Antwort auf Anfrage der AfD-Fraktion Harburg zum Bebauungsplanentwurf Neugraben-Fischbek 74 (Neugrabener Markt)
Letzte Beratung: 11.03.2025 Hauptausschuss Ö 3.8
„Mit dem Bebauungsplan-Entwurf Neugraben-Fischbek 74 sollen, um der steigenden Nachfrage nach Wohnraum nachzukommen, Flächen für den Wohnungsbau bereitgestellt werden. Anlass der Bauleitplanung ist das Vorhaben eines Projektentwicklers zur Realisierung eines Gebäudekomplexes mit rund 68 geförderten Wohnungen auf dem Grundstück der ehemaligen Post an der Neugrabener Bahnhofstraße 26/ Scheideholzweg 2. Darüber hinaus soll das Baurecht im Plangebiet insgesamt an die Entwicklungsziele der Rahmenplanung Zentrum Neugraben angepasst werden, um eine bauliche Verdichtung und eine größere Bandbreite an Nutzungsarten in dieser zentralen Lage zuzulassen."
Am Montag, 20.1.2025, 19:30 Uhr hat dazu eine öffentliche Plandiskussion stattgefunden. Während der Veranstaltung wurde seitens der Bürger starke Kritik und Anregungen an dem Entwurf geäußert. Dabei wurden die nachfolgenden Bereiche benannt: Verkehr, Sicherheit, Ärzte, Auswirkungen auf den Wert umliegender Immobilien, Höhe der Neubauten, Bewerbung der Plandiskussion. Als Referenzobjekt wurde seitens der Verwaltung das Gebiet „Vogelkamp" genannt.
Vor diesem Hintergrund wird die zuständige Stelle um die Beantwortung nachfolgender Fragen gebeten:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
6. Februar 2025
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-0407, wie folgt Stellung:
Ja, das Plangebiet zum NF74 umfasst die nördlich angrenzenden Grundstücke bis zur Straße Neugrabener Markt. Des Weiteren hat die Bezirksverwaltung mit dem Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion (Drs. 21-3642) den Auftrag zur Umsetzung des Rahmenplans Neugrabener Zentrum erhalten. Die Verwaltung will daher mit der Einleitung eines weiteren Planverfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 1 vom 08.05.1963 beginnen, mit dem Ziel, zwischen Marktpassage und Neugrabener Bahnhofstraße die Schaffung von Wohnraum und zeitgemäßen Ladenflächen zu ermöglichen. Dieses Verfahren steht noch ganz am Anfang, ein Zeitrahmen kann daher noch nicht benannt werden.
Für Grundstückseigentümer:innen gilt wie für alle Bürger:innen, dass sie das im Baugesetzbuch verankerte Recht haben, sich mit ihren Belangen in das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans einzubringen.
Die Immobilienfinanzierung ist nicht Gegenstand eines Bebauungsplans. Die Wahl der Eigentumsformen und des Finanzierungsmodells eines Neubauprojektes liegt bei der oder dem Grundstückseigentümer:in bzw. Projektentwickler:in.
Die Frage wird an den Projektentwickler und Grundeigentümer weitergeleitet. Letztlich obliegt diesem die Entscheidung über den Anteil der förderfähigen Wohnungen, sobald das geforderte Hamburger Mindestmaß von 35 % erfüllt wird.
Die Information über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in dem für Hamburger Bauleitplanverfahren üblichen Rahmen mittels einer Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger vom 7. Januar 2025, über Hinweise auf der bezirklichen Internetseite am 7. Januar 2025 sowie das Aufstellen von Ankündigungsplakaten zur Veranstaltung im Rahmen einer einer Plakatierung ab dem 10. Januar 2025 an 25 Standorten im öffentlichen Raum mit räumlichem Bezug zu der Planung.
Auf den nächsten Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung (regelhaft die Veröffentlichung des Entwurfs gemäß § 3 (2) BauGB - Öffentliche Auslegung) werden die Anrainer wie auch die übrige Öffentlichkeit durch eine öffentliche Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger sowie parallele Hinweise auf der bezirklichen Internetseite und eine Pressemitteilung hingewiesen.
In der Zwischenzeit bis zur Veröffentlichung des Entwurfs, deren Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden kann, hat jede und jeder die Möglichkeit, sich über die öffentlichen Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses über den Stand des Verfahrens zu informieren. Auf der Internetseite des Bezirks werden die Sitzungstermine, Tagesordnungen und Protokolle veröffentlicht.
Es wurde zum Ende der öffentlichen Plandiskussion am 20.01.2025 darauf hingewiesen, dass der Stadtentwicklungsausschuss sich in einer seiner anschließenden öffentlichen Sitzungen mit den Ergebnissen der öffentlichen Plandiskussion befassen wird. Der genaue Zeitpunkt dieser Befassung kann dem Internet entnommen werden.
Die Einrichtung eines E-Mail-Verteilers ist nicht üblich und nicht vorgesehen.
Eine Prognose zur Immobilienwertentwicklung kann nicht gegeben werden. Es wird auf den Immobilienmarktbericht des Gutachterausschusses in der Freien und Hansestadt Hamburg verwiesen.
Das Baugesetzbuch enthält in seinem dritten Teil, zweiter Abschnitt, die maßgäblichen Regelungen zur Entschädigung. Nach derzeitigem Planungsstand ist nicht erkennbar, dass mit der Planung Entschädigungsansprüche ausgelöst werden. Das gilt auch im Besonderen für die weiter westlich gelegene Einfamilienhausbebauung am Scheideholzweg.
Die Belange aus der Öffentlichkeit werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die angesprochenen verkehrlichen Missstände werden im weiteren Planverfahren – ggf. auch durch Hinzuziehung entsprechender Fachgutachter:innen – geprüft.
In dem Neubauvorhaben auf dem Grundstück der ehemaligen Post an der Neugrabener Bahnhofstraße sind bislang aussschließlich Wohnungen und keine Flächen für die ärztliche Versorgung vorgesehen.
Der Bedarf dafür wurde dem Projektentwickler und Grundeigentümer im Rahmen der öffentlichen Plandiskussion mitgeteilt.
Es ist beabsichtigt, im gesamten Plangebiet des NF74 die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um zukünftig eine bauliche Verdichtung und eine größere Bandbreite an Nutzungsarten in dieser zentralen Lage zuzulassen.
Daher wäre mit der Realisierung des B-Plans NF74 und unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes beispielsweise eine Nachnutzung des Polizeikommissariats auch als Medizinisches Versorgungszentrum möglich.
Es sind noch keine konkreten Nachnutzungen für das Ortsamt und Polizeikommissariat bekannt. Im Ortsamt werden auch weiterhin Verwaltungsdienstleistungen verbleiben.
Die Hinweise, Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit werden ausgewertet, und die betroffenen Belange in die gesetzlich vorgeschriebene Abwägung zum Bebauungsplan eingestellt.
Das Ergebnis der Abwägung wird dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksversammlung und Bezirksversammlung zur Entscheidung vorgelegt.
i.V. Queckenstedt
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