Zivilschutz im Bezirk Bergedorf
Kleine Anfrage
BAbg. Sonja Jacobsen, Dr. Geerd Dahms und FDP-Gruppe
Die veränderte internationale Sicherheitslage erfordert es nicht nur, die nationale Verteidigungsfähigkeit zu verbessern, sondern auch die vorhandenen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für die Zivilbevölkerung zu überprüfen und soweit erforderlich, auszubauen.
Wie verschiedene Medienberichte und parlamentarische Initiativen in den letzten Jahren gezeigt haben, bestehen in Hamburg und somit auch im Bezirk Bergedorf keine funktionsfähigen Schutzräume für die Bevölkerung mehr. Vor dem Hintergrund, dass die internationale Sicherheitslage instabiler geworden ist und damit potenzielle Gefahren für die Bevölkerung zugenommen haben, sollte hier Vorsorge getroffen werden. In der Süddeutschen Zeitung fordert der Präsident des Bundesamtes für Zivilschutz Ralph Tiesler bis zu eine Million Schutzräume in Deutschland zu schaffen.
Fragen an das Bezirksamt
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellungnahme:
Fragen 1. – 5.:
Das Bezirksamt Bergedorf ist gemeinsam mit den anderen Bezirksämtern in Kontakt mit den zuständigen Fachbehörden, um die Organisationsstruktur an die aktuellen Notwendigkeiten anzupassen.
Den neuen Herausforderungen des Zivilschutzes kann mit der vorhandenenRessourcenausstattungnicht umfassend Rechnung getragen werden.
Allerdings ist das Thema bereits vor dem aktuellen Kriegsgeschehen bei allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene verstärkt in den Fokus gerückt. Das Bezirksamt ist deswegen selbstverständlich sensibilisiert für die Erfordernisse und setzt im Rahmen der personellen Möglichkeiten Maßnahmen um (z.B. Kontaktaufnahme mit Akteuren der Bundeswehr, Betrachtung der kritischen Infrastruktur, Sensibilisierung der Mitglieder des Regionalen Katastrophenschutzstabes).
Darüber hinaus handelt es sich bei dem Thema Schutzräume um ein übergeordnetes Thema, dass durch die zuständige Fachbehörde, die Behörde für Inneres und Sport, zu bewegen ist in Zusammenarbeit mit dem Bund und nicht vom Bezirksamt eigenständig geplant wird.
Frage 6.:
Bebauungspläne sind Ergebnis von Bebauungsplanverfahren, an denen Behörden, Fachdienststellen, Öffentlichkeit, politische Gremien und Vorhabenträger beteiligt werden. Sofern aus dem Kreis dieser Planbeteiligten Bedarfe für Zivilschutzräume geäußert werden, werden diese geprüft und gemäß § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuchs mit anderen Belangen abgewogen und können etwa als Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt werden.
Ergänzende Informationen siehe Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 22/9101.
Frage 7.:
Siehe Antwort zu 6.
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