Antwort auf Anfrage CDU betr. Toilette am Einkaufszentrum Marmstorf
Das Marmstorfer Einkaufszentrum (EKZ) ist mehr als ein bloßes Nahversorgungszentrum. Es ist ein Treffpunkt für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil, wo man Zeit verbringt, Freunde trifft und schnackt. Seit Jahren wird zwischen Frischetheke, Parkplatz und Coffee to go auch über ein stilles Örtchen an diesem belebten Ort gesprochen. Einem längeren Verweilen steht nämlich die fehlende öffentliche Toilette entgegen.
Das Einkaufszentrum Marmstorf befindet sich in Privatbesitz. Die Errichtung einer öffentlichen Toilette ist somit auf dem Grundstück nicht möglich. Ein Standort in der Nähe des EKZ müsste aber zu finden sein.
Vor diesem Hintergrund bitten wir das Bezirksamt um die Beantwortung folgender Fragen:
Hamburg, am 02.10.2026
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
21. Oktober 2026
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-2121, wie folgt Stellung:
Eine entsprechende Bedarfsmeldung an die BUKEA ist bislang nicht erfolgt. Der Verwaltung liegen keine konkreten Hinweise auf einen entsprechenden Handlungsbedarf vor, die Anlass für eine fachliche Bedarfsermittlung und Priorisierung geben.
Der Verwaltung sind keine entsprechenden Eingaben oder Beschwerden bekannt.
Eine Prüfung möglicher Standorte im Umfeld des EKZ Marmstorf hat bislang nicht stattgefunden, Aussagen zur Eignung einzelner Flächen können daher derzeit nicht getroffen werden.
Konkrete Planungen zur Errichtung einer öffentlichen Toilette im Umfeld des EKZ Marmstorf bestehen derzeit nicht.
In diesem Zusammenhang wird auf die bisherigen Stellungnahmen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zur Errichtung zusätzlicher öffentlicher Toiletten im Bezirk Harburg verwiesen.
Bereits in den Stellungnahmen zur Drs. 21-3119 aus Juli 2023 (Öffentliche Toilette auf dem Heimfelder Platz) und zur Drs. 21-3833.01 vom 6. Mai 2024 (Zusätzliches WC am Neuländer See) hatte die BUKEA auf die begrenzten finanziellen Möglichkeiten und die Notwendigkeit einer gesamtstädtischen Priorisierung hingewiesen.
In ihrer Stellungnahme zur Drs. 22-0547.02 (Heimfelder Platz) führte die BUKEA aus, dass die für Bau, Betrieb und Unterhaltung öffentlicher Toiletten durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen bereits vollständig gebunden seien.
Dies betreffe sowohl die investiven Mittel für neue Toilettenanlagen als auch die laufenden Betriebs- und Unterhaltungsmittel. Die Realisierung zusätzlicher Standorte sei daher absehbar nicht finanzierbar.
Zudem verwies die BUKEA darauf, dass selbst bei einer zusätzlichen Bereitstellung von Haushaltsmitteln andere Standorte im Bezirk Harburg aus fachlicher Sicht vorrangig zu berücksichtigen wären, beispielsweise der Seeveplatz oder der Harburger Binnenhafen.
Diese fachliche Einordnung wurde mit Stellungnahme der BUKEA zur Drs. 22-1833.02 erneut bestätigt. Darin verweist die BUKEA ausdrücklich auf die in der Bürgerschafts-Drs. 21/5143 festgelegten Grundsätze zur Standortoptimierung öffentlicher Toiletten.
Für die Bewertung und Priorisierung möglicher Standorte sind demnach insbesondere folgende Kriterien maßgeblich:
• die absehbare bzw. belegte Nutzungsfrequenz sowie die Fußgängerströme im
näheren Umfeld,
• die touristische Bedeutung des Standortes,
• die Bedeutung als Haltepunkt öffentlicher Verkehrsmittel, insbesondere als
Verkehrsknotenpunkt mit hohen Umstiegsfrequenzen,
• die Entfernung zu bestehenden öffentlichen Toiletten und vorhandene alternative
Angebote,
• die örtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Einsehbarkeit,
Wahrnehmbarkeit und Sicherheit des Standortes.
Nach Darstellung der BUKEA sind entsprechende Bedarfe gesamtstädtisch gegeneinander abzuwägen, bezirksseitig insbesondere durch zu erwartende Nutzungszahlen zu begründen und anschließend hinsichtlich ihrer bautechnischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit durch BUKEA und SRH zu prüfen.
Die BUKEA hat zuletzt am Beispiel des Heimfelder Platzes verdeutlicht, dass selbst bei wiederholten politischen Beschlüssen die fachliche Priorisierung maßgeblich bleibt.
Unter Berücksichtigung der früheren Betriebserfahrungen an diesem Standort und der vorrangig zu versorgenden anderen Standorte hat sie eine erneute Realisierung einer öffentlichen Toilettenanlage dort auch unabhängig von der aktuellen Haushaltslage abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund ist auch ein möglicher zusätzlicher Toilettenstandort am EKZ Marmstorf zunächst hinsichtlich seines konkreten Bedarfs und seiner Einordnung in die gesamtstädtische Priorisierung zu betrachten.
Carstensen
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