22-0435.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Zivilschutz und Bunkeranlagen in Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.03.2025 Hauptausschuss Ö 3.14

Sachverhalt


In der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts wurden viele öffentliche Bunkeranlagen zum Zivilschutz im Bezirk gebaut. Es handelt sich dabei um Anlagen in Schulen, in S-Bahnhöfen und auch eigenständige Objekte.

Viele von den Anlagen werden nicht mehr betrieben und sind zurückgebaut worden.

Wir fragen die Verwaltung:

Die Antworten können auch gerne in einer Tabelle dargestellt werden.

1. Wieviele Zivilschutz-Bunkeranlagen gab es zum Stand 1980, 1990, 2000, 2010 und 2020 und heute?

2. Wieviele dieser noch heute existierenden Anlagen werden noch gewartet und gepflegt?

3. Wie viele dieser Bunkeranlagen dienen lediglich der Unterbringung und wieviel Anlagen dienen besonderen Zwecken (z.B. Hilfskrankenhaus)?

4. Wieviel der stillgelegten Anlagen können kurzfristig wieder in Betrieb genommen werden?

5. Wo befinden sind die aktuell noch existierenden Anlagen?

6. Wer ist für die Unterhaltung und den Betrieb zuständig?

7. Wer trägt die Kosten für die Erhaltung und den Betrieb?

Hamburg, am 07.02.2025






FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

24. Februar 2025

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-0452, wie folgt Stellung:

Vorbemerkung:

Das Bezirksamt Harburg kann nach § 24 BezVG lediglich Auskunft zu Schutzräumen mit Zivilschutzbindung erteilen.

  1. Wieviele Zivilschutz-Bunkeranlagen gab es zum Stand 1980, 1990, 2000, 2010 und 2020 und heute?

1980: 1; 1990: 2; 2000: 2; 2010: 1, 2025: 1 (Stand 10.02.2025)

  1. Wieviele dieser noch heute existierenden Anlagen werden noch gewartet und gepflegt?

Null.

  1. Wie viele dieser Bunkeranlagen dienen lediglich der Unterbringung und wieviel Anlagen dienen besonderen Zwecken (z.B. Hilfskrankenhaus)?

Die Schutzräume dienten der Unterbringung. Nach der Aufgabe des Schutzraumkonzeptes im Jahre 2007 durch den danmaligen Bundesinnenminister haben sie keine Funktion mehr.

  1. Wieviel der stillgelegten Anlagen können kurzfristig wieder in Betrieb genommen werden?

Keine

  1. Wo befinden sind die aktuell noch existierenden Anlagen?

Mehrzweckanlage S-Bahnhof Harburg-Rathaus

  1. Wer ist für die Unterhaltung und den Betrieb zuständig?

Das BA Harburg ist im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund zuständig.

  1. Wer trägt die Kosten für die Erhaltung und den Betrieb?

Die Kosten trägt der Bund (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben).

i.V. Queckenstedt

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