Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 03.03.2022
Letzte Beratung: 09.05.2022 Ausschuss für Soziales Ö 7.1
Laut Medienberichten sind bis einschließlich 27.02.2022 die ersten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Hamburg angekommen. Bisher sollen 8 Geflüchtete im Ankunftszentrum Rahlstedt aufgenommen worden sein – Stand 27.02. Durch den Krieg in der Ukraine ist davon auszugehen, dass weitere Menschen bei uns Schutz suchen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt unter Einbeziehung der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zu dem o. g. Auskunftsersuchen wie folgt Stellung: 11.04.2022
Vorbemerkung:
Innerhalb Hamburgs werden grundsätzlich alle verfügbaren Platzkapazitäten genutzt, um die Geflüchteten unterzubringen. Fördern und Wohnen AöR (F&W) steuert hierbei die Zuweisungen der Geflüchteten auf die einzelnen Unterkünfte. Eine Zuweisung an die einzelnen Bezirke erfolgt nicht.
Hamburg hat mit Stand 07.04.2022 über das gesamte Stadtgebiet rund 8.000 zusätzliche Plätze unterschiedlicher Qualität geschaffen (Notübernachtungsstandorte, wie beispielsweise die FEGRO-Halle in Harburg, sowie Interimsstandorte, wie z.B. Hotels). Hierzu wurden auch alle vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten an den bestehenden Standorten der Erstaufnahmen und öffentlich-rechtlichen Unterbringung ausgeschöpft, sofern nicht Wohnungsbau oder andere Nutzungen bereits konkret vorbereitet werden, sowie darüber hinaus Notübernachtungsplätze und Plätze an Interimsstandorten geschaffen.
Angesichts der außerordentlich hohen Unterbringungsbedarfe und der noch nicht absehbaren weiteren Entwicklungen der Zugangssituation müssen grundsätzlich alle Möglichkeiten der Bereitstellung von Plätzen unter Anwendung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) genutzt werden, um drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden. Eine Inanspruchnahme von Zelten zur Unterbringung wird nach Möglichkeit in Abhängigkeit von der Zugangssituation vermieden.
Die Nutzung der Notübernachtungs- und Interimsstandorte ist lediglich zeitlich befristet geplant. Sobald wie möglich sollen die Menschen mit einem adäquaten Unterbringungsplatz der öffentlich-rechtlichen Unterbringung versorgt werden oder in privaten Wohnraum umziehen. Notübernachtungs- und Interimsstandorte werden dann sukzessive wieder aufgegeben werden.
Für eine längerfristige adäquate Unterbringung werden auch Standorte im Rahmen der mit den Bezirksämtern abgestimmten Reserveplanung realisiert. Weitere Flächen und Objekte für eine längerfristige Nutzung zur Erstaufnahme- oder öffentlich-rechtlichen Unterbringung werden geprüft.
Im Bezirk Wandsbek ist der Standort Marie-Bautz-Weg (ehemals Berufsförderungswerk Farmsen) für eine Unterbringung von Geflüchteten vorrangig aus der Ukraine aktuell in Herrichtung, siehe Drs. 22/7694.
Im Übrigen sind die Überlegungen und Planungen noch nicht abgeschlossen.
Hamburg informiert im Übrigen ausführlich auf https://www.hamburg.de/ukraine/ zum Thema Geflüchtete aus der Ukraine. Unter https://www.hamburg.de/fluechtlinge-unterbringung-standorte/ findet sich auch eine Übersicht der Interimsstandorte.
Darüber hinaus haben die zuständigen Behörden mit den Drs. 22/7525, 22/7528, 22/7575, 22/7592, 22/7609 und 22/7615 bereits ausführlich zum Thema berichtet.
Falls weitere Unterbringungsplätze nicht kurzfristig zur Verfügung stehen können: warum nicht?
Zu 1.-5.:
Siehe Vorbemerkung.
Die Entwicklung der Platzzahlen in der Erstaufnahme und der öffentlich-rechtlichen Unterbringung im Bezirk Wandsbek ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.
|
Plätze ZEA |
Plätze EA |
Plätze örU |
Plätze Gesamt |
2015 |
0 |
3.521 |
2.880 |
6.401 |
2016 |
752 |
2.840 |
4.636 |
8.228 |
2017 |
752 |
2.228 |
6.788 |
9.768 |
2018 |
1.748 |
80 |
7.604 |
9.432 |
2019 |
1.748 |
80 |
7.010 |
8.838 |
2020 |
1.764 |
0 |
7.002 |
8.766 |
2021 |
1.764 |
0 |
6.982 |
8.746 |
Grundsätzlich wird mehrsprachliches Informationsmaterial vorgehalten, das im Zuge der Zugänge aus der Ukraine aktualisiert und in die erforderlichen Sprachen übersetzt wurde. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.