21-2084.01

Antwort Anfrage SPD betr. Fahrtreppe S-Bahnstation Heimfeld

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 10.05.2022 Hauptausschuss Ö 1.2

Sachverhalt

In etwa zwei Jahre ist es her, dass die wegen eines Wasserschadens in der Elektronik defekte Fahrtreppe in der S-Bahnstation Heimfeld wieder in Betrieb genommen werden konnte. Leider währte die Freude daran nicht besonders lang. Nach der kurzfristigen Schließung der Station wegen Umbauarbeiten steht die Station wieder für Besucherverkehr offen - allerdings ohne Fahrtreppe. Die Folge sind immer wieder Schlangen vor dem verbliebenen Fahrstuhl.

Wir bitten um Beantwortung

1. Warum wurde die Fahrtreppe entfernt?

2. Ist geplant, wieder eine Fahrtreppe einzubauen?

2.1. Falls ja: wann?

2.2. Warum nicht?

3. Wurde die Bezirksversammlung (Regionalausschuss, Ausschuss für Mobilität und Inneres) darüber vorab informiert?

3.1. Falls ja: wann und auf welche Art?

3.2. Falls nein: warum nicht?

4. Hält die zuständige Fachbehörde eine Fahrtreppe angesichts der Nutzerzahlen für entbehrlich?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 20.04.2022

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu der Anfrage der SPD-Fraktion (21-2084) wie folgt Stellung:

  1. Warum wurde die Fahrtreppe entfernt?
  2. Ist geplant, wieder eine Fahrtreppe einzubauen?
    1. Falls ja: wann?
    2. Warum nicht?

Zu 1. und 2.:

Die Deutsche Bahn hat in der S-Bahn-Station Heimfeld die Fahrtreppe vom Bahnsteig zur Zwischenebene ausgebaut und dauerhaft durch eine Verbreiterung der festen Treppe ersetzt.

Steigende Fahrgastprognosen und zwischenzeitlich erfolgte höhere Regelwerks-Anforderungen zum Thema Brandschutz bedingten eine Aktualisierung des Brandschutzkonzepts für die Station Heimfeld. Fahrtreppen bringen eine geringere Leistungsfähigkeit als feste Treppen – sie dienen der komfortableren Beförderung und nicht der Entfluchtung. Denn es kann nicht gewährleistet werden, dass diese immer als Fluchtweg zur Verfügung stehen, z.B. bei einem Defekt der Fahrtreppe. Der ersatzlose Ausbau musste – vor dem Hintergrund der erwähnten höheren Regelwerks-Anforderungen – also geschehen, da für den Fall einer Entfluchtung einer höhere Evakuierungskapazität (z. B. für den Fall, dass Fahrgäste aus haltenden Zügen hinzukommen) vorgehalten werden muss. Erschwerend kam hinzu, dass der Bahnsteig und die Zwischenebene nur über ein einziges Zugangsbauwerk mit zwei recht schmalen Treppen verbunden sind.

Die Deutsche Bahn bittet um Verständnis für diese Maßnahme, die für die Fahrgäste einen Komfortverlust darstellt.

  1. Wurde die Bezirksversammlung (Regionalausschuss, Ausschuss für Mobilität und Inneres) darüber vorab informiert?
    1. Falls ja: wann und auf welche Art?
    2. Falls nein: warum nicht?

Zu 3.:

Die Deutsche Bahn hat die Bezirksversammlung nicht vorab informiert.

Die für den Ausbau verantwortliche DB Station&Service hat in der Konferenz Runder Tisch Bahnhof Harburg am 16. Februar 2022 gegenüber der BVM erstmals über diese Baumaßnahme berichtet. An diesem Treffen nahmen auch Vertreter:innen des Bezirksamtes Harburg teil. Die DB AG hat gegenüber der BVM angeboten, über die Bautätigkeiten in den Harburger S-Bahntunnel im Ausschuss der Bezirksversammlung zu berichten.

  1. Hält die zuständige Fachbehörde eine Fahrtreppe angesichts der Nutzerzahlen für entbehrlich?

Zu 4.:

Auch wenn der Bahnsteig und der gesamte Bereich der S-Bahn-Haltestelle Heimfeld mit dem vorhandenen Aufzug weiterhin für mobilitätseingeschränkte Personen erreichbar und damit barrierefrei sind, hält die zuständige Fachbehörde eine Fahrtreppe unabhängig von den Nutzerzahlen für erstrebenswert. Sie ist eindeutig ein Komfortmerkmal und kommt vielen Fahrgästen zu Gute.

Leider sah sich die Deutsche Bahn als Eigentümerin der Haltestelle gezwungen, diese Fahrtreppe zurückzubauen, um im Brandfall ausreichende und gesetzlich vorgeschriebene Fluchtmöglichkeiten sicherzustellen. Der Wiedereinbau der Fahrtreppe an dieser Stelle ist somit in absehbarer Zeit leider nicht realisierbar. Langfristig gesehen wäre es nur möglich, diesen oder einen zusätzlichen Zugang inklusive Fahrtreppe brandschutzkonform komplett neu zu errichten.

Gez. Heimath / F.d.R. Martens

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