21-2223

Kleine Anfrage FDP Fraktion betr.: Wegfall der Fahrtreppe in der Station Heimfeld

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

In der Drucksache 21-2084.01 nimmt die BVM Stellung zu der Anfrage betreffend der Fahrtreppe in der Station Heimfeld. Darin wird ausgeführt, dass auf Grund von Brandschutzvorschriften die feste Treppe verbreitert werden musste auf Kosten der Fahrtreppe, die daher wegfiel.

Dies verwundert, da eine Fahrtreppe, selbst wenn sie nicht funktioniert, als feste Treppe genutzt werden kann. 

 

Wir hätten daher gerne Aufklärung über diese Punkte und fragen:

1. Wie lauten die Brandschutzvorschriften, wodurch die bisherige feste Treppe nicht mehr ausreicht?

2. Wie lauten die Vorschriften, die es verbieten, eine Fahrtreppe im Stillstand als feste Treppe zu nutzen?

3. Wie berechnen sich die Evakuierungskapazitäten a) für eine feste Treppe,

b) für eine Fahrtreppe, c) für eine stillstehende Fahrtreppe?

4. Welche Möglichkeiten für einen weiteren Zugang mit Fahrtreppe gibt es? Wurden schon Überlegungen oder Planungen dazu angestellt?