22-1821

Anfrage CDU betr. Entwicklung des Beachclubstandorts Treidelweg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Die Bauarbeiten am Treidelweg sollen planmäßig Anfang Juni abgenommen werden. Damit wird die Drainage zur Entwässerung der Oberfläche am Treidelweg endlich fertiggestellt. Ansammlungen von Oberflächenwasser hatten zu erheblichen Verzögerungen bei der Entwicklung geführt, sodass bereits ein Interessent für die Realisierung eines Beachclubs am Treidelweg abgesprungen ist.

Die Fehler der Vergangenheit dürfen sich nicht wiederholen. Nun muss zeitnah ein erneutes Interessenbekundungsverfahren für einen Beachclub am Treidelweg gestartet werden. Die angespannte wirtschaftliche Lage sowie der Fachkräftemangel erschweren es potenziellen Betreibern, mit neuen Konzepten an den Markt zu gehen. Daher sollte beim kommenden Interessenbekundungsverfahren darauf geachtet werden, dass seitens der Verwaltung bestmögliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um einen reibungslosen Start zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Finanzbehörde, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

  1. Werden die Bauarbeiten am Treidelweg planmäßig Anfang Juni abgeschlossen sein?
    Wenn nein, warum nicht?
  2. Wann wird das Interessenbekundungsverfahren für einen neuen Beachclub am Treidelweg eröffnet, und wird proaktiv Kontakt zu den ursprünglichen Interessenten hergestellt?
  3. Wie wird das neue Interessenbekundungsverfahren ausgestaltet sein?
    3.1. Werden erneut Wasserflächen/Liegeplätze für Schiffe ausgeschrieben?
    3.2. Wird die Stadt Hamburg sanitäre Anlagen zur Verfügung stellen oder müssen diese vom Betreiber hergestellt werden?
    3.3. Plant der Senat, mobile und modulare Lösungen (z. B. Sanitär-, Lager- oder Gastrocontainer) ausdrücklich zuzulassen?
    3.4. Welche Laufzeit ist für die künftige Verpachtung vorgesehen und wie soll ausreichend Investitions- und Planungssicherheit für den Interessenten gewährleistet werden?
    3.5. Plant der Senat Maßnahmen zur Reduzierung wirtschaftlicher Einstiegshürden für kleinere oder lokale Betreiber? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
    3.6. Werden ebenfalls Stellplätze für Wohnmobile ausgeschrieben?
    3.7. Welche Auflagen bzgl. Lärm wird es für einen Beachclub geben?
    3.8. Inwiefern wird die Bezirksversammlung Harburg an der Ausgestaltung des Interessenbekundungsverfahrens beteiligt?
  4. Warum wurde die Fläche am Treidelweg vor dem ersten Interessenbekundungsverfahren nicht mit Versorgungsleitungen erschlossen?
  5. Wenn kein Interessenbekundungsverfahren zeitnah startet:
    5.1. Welche Entwicklungen plant der Senat auf der Fläche am Treidelweg?
    5.2. Welchen Bedarf sieht der Senat an der Einrichtung eines Beachclubs im Harburger Binnenhafen?
    5.3. Welche alternativen Flächen kommen für einen Beachclub im Harburger Binnenhafen in Frage?

Hamburg, am 20.05.2026

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