21-0858.01

Antwort Anfrage SPD betr. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Schulschwimmen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 12.01.2021 Hauptausschuss Ö 2.1

Sachverhalt

Mit dem Ziel, dass jedes Hamburger Schulkind nach Verlassen der Grundschule schwimmen kann, findet der verpflichtende Schwimmunterricht an den allgemeinbildenden Schulen seit dem Schuljahr 2014/15 regulär in den Klassenstufen 3 und 4 in einem Schulhalbjahr im Umfang von je 18 Schwimmeinheiten statt. In Sonderfällen kann der Schwimmunterricht auch kompakt, d.h. beide Halbjahre in der 3. oder 4. Jahrgangsstufe erteilt werden.

Während der Schließungszeiten durch die Corona-Pandemie sind alle Schwimmunterrichtsstunden ausgefallen. Dies ist erforderlich und sinnvoll gewesen. Doch ändert es nichts an der Tatsache, dass eine grundlegende Schwimmfähigkeit nicht nur zur Sicherheit der Kinder erforderlich ist, sondern auch seitens der Behörde für Schule und Berufsbildung vorgesehen ist (vgl. https://www.schulsport-hamburg.de/Schulschwimmen). Daraus resultiert, dass der Schwimmunterricht nicht nur für die Schülerinnen und Schüler obligatorisch ist, sondern auch dessen Durchführung.

Das führte dazu, dass die 4. Klassen, in denen das Schulschwimmen im zweiten Schulhalbjahr stattfinden sollten, auf den Unterricht eines halben Jahres verzichten mussten und dieser auch nicht während der Grundschulzeit nachgeholt werden kann.

Schülerinnen und Schüler der dritten Klassen mussten ebenfalls auf den vorgesehenen Schwimmunterricht des zweiten Schulhalbjahres verzichten. Diesen können jedoch Möglichkeiten eingeräumt werden, dies in der vierten Klasse nachzuholen. Dafür werden jedoch zusätzliche Schwimmzeiten erforderlich sein, die seitens Bäderland Hamburg GmbH oder Verein Aktive Freizeit (VAF) angeboten werden müssen.

Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung

1. Welche Klassen sind vom Ausfall des Schulschwimmens betroffen? Bitte auflisten nach Schule, Jahrgangsstufe, Klasse unter Angabe der Anzahl der Schülerinnen und Schüler.

2. Wird der Schwimmunterricht nachgeholt? Falls ja bitte um Ergänzung wann und auf welche Art. Bitte auflisten nach Schule, Jahrgangsstufe, Klasse unter Angabe der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Falls nein, bitte begründen nach Schule, Jahrgangsstufe, Klasse unter Angabe der Anzahl der Schülerinnen und Schüler.

3. Wieviele Schülerinnen und Schüler der vierten Klassenstufe im Schuljahr 2019/2020 haben im Schulschwimmen ein Schwimmabzeichen erworben? Bitte auflisten nach a) Schülerinnen und Schüler, die nicht von den Schließungen betroffen waren, also den kompletten Schwimmunterricht besuchen konnten und b) Schülerinnen und Schülern, die auf den Schwimmunterricht teilweise verzichten mussten. Bitte unter Angabe von Art des Schwimmabzeichens und Schule und prozentualem Anteil je Gruppe zu a) und zu b).

4. Wieviele Schülerinnen und Schüler der vierten Klassenstufe haben in den beiden vorherigen Schuljahren im Schulschwimmen ein Schwimmabzeichen erworben? Bitte unter Angabe von Art des Schwimmabzeichens und Schule und prozentualem Anteil.

5. Werden zusätzliche Schwimmzeiten zur Nachholung des ausgefallenen Schulschwimmens angeboten?

6. Sind Kompaktkurse für betroffene Schülerinnen und Schüler in der unterrichtsfreien Zeit als erweitertes Angebot vorgesehen? Falls ja, welcher Art. Falls nein, bitte begründen.

7. Falls für einzelne Schülerinnen und Schüler, ganze Klassen oder gar Jahrgänge kein Ersatz für den ausgefallenen Schwimmunterricht vorgesehen ist, wie bewertet die Behörde ihr im Vorwort genanntes Ziel, dass jedes Hamburger Schulkind nach Verlassen der Grundschule schwimmen kann?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 02.12.2020

Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt zu der Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 21-0858) wie folgt Stellung:

In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zur Anfrage 21-0858 wie folgt Stellung:

Die für Bildung zuständige Behörde misst der Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen einen besonderen Stellenwert bei. Die Optimierung des Konzepts für das Schulschwimmen (siehe Drs. 20/8276), erfolgte mit der dezidierten Zielsetzung, Kindern das Schwimmen möglichst früh, nämlich mit Absolvierung der Primarstufe erlernen zu lassen.

Aufgrund der Maßnahmen um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, hat der Hamburger Senat am 13. März 2020 entschieden, den regulären Schulbetriebs bis zum 29. März 2020 ruhen zu lassen. Auch nach Wiederaufnahme des Unterrichts Mitte April 2020 konnte der Schwimmunterricht lange Zeit nicht stattfinden, denn auch die Schwimmbäder wurden aufgrund der Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg vom 15. März 2020 geschlossen.

Erst mit Beginn des neuen Schuljahres 2020/21 konnte Anfang August nach der Öffnung fast aller Hallenbäder auch das Schulschwimmen wieder aufgenommen werden. Um in den Bädern die geltenden Hygienevorschriften umzusetzen und einen sicheren Ablauf zu gewährleisten, hat die für Bildung zuständige Behörde folgende Bestimmungen gegenüber dem regulären Betrieb festgelegt:

- Teilen sich verschiedene Schulen eine Schwimmzeit, werden die Schulen voneinander getrennt unterrichtet.

- Teilen sich unterschiedliche Jahrgangsstufen einer Schule eine Schwimmzeit, werden die Jahrgangstufen voneinander getrennt unterrichtet. Diese Regelung gilt nicht, wenn die Gruppen einer Kohorte angehören.

- Die Wasserzeit wird auf 35 Minuten verkürzt. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine jahrgangs- und schulübergreifenden Gruppen in den Umkleidekabinen aufeinandertreffen.

- Während des Schulschwimmens bleiben die Bäder für die Öffentlichkeit geschlossen. Daher stehen ausreichend Umkleidekabinen für die parallel schwimmenden Klassen zur Verfügung.

- Aus Gründen des Hygieneschutzes kann Bäderland nur jede zweite Dusche freigeben.

Aktuell sind die Schwimmbäder erneut geschlossen, so dass bis auf weiteres kein Schwimmunterricht möglich ist.

Im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2019/20 fanden vier statt der vorgesehenen 18 Schwimmeinheiten an den Hamburger Schulen statt.

Rund 4.000 Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen konnten an keinem Schwimmunterricht teilnehmen.

Eine Nachholung des ausgefallenen Schwimmunterrichts ist im Rahmen der für die Primarstufe definierten Stundentafel (siehe APO-GrundStGy, Anlage 3 zu § 40) nicht möglich.

Daher hat die BSB für die betroffenen Schülerinnen und Schüler, die Möglichkeit geschaffen, dass diese an einem Ferienkurs (an 5 Tagen jeweils ein Kursstunde) teilnehmen oder einen Gutschein für einen öffentlichen Bronze-Schwimmkurs bei Bäderland (16 Stunden) erhalten können. Beide Varianten werden in enger Zusammenarbeit der BSB, der Schulen und der Bäderland GmbH organisiert.

Die Ferienkurse sollen nach aktuellem Stand und vorbehaltlich der Corona-Entwicklung zunächst in den Frühjahrsferien 2021 stattfinden. Die Sorgeberechtigten werden darüber rechtzeitig informiert werden.

Danach können die Sorgeberechtigten ihre Kinder verbindlich für den Schwimmkurs anmelden (unter dem Vorbehalt, dass dieser zustande kommt).

Die BSB entscheidet gemeinsam mit Bäderland über die Zuweisung der Kurse an die Schulen. Da die Ferienschwimmkurse ausschließlich aus einer Kohorte zusammengesetzt werden dürfen, sollen sie vorrangig den Schulen angeboten werden, die mindestens einen Schwimmkurs füllen können (14 Kinder). Dabei werden die folgende Kriterien berücksichtigt: möglichst hohe Auslastung der Kurse, Nähe der Schule zum Bad, vierte Klassen werden vorrangig, vor fünften Klassen berücksichtigt.

Die Kinder, denen kein Ferienschwimmkurs angeboten wird oder die keinen Kurs in Anspruch nehmen, erhalten personalisierte Gutscheine für kommerzielle Schwimmkurse. Diese werden von den Schulen ausgeteilt.

Zu 1.:

Welche Klassen sind vom Ausfall des Schulschwimmens betroffen? Bitte auflisten nach Schule, Jahrgangsstufe, Klasse unter Angabe der Anzahl der Schülerinnen und Schüler.

Siehe Anlage.

Zu 2.:

Wird der Schwimmunterricht nachgeholt? Falls ja bitte um Ergänzung wann und auf welche Art. Bitte auflisten nach Schule, Jahrgangsstufe, Klasse unter Angabe der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Falls nein, bitte begründen nach Schule, Jahrgangsstufe, Klasse unter Angabe der Anzahl der Schülerinnen und Schüler.

Siehe Vorbemerkung.

Zu 3.:

Wieviele Schülerinnen und Schüler der vierten Klassenstufe im Schuljahr 2019/2020 haben im Schulschwimmen ein Schwimmabzeichen erworben? Bitte auflisten nach a) Schülerinnen und Schüler, die nicht von den Schließungen betroffen waren, also den kompletten Schwimmunterricht besuchen konnten und b) Schülerinnen und Schülern, die auf den Schwimmunterricht teilweise verzichten mussten. Bitte unter Angabe von Art des Schwimmabzeichens und Schule und prozentualem Anteil je Gruppe zu a) und zu b).

Die erfragten Daten liegen noch nicht vor.

Zu 4.:

Wieviele Schülerinnen und Schüler der vierten Klassenstufe haben in den beiden vorherigen Schuljahren im Schulschwimmen ein Schwimmabzeichen erworben? Bitte unter Angabe von Art des Schwimmabzeichens und Schule und prozentualem Anteil.

Zur Abzeichenquote in Harburg im Schuljahr 2017/18 siehe Drs. 21/14784.

Zur Abzeichenquote in Harburg im Schuljahr 2018/19 siehe Drs. 21/19331.

5. Werden zusätzliche Schwimmzeiten zur Nachholung des ausgefallenen Schulschwimmens angeboten?

6. Sind Kompaktkurse für betroffene Schülerinnen und Schüler in der unterrichtsfreien Zeit als erweitertes Angebot vorgesehen? Falls ja, welcher Art. Falls nein, bitte begründen.

7. Falls für einzelne Schülerinnen und Schüler, ganze Klassen oder gar Jahrgänge kein Ersatz für den ausgefallenen Schwimmunterricht vorgesehen ist, wie bewertet die Behörde ihr im Vorwort genanntes Ziel, dass jedes Hamburger Schulkind nach Verlassen der Grundschule schwimmen kann?

Siehe Vorbemerkung.

Gez. Heimath

F.d.R. Martens

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