21-4912.1

Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 03.03.2022

Antwort zu Anfragen

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09.05.2022
05.05.2022
Sachverhalt

 

Laut Medienberichten sind bis einschließlich 27.02.2022 die ersten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Hamburg angekommen. Bisher sollen 8 Geflüchtete im Ankunftszentrum Rahlstedt aufgenommen worden sein Stand 27.02. Durch den Krieg in der Ukraine ist davon auszugehen, dass weitere Menschen bei uns Schutz suchen werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt unter Einbeziehung der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zu dem o. g. Auskunftsersuchen wie folgt Stellung:                                                                                                                                     11.04.2022

 

Vorbemerkung:

Innerhalb Hamburgs werden grundsätzlich alle verfügbaren Platzkapazitäten genutzt, um die Geflüchteten unterzubringen. Fördern und Wohnen AöR (F&W) steuert hierbei die Zuweisungen der Geflüchteten auf die einzelnen Unterkünfte. Eine Zuweisung an die einzelnen Bezirke erfolgt nicht.

 

Hamburg hat mit Stand 07.04.2022 über das gesamte Stadtgebiet rund 8.000 zusätzliche Plätze unterschiedlicher Qualität geschaffen (Notübernachtungsstandorte, wie beispielsweise die FEGRO-Halle in Harburg, sowie Interimsstandorte, wie z.B. Hotels). Hierzu wurden auch alle vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten an den bestehenden Standorten der Erstaufnahmen und öffentlich-rechtlichen Unterbringung ausgeschöpft, sofern nicht Wohnungsbau oder andere Nutzungen bereits konkret vorbereitet werden, sowie darüber hinaus Notübernachtungsplätze und Plätze an Interimsstandorten geschaffen.

 

Angesichts der außerordentlich hohen Unterbringungsbedarfe und der noch nicht absehbaren weiteren Entwicklungen der Zugangssituation müssen grundsätzlich alle Möglichkeiten der Bereitstellung von Plätzen unter Anwendung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) genutzt werden, um drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden. Eine Inanspruchnahme von Zelten zur Unterbringung wird nachglichkeit in Abhängigkeit von der Zugangssituation vermieden.

Die Nutzung der Notübernachtungs- und Interimsstandorte ist lediglich zeitlich befristet geplant. Sobald wie möglich sollen die Menschen mit einem adäquaten Unterbringungsplatz der öffentlich-rechtlichen Unterbringung versorgt werden oder in privaten Wohnraum umziehen. Notübernachtungs- und Interimsstandorte werden dann sukzessive wieder aufgegeben werden.

 

r eine längerfristige adäquate Unterbringung werden auch Standorte im Rahmen der mit den Bezirksämtern abgestimmten Reserveplanung realisiert. Weitere Flächen und Objekte für eine längerfristige Nutzung zur Erstaufnahme- oder öffentlich-rechtlichen Unterbringung werden geprüft.

 

Im Bezirk Wandsbek ist der Standort Marie-Bautz-Weg (ehemals Berufsförderungswerk Farmsen) für eine Unterbringung von Geflüchteten vorrangig aus der Ukraine aktuell in Herrichtung, siehe Drs. 22/7694.

 

Im Übrigen sind die Überlegungen und Planungen noch nicht abgeschlossen.

 

Hamburg informiert im Übrigen ausführlich auf https://www.hamburg.de/ukraine/ zum Thema Geflüchtete aus der Ukraine. Unter https://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte/ findet sich auch eine Übersicht der Interimsstandorte.

 

Darüber hinaus haben die zuständigen Behörden mit den Drs. 22/7525, 22/7528, 22/7575, 22/7592, 22/7609 und 22/7615 bereits ausführlich zum Thema berichtet.

 

 

  1. Wie viele Geflüchtete aus der Ukraine kann der Bezirk Wandsbek aktuell aufnehmen?

 

  1. Gibt es eine Anzahl an Zuweisungen an Geflüchteten aus der Ukraine für den Bezirk Wandsbek?

 

  1. Falls ja: Ist der Bezirk Wandsbek vorbereitet, mindestens die zugewiesene Anzahl der Flüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen?

 

  1. Falls nein, warum nicht?

 

  1. Wie schnell ist der Bezirk Wandsbek in der Lage, weitere Unterbringungsplätzer Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen?

Falls weitere Unterbringungsplätze nicht kurzfristig zur Verfügung stehen können: warum nicht?

 

  1. Um welche Art Unterbringungsplätze handelt es sich konkret?

 

  1. Ist sichergestellt, dass die Menschen nicht in Zelten untergebracht werden?

 

  1.  Falls Zelte zu den Unterbringungsangeboten gehören: Warum sind sie nicht vermeidbar?

 

Zu 1.-5.:

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Hat es eine Veränderung in der Anzahl der Unterbringungsplätze für Geflüchtete insgesamt im Bezirk Wandsbek in den letzten 7 Jahren gegeben wenn ja, wie hat sich die Anzahl in jeweiligen Jahren seit 2015 verändert?

 

Die Entwicklung der Platzzahlen in der Erstaufnahme und der öffentlich-rechtlichen Unterbringung im Bezirk Wandsbek ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.

 

 

Plätze ZEA

Plätze EA

Plätze örU

Plätze Gesamt

2015

0

3.521

2.880

6.401

2016

752

2.840

4.636

8.228

2017

752

2.228

6.788

9.768

2018

1.748

80

7.604

9.432

2019

1.748

80

7.010

8.838

2020

1.764

0

7.002

8.766

2021

1.764

0

6.982

8.746

 

 

  1. Ist die Fachbehörde darauf eingerichtet, Broschüren und Infomaterialien (Notfall-Telefonnummern, Ärzte, Deutsch-Wörterliste der gängigen Begriffe, Adressen sozialer Einrichtungen) in der Landessprache für die Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen zu konzipieren und zu verteilen und wenn nein, warum nicht?

 

Grundsätzlich wird mehrsprachliches Informationsmaterial vorgehalten, das im Zuge der Zugänge aus der Ukraine aktualisiert und in die erforderlichen Sprachen übersetzt wurde. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n