.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die zuständige Stelle um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wurden die Bürger vor der Maßnahme Wohnunterkunft Wetternstraße informiert? Wenn ja: Wie und wann?
  2. Konnten die Vertreter der Bürgerinitiative regelmäßig an Sitzungen im Rahmen der Maßnahme teilnehmen?
  3. Wie lautet die Herkunft der künftigen Flüchtlinge?
  4. Sind weitere Unterkünfte in diesem Gebiet geplant?
  5. Wann wird mit dem Bezug der Unterkunft gerechnet?
  6. Wird der Bezug von Zelten erforderlich sein?
  7. Ist in dem Gebiet seit 2015 eine erhöhte Kriminalitätsrate zu verzeichnen?
  8. Sind Übergriffe durch die Flüchtlinge gegenüber der einheimischen Bevölkerung bekannt?






BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

27. Januar 2025

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss unter Einbeziehung der Behörde für Inneres und Sport wie folgt Stellung:

Vorbemerkung:

Der Senat hat bereits mit Bürgerschafts-Drs. 22/17432 über die Einbindung und die Kommunikation mit der Initiative „Siedlung Wetternstraße“ im Zusammenhang mit der Schaffung einer Notkapazität durch Aufstellung von Zelten am Standort der Wohnunterkunft (WUK) Wetternstraße berichtet. Unter anderem hat am 17. Januar 2025 ein Vor-Ort-Termin stattgefunden, an dem die für Soziales zuständige Staatsrätin sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter der Sozialbehörde, des Bezirksamts Harburg, von F&W Fördern & Wohnen AöR, des Dachverbands der Initiativen für erfolgreiche Integration Hamburg und der Initiative „Siedlung Wetternstraße“ teilgenommen haben. In diesem Termin wurden verschiedene Themen mit Bezug auf die WUK Wetternstraße, die umliegenden Unterkunftsstandorte und den Sozialraum generell besprochen (zum Beispiel Müllaufkommen). Für Februar 2025 ist ein Folgetermin vorgesehen, in dem erörtert werden soll, wie Absprachen zwischen den oben genannten Stellen zukünftig adäquat festgehalten und umgesetzt werden können.

1. Wurden die Bürger vor der Maßnahme Wohnunterkunft Wetternstraße informiert?

Wenn ja: Wie und wann?

2. Konnten die Vertreter der Bürgerinitiative regelmäßig an Sitzungen im Rahmen der Maßnahme teilnehmen?

Siehe Vorbemerkung.

3. Wie lautet die Herkunft der künftigen Flüchtlinge?

Es ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, ob und falls ja, wann die Notwendigkeit bestehen wird, die Zelte aufzustellen und zu belegen. Vor diesem Hintergrund lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen über die Herkunft der Asyl- und Schutzsuchenden treffen, mit denen die Zelte belegt werden könnten. Diese wird wesentlich von der weiteren Entwicklung der Zugangssituation in Hamburg und den Unterbringungsbedarfen zum Zeitpunkt der möglichen Aktivierung der Notkapazität abhängen.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

4. Sind weitere Unterkünfte in diesem Gebiet geplant?

Nach derzeitigem Stand sind keine (weiteren) Unterkunftsstandorte in den Stadtteilen Gut Moor, Harburg, Neuland und Wilstorf im Bezirk Harburg geplant.

5. Wann wird mit dem Bezug der Unterkunft gerechnet?

6. Wird der Bezug von Zelten erforderlich sein?


Siehe Antwort zu 3.

7. Ist in dem Gebiet seit 2015 eine erhöhte Kriminalitätsrate zu verzeichnen?

Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt nach den Richtlinien für die Führung der PKS mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle bei endgültiger Abgabe der entstandenen Ermittlungsvorgänge bzw. des Schlussberichts an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Die räumliche Erfassung des Tatortes erfolgt in der PKS in der kleinsten Einheit nach Ortsteilen (OT). Die Wohnunterkunft Wetternstraße befindet sich im OT 702 (Harburg), der sich über den Innenstadtbereich Harburgs und den Harburger Hafen bis zur Süderelbe erstreckt. Außerdem liegt die Wetternstraße in unmittelbarer Nähe zu den OT 703 (Neuland), 704 (Gut Moor) und 705 (Wilstorf). Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung im Sinne der Fragestellung sind vor dem Hintergrund der Ortsteilzuschnitte mit der PKS nicht möglich.

Darüber hinaus werden Statistiken im Sinne der Fragestellung bei der Polizei nicht geführt. Zur Beantwortung wäre eine Durchsicht aller aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungs- und Löschfristen grundsätzlich nur noch für die letzten fünf Jahre bei der Polizei vorliegenden Berichte und Ermittlungsakten bei den örtlich und sachlich zuständigen Dienststellen der Polizei erforderlich. Die Auswertung von mehreren hunderttausend Akten ist in der für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Allgemeine Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung der einzelnen Hamburger Stadtteile veröffentlicht die Polizei seit 2014 mit dem Stadtteilatlas zur PKS im Transparenzportal. Dies kann unter: https://suche.transparenz.hamburg.de/?q=stadtteilatlas abgerufen werden.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

8. Sind Übergriffe durch die Flüchtlinge gegenüber der einheimischen Bevölkerung

bekannt?

„Übergriffe“ und „einheimische Bevölkerung“ sind keine polizeilich recherchierbaren Begrifflichkeiten. Statistiken zum Wohnort von Opfern von Straftaten werden bei der Polizei nicht geführt. Zur Beantwortung wäre eine Durchsicht aller bei den örtlich und sachlich zuständigen Dienststellen der Polizei vorliegenden Berichte und Ermittlungsakten erforderlich.

Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 7.

gez. Böhm


f.d.R.

Leptien

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