Antwort auf Anfrage CDU betr. Rahmenbedingungen zum Beachclubstandort Treidelweg
Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 6.26
Die Bauabnahme am Treidelweg sollte in KW 26 erfolgen. Damit wird die Drainage zur Entwässerung der Oberfläche am Treidelweg endlich fertiggestellt. Ansammlungen von Oberflächenwasser hatten zu erheblichen Verzögerungen bei der Entwicklung geführt, sodass bereits ein Interessent für die Realisierung eines Beachclubs am Treidelweg abgesprungen ist.
Die Fehler der Vergangenheit dürfen sich nicht wiederholen. Nun muss zeitnah ein erneutes Interessenbekundungsverfahren für einen Beachclubs am Treidelweg gestartet werden. Die angespannte wirtschaftliche Lage sowie der Fachkräftemangel erschweren es potenziellen Betreibern, mit neuen Konzepten an den Markt zu gehen. Daher sollte beim kommenden Interessenbekundungsverfahren darauf geachtet werden, dass seitens der Verwaltung bestmögliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um einen reibungslosen Start zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir das Bezirksamt, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
Hamburg, am 25.06.2026
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
6. Juli 2026
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-1940, wie folgt:
Die Möglichkeit eines Interessenbekundungsverfahrens und dessen konkrete Ausgestaltung befindet sich weiterhin in der Abstimmung zwischen dem Grundeigentümer (LIG) und dem Bezirksamt Harburg. Dabei sind insbesondere die zukünftigen Zuständigkeiten für die Verwaltung und Verpachtung der Fläche sowie die städtebaulichen Entwicklungsziele für den Bereich des Harburger Binnenhafens zu berücksichtigen.
1.1. Werden erneut Wasserflächen/Liegeplätze für Schiffe ausgeschrieben?
Wasserflächen beziehungsweise Liegeplätze sollen nicht Bestandteil eines künftigen Interessenbekundungsverfahrens für die Landflächen sein. Etwaige Nutzungen der Wasserflächen wären unabhängig hiervon zu betrachten und gesondert zu vergeben.
1.2. Wird der Bezirk Harburg sanitäre Anlagen zur Verfügung stellen oder müssen
diese vom Betreiber bereitgestellt werden?
Die Bereitstellung sanitärer Anlagen durch das Bezirksamt ist derzeit nicht vorgesehen. Entsprechende Einrichtungen wären durch einen möglichen Betreiber im Rahmen seines Nutzungskonzepts bereitzustellen.
1.3. Plant das Bezirksamt, mobile und modulare Lösungen (z. B. Sanitär-, Lager-
oder Gastrocontainer) ausdrücklich zuzulassen?
Grundsätzlich sollen wirtschaftlich tragfähige und praktikable Lösungen ermöglicht werden. Hierzu können auch mobile oder modulare Einrichtungen gehören. Die konkrete Ausgestaltung wäre Gegenstand eines möglichen Interessenbekundungsverfahrens sowie folgender Genehmigungsverfahren.
1.4. Welche Laufzeit ist für die künftige Verpachtung vorgesehen und wie soll
ausreichend Investitions- und Planungssicherheit für den Interessenten gewährleistet
werden?
Zur Laufzeit einer möglichen Verpachtung bestehen derzeit noch keine abschließenden Festlegungen.
1.5. Plant das Bezirksamt Maßnahmen zur Reduzierung wirtschaftlicher
Einstiegshürden für kleinere oder lokale Betreiber? Wenn ja, welche? Wenn nein,
warum nicht?
Besondere wirtschaftliche Einstiegshürden, die über die allgemeinen Herausforderungen im Gastronomie- und Freizeitbereich hinausgehen und gesonderte Unterstützungsmaßnahmen erforderlich machen würden, sind derzeit nicht bekannt. Eine wirtschaftliche Förderung einzelner Betreiber oder Betriebsmodelle ist daher nicht vorgesehen
1.6. Werden ebenfalls Stellplätze für Wohnmobile ausgeschrieben?
Stellplätze für Wohnmobile oder Wohnwagen sind derzeit nicht vorgesehen.
1.7. Welche Auflagen bzgl. Lärm wird es für einen Beachclub geben?
Für mögliche Nutzungen am Standort gelten die einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben. Darüber hinaus sind die Festsetzungen des derzeit geltenden Bebauungsplans zu beachten. Konkrete Anforderungen würden im Rahmen eines möglichen Verfahrens sowie der erforderlichen Genehmigungen festgelegt.
1.8. Inwiefern wird die Bezirksversammlung Harburg an der Ausgestaltung des
Interessenbekundungsverfahrens beteiligt?
Die Bezirksversammlung Harburg wird über die weiteren Entwicklungen informiert. Eine darüber hinausgehende Beteiligung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten und Erfordernisse des weiteren Verfahrens.
Derzeit bestehen keine konkreten Planungen für eine alternative Entwicklung der Fläche. Vorrangig wird geprüft, welche Nutzung unter den gegebenen städtebaulichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sinnvoll und umsetzbar ist.
2.2. Welchen Bedarf sieht das Bezirksamt an der Einrichtung eines Beachclubs im
Harburger Binnenhafen?
Grundsätzlich wird weiterhin ein Interesse an attraktiven Freizeit- und Aufenthaltsangeboten im Bereich des Harburger Binnenhafens gesehen. Die Aufgabe des Bezirksamtes besteht dabei in erster Linie darin, die planungsrechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine städtebaulich verträgliche Entwicklung zu schaffen. Die Entwicklung und der wirtschaftliche Betrieb eines Beachclubs oder vergleichbarer Angebote obliegen hingegen privaten Betreibern. Ob ein Beachclub hierfür das geeignete und wirtschaftlich tragfähige Konzept darstellt, ist im Rahmen der weiteren Prüfungen und eines möglichen Interessenbekundungsverfahrens zu bewerten.
2.3. Welche alternativen Flächen kommen für einen Beachclub im Harburger
Binnenhafen in Frage?
Alternative Flächen für einen Beachclub im Harburger Binnenhafen werden derzeit nicht konkret verfolgt. Der Fokus liegt weiterhin auf der Bewertung der Entwicklungsmöglichkeiten der Fläche am Treidelweg unter Berücksichtigung der geltenden Rahmenbedingungen.
Carstensen
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