21-2403

Lehrschwimmbecken – wo bleibt Hamburgs Schwimmlernoffensive? Auskunftsersuchen von Katarina Blume, Wolf Achim Wiegand, und Rose Pauly (alle FDP-Fraktion)

Auskunftsersuchen

Letzte Beratung: 07.12.2021 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 15.4

Sachverhalt

Schwimmen ist eine der gesündesten Sportarten.

Schwimmen zu können schützt vor Ertrinken und macht zudem auch Spaß!

Eine wichtige Rolle dabei spielt die Wassergewöhnung im frühkindlichen Alter.

 

Leider verliert der Schwimmsport zunehmend an Bedeutung in der Gesellschaft. Um die positiven Auswirkungen des Schwimmens zu fördern und präventiv tätig zu sein, sind klare politische Zielsetzungen nötig. Seitdem sich Hamburg im Jahr 2008 von den städtischen Lehrschwimmbecken (LSB) getrennt hat und diese durch Überlassungsverträge an Vereine und Kitas übertragen wurden, hat sich die Situation rund um die Angebote, das Schwimmen zu erlernen, für Hamburgs Kinder dramatisch verschärft.

Die Corona Pandemie hat diese Unterversorgung noch verstärkt. Durch den ersten Lockdown im Schuljahr 2019/20 und den zweiten im Schuljahr 2020/21 hatten bereits zwei Jahrgänge kaum oder nur begrenzt Schwimmunterricht.

Genauso eingeschränkt wie das Schulschwimmen waren in diesem Zeitraum die Angebote der Vereine. Schon vor der Pandemie war die Nachfrage nach Schwimmkursen höher als das Angebot. Die Wartelisten in vielen Hamburger Vereinen sind lang. Es ist zu befürchten, dass eine Welle von Nichtschwimmern in den kommenden Jahren ins Jugend- bzw. Erwachsenenalter eintritt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

  1. Wie viele Lehrschwimmbecken hat die Stadt Hamburg bis zur Überlassung an Vereine, Kitas usw. im Jahr 2008 betrieben?
  • Wie viele davon befanden sich im Bezirk Altona?

 

  1. Was waren die Gründe für die Aufgabe der städtischen Lehrschwimmbecken?
     
  2. Welche Erwartungshaltung bezüglich des Weiterbetriebs stand hinter der Überlassung der LSB an Private Betreiber?
     
  3. War die Überlassung an Bedingungen in Hinblick auf einen Weiterbetrieb als LSB geknüpft?
  • Wenn ja, nennen Sie bitte die Vergabekriterien.

 

  1. Gab es konkurrierende Bewerber?

 

  1. Wenn ja, nach welchen Kriterien wurden die Verträge vergeben?

 

  1. Bitte nennen Sie die Vertragsgrundlage für die Überlassungsverträge:
  • Insbesondere die jeweilige Vertragsdauer.

 

  1. Zu welchen monetären Konditionen werden die ehemaligen Lehrschwimmbäder vermietet?

 

  1. Welche außerordentlichen Kündigungsgründe sind zwischen den Nutzern und der FHH vertraglich festgelegt?
     
  2. Unterscheiden sich die Überlassungsverträge in Hinblick auf kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung?

 

  1. Wie hoch darf der Anteil an kommerzieller im Verhältnis zur Gesamtnutzung jeweils sein?

 

  1. Für welche ehemaligen Lehrschwimmbecken bestehen Überlassungsverträge?

 

  1. Bitte nennen Sie die aktuellen Träger.

 

  1. Wie viele der LSBs sind nach Kenntnis der zuständigen Fachbehörde heute noch in Betrieb?
  • Bitte listen Sie auf.
  • Bei welchen hat ein Betreiberwechsel stattgefunden?
     
  1. Sind zwischenzeitlich Überlassungsverträge für LSBs seitens der Betreiber oder der FHH gekündigt worden?
  • Wenn ja, hat die zuständige Fachbehörde Kenntnis über die Gründe?

 

  1. Wurden die Vertragskonditionen mit den Betreibern seit dem jeweiligen Vertragsabschluss modifiziert?
  • Wenn ja, gilt dies für alle LSB oder sind nur Einzelne betroffen?
  • Wenn ja, welche Vertragsänderungen wurden vereinbart?
  • Wenn ja, betrifft dies auch Lehrschwimmbecken im Bezirk Altona? Wenn ja, welche?

 

  1. Bitte schlüsseln sie die Vertragslaufzeiten für die einzelnen Bäder auf.
  • Gibt es Verlängerungsoptionen und zu welchen Konditionen?

 

  1. Gibt es für die FHH und /oder die Träger Verpflichtungen bezüglich Instandhaltung und Sanierung?
  • Wenn ja, welche sind das?
     
  1. Welche Sanierungs- oder Instandhaltungskosten und in welcher Höhe hat die Stadt Hamburg, seit der Überlassung an die neuen Träger, insgesamt aufgewendet?
  • In welche Bäder wurde investiert?
  • Wurde in LSB im Bezirk Altona investiert?
  • In welcher Höhe wurde gefördert?
  • In welcher Höhe wurde Becken im Bezirk Altona gefördert?

 

  1. Welche Kenntnis hat die zuständige Fachbehörde über den jeweiligen baulichen Zustand, eventuelle bauliche Mängel und/oder anstehende Sanierungsmaßnahmen?
  • Bitte schlüsseln Sie für die jeweiligen Becken auf.

 

  1. Hat die zuständige Fachbehörde Kenntnis von Einstellungen des Schwimmbetriebes in einzelnen Lehrschwimmbecken?
  • Aus Gründen baulicher Mängel.
  • Pandemiebedingt.
  • Aus Gründen, die in der Organisation des Schwimmbetriebs durch den Träger angesiedelt sind.
  • Wenn ja, betrifft dies auch Lehrschwimmbecken im Bezirk Altona?

 

  1. Wie ist der Kenntnisstand der Fachbehörde in Bezug auf den Betrieb des Lehrschwimmbeckens am Standort Mendelssohnstraße in Hamburg Bahrenfeld?

 

  1. Hat die zuständige Fachbehörde Kenntnis, über die Vergabe von Schwimmzeiten an Externe?
  • Welche Schwimmvereine / Schulen / Kitas nutzen welche Becken?
  • Bitte schlüsseln Sie auf.
  • Welche LSB im Bezirk Altona betrifft dies?

 

  1. Hat die zuständige Fachbehörde in Anbetracht der Unterversorgung mit Schwimmangeboten, noch verstärkt durch die Corona-Krise, in Erwägung gezogen, Überlassungsverträge für einzelne LSBs aufzulösen, um diese zurück in die Verantwortung des städtischen Betreibers Bäderland zu geben?

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) -Landessportamt-  beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Vorbemerkung:

Lehrschwimmbecken (LSB) sind als Ergänzung zu Nichtschwimm- und Schwimmbereichen in Bädern dringend erforderlich. Die geringe Beckentiefe ermöglicht zielgruppengerechte Angebote insbesondere für die frühkindliche Bewegungsentwicklung und für den Schwimmunterricht. Besonders wertvoll ist dies auch zur Unterstützung bei motorischen Defiziten und aufgrund der wasserspezifischen „sinn-reichen“ Eindrücke zur Steigerung der Lernkompetenzen insbesondere im frühen Alter. Kitagruppen und (Vor-)Schulgruppen sind daher die bevorzugten Nutzer der Lehrschwimmbecken in den Vormittagsstunden.

Auch für Seniorinnen und Senioren sowie Gesundheitssport- sowie Integrationssportgruppen können hier besonders zielgruppenspezifische Programme durchgeführt werden. Unter dem Aspekt „Integration“ ist das Schwimmangebot für Kinder mit Migrationshintergrund und muslimische Frauen zu betrachten. Diese Angebote sind nur in (sicht-) geschützten Schwimmbädern bzw. -becken möglich.

In der o.g. Angelegenheit nimmt die Behörde für Inneres und Sport (BIS) unter Einbeziehung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) sowie der Bezirkssportreferate wie folgt Stellung:

 

Zu 1:

Die FHH war bis zur ersten Überlassung im Jahr 2006 Eigentümerin von acht in Betrieb befindlichen Lehrschwimmbecken. Davon befinden sich zwei LSB im Bezirk Altona.

 

Zu 2:

Die LSB befanden sich in einem unterschiedlichen baulichen und technischen Zustand, weswegen der bisherige und zukünftige Betrieb nur mit unterschiedlich hohen Erhaltungs- und Betriebskosten möglich gewesen ist. Die FHH sah sich seinerzeit nicht länger in der Lage, diese Kosten auch nur anteilig aufzubringen bzw. sich an den Gesamtkosten zu beteiligen.

Der Hamburger Sportbund (HSB) wollte die Möglichkeit der Nutzung der Lehrschwimmbecken zum Zwecke der Wassergewöhnung und des Schwimmenlernens für spezielle Zielgruppen aufrechterhalten. Der HSB war der Überzeugung, dass zukünftige Betreiber nach einer Grundsanierung in der Lage seien würden, die Anlagen langfristig autark und nachhaltig bewirtschaften zu können. Der Betrieb der LSB sollte auf eine langfristig sichere, wirtschaftliche und klimapolitisch vertretbare Basis gestellt werden. Gleichzeitig sollte die Förderung des gesundheitsorientierten gemeinnützigen Schwimmsports erhalten werden.

Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigte daher, die in Rede stehenden LSB an interessierte wirtschaftlich leistungsfähige Träger unentgeltlich zu übereignen und für die energetische Sanierung der LSB 2,0 Mio. Euro aus dem Konjunkturprogramm des Bundes zur Verfügung zu stellen.

 

Zu 3:

Die FHH und der HSB sind sich darin einig gewesen, dass die Erhaltung der LSB für eine sozial verträgliche Stadtteilentwicklung und als feste Bestandteile der lokalen Infrastruktur notwendig ist. So können die Sportvereine in den LSB weiterhin Kurse zur Wassergewöhnung bei Kleinkindern, Integrationsprogramme für körperlich, geistig und sozial benachteiligte Kinder und Erwachsene sowie Gesundheitskurse und Angebote für das Seniorenschwimmen durchführen.

Ziel der Vereinbarung war es, den an einer Übernahme interessierten Vereinen sowie den bereits bestehenden Betreibervereinen die Voraussetzungen für einen kostendeckenden Betrieb von LSB in einem grundsanierten Zustand zu schaffen. Die FHH ist daher grundsätzlich bereit gewesen, in Anerkennung der beschriebenen Bedeutung der LSB für die Hamburger Bevölkerung ihren Beitrag zu leisten. In Ergänzung dazu erklärte sich auch der HSB bereit, nach seinen Möglichkeiten dazu beizutragen.

 

Zu 4:

Der HSB führte in 2009/2010 das Auswahlverfahren im Auftrag der FHH durch, mit dem gemeinsamen Ziel, dem zukünftigen Träger ein langfristiges, nachhaltiges und autarkes Bewirtschaften der Anlagen zu ermöglichen. Für eine Übertragung eines LSB konnten sich gemeinnützige Vereine, Gemeinschaften von Vereinen oder sonstige nicht-kommerzielle Träger bewerben. Die Bewerbung beinhaltete den Nachweis der fachlichen Kompetenz, der wirtschaftlichen Situation des Bewerbers, das Betriebskonzept für das entsprechende Becken und das beabsichtigte Modell zur Finanzierung des Eigenanteils zur Sanierungsmaßnahme.

Ein Kriterium zur Überlassung war die ausschließliche Nutzung der LSB zu schwimmsportlichen und schwimmpädagogischen Zwecken bzw. für Angebote des Gesundheitssports im Wasser. Eine anderweitige Nutzung bedurfte der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt, vertreten durch die für den Sport zuständige Fachbehörde.

Die Becken wurden an die jeweiligen Betreiber übereignet. Die Betreiber sind grundbuchlich gesicherte, eigenverantwortliche Eigentümer.

 

Zu 5:

Nein.

 

Zu 6:

Entfällt. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.

 

Zu 7:

Die LSB sind mit der Nutzungsbindung für schwimmsportliche, schwimmpädagogische und Angebote des Gesundheitssports per Übereignungsvertrag ins Eigentum der Betreibervereine gegangen.

Auszug Treuhandvertrag (s. Anlage 1): „Der FHH steht das Recht zu, die unentgeltliche Rückübertragung des Grundstücks (inklusive der Rückauflassungserklärung seitens des Trägers zu verlangen und die Rückauflassung zu erklären, wenn innerhalb von 99 Jahren nach Vertragsbeurkundung dieses Vertrages der Träger gegen die Bestimmungen in den Ziffern 7, 8 und 11 des als Anlage 1 beigefügten Musterübereignungsvertrages verstößt, der Träger das Grundstück dauerhaft nicht mehr nutzt oder die Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung des Grundstücks angeordnet und das Verfahren nicht binnen 3 Monaten eingestellt wird oder über das Vermögen des jeweiligen Trägers das Insolvenzverfahren eröffnet und nicht binnen einer Frist von 3 Monaten abgewendet wird oder das Grundstück im öffentlichen Interesse von der FHH benötigt wird (z.B. Einbeziehung des Grundstücks in ein Wohnungsbauvorhaben). Im letztgenannten Fall sichert die FHH dem Träger schon heute zu, dass sie innerhalb von 25 Jahren nach Vertragsbeurkundung dieses Vertrages von diesem Recht keinen Gebrauch machen wird.“

Darüber hinaus beinhalten die jeweiligen Verträge keine Vertragsdauer.

 

Zu 8:

Die Vermietung an externe Nutzer liegt in der alleinigen Verantwortung der betreibenden Vereine als Eigentümer der LSB gemäß Musterübereignungsvertrag (Anlage 2).

 

Zu 9:

Die FHH kann den Vertrag mit dem jeweiligen Träger nur ordentlich kündigen, wenn auf Grund von Änderungen der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen die Haushaltslage der Freien und Hansestadt Hamburg beeinträchtigt wird und Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich sind.

Ein Vertragsverhältnis zwischen der FHH und den jeweiligen Nutzern der LSB besteht nicht.

Im Übrigen siehe Antwort zu 7.

 

Zu 10:

Nein. Die Becken wurden ausschließlich an ideelle Vereine übereignet.

 

Zu 11:

Das Grundstück darf ausschließlich schwimmsportlich, schwimmpädagogisch bzw. für Angebote des Gesundheitssports im Wasser genutzt werden. Eine anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt, vertreten durch die für den Sport zuständige Behörde. Soweit der Träger das LSB Dritten zur Nutzung in diesem Sinne überlässt, wird eine kommerzielle Nutzung im Umfang von maximal 35 % zugelassen. Auf Verlangen der Stadt weist der Träger den Umfang der kommerziellen Nutzung im Verhältnis zur Gesamtnutzung nach.

 

Zu 12:

LSB Bramfelder Weg, LSB Turmweg, LSB Swattenweg, LSB Mendelssohnstraße, LSB Steinadlerweg, LSB Eberhofweg, LSB Lohkampstraße und LSB Paul-Sorge-Straße

 

Zu 13:

Stand seit 2012 unverändert:

 

Adresse

Bezirk

Betreiber

Mendelssohnstraße 86

Altona

Sternipark e.V.

Swattenweg 10

Altona

LuFISch e.V.

Lohkampstraße 145

Eimsbüttel

SV Eidelstedt von 1880 e.V.

Paul-Sorge Straße 133–135

Eimsbüttel

Niendorfer Turn- u. Sportverein von 1919 e.V.

Turmweg 33

Eimsbüttel

Schwimmschule Turmweg e.V.

Steinadlerweg 26

Mitte

Hamburger Schwimmverband e.V.

Eberhofweg 63

Nord

Hamburger Schwimmverband e.V.

Bramfelder Weg 121

Wandsbek

Farmsener Turnverein von 1926 e.V.

 

Im Übrigen siehe auch Drs. 22/4739.

 

Zu 14:

Alle LSB sind in Betrieb.

 

Mit Stand 20.10.2021 befinden sich alle acht LSB in Betrieb (Schließung aufgrund von Baumaßnahmen ausgeschlossen). Über zwischenzeitliche Betreiberwechsel seit Überlassung liegen der BIS keine Informationen vor. Im Übrigen siehe auch Antwort zu 13.

 

Zu 15:

Siehe Antwort zu 14.

 

Zu 16:

Über zwischenzeitlich geänderte Vertragskonditionen liegen der BIS keine Informationen vor.

 

Zu 17:

Die Verträge beinhalten keine Vertragslaufzeiten. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 7.

 

Zu 18:

Die FHH zahlte in dem Grundsanierungszeitraum 2010 bis 2012 an den jeweiligen Träger einen einmaligen Zuschuss für die energetische Grundsanierung und Modernisierung der Bausubstanz sowie der Schwimmbadtechnik des LSB einschließlich sämtlicher Baunebenkosten. Im Gegenzug verpflichtete sich der Träger, das LSB zukünftig weiter zu betreiben bzw. durch einen Dritten weiterbetreiben zu lassen.

Der Träger verpflichtete sich, entsprechend den vom HSB durchgeführten baufachlichen Untersuchungen eine energetische Grundsanierung und Modernisierung der Bausubstanz sowie der Schwimmbadtechnik des LSB vornehmen zu lassen.

Die Träger der Lehrschwimmbecken sind zudem verpflichtet, über die Zuwendung der FHH hinausgehende Sanierungskosten in den Folgejahren selbst aufzubringen bzw. zu finanzieren, ggf. unter Mitwirkung des HSB.

Im Übrigen siehe Treuhandvertrag (Anlage 1).

 

Zu 19:

Zur Förderung der Sanierung stellte die FHH in 2010 bis 2012 Mittel in Höhe von EUR 2 Mio. aus dem Bundeskonjunkturprogramm II zur Verfügung.

Der HSB hat den energetisch relevanten Sanierungsaufwand für alle acht LSB festgestellt. Die Förderung aus dem Bundeskonjunkturprogramm II wurde anteilig gem. Kostenberechnung des HSB auf die acht LSB verteilt.

Im Bezirk Altona zahlte die FHH (inkl. Finanzierung durch Bund) an die Träger einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 152.652 € (LSB Swattenweg) und 534.087 € (LSB Mendelssohnstraße) für die energetische Grundsanierung und Modernisierung der Bausubstanz sowie der Schwimmbad- Technik der LSB einschließlich sämtlicher Baunebenkosten.

Die FHH, vertreten durch die Behörde für Schule und Berufsbildung, installierte und finanzierte geeignete Verbrauchsmesseinrichtungen zur Abrechnung der Energiekosten sowie zusätzlich notwendige Außenbeleuchtungen.

 

Übersicht zur Grundsanierung aus 2010 - 2012:

 

Lehrschwimmbecken

Finanzierung FHH

Finanzierung Bund

LSB Swattenweg

103.000 €

49.652 €

LSB Mendelssohnstraße

80.000 €

454.087 €

LSB Bramfelder Weg

213.296 €

380.387 €

LSB Turmweg

96.059 €

0 €

LSB Steinadlerweg

100.000 €

381.847 €

LSB Eberhofweg

80.000 €

362.737 €

LSB Lohkampstraße

131.472 €

139.223 €

LSB Paul-Sorge-Straße

122.472 €

382.068 €

Summe:

823.299 €

2.150.001 €

 

Darüber hinaus erfolgten nach 2012 folgende Investitionen seitens der FHH:

 

Bezirk

Lehrschwimmbecken

Altona

keine Investitionen in Lehrschwimmbecken I keine Förderung

Bergedorf

keine Investitionen in Lehrschwimmbecken I keine Förderung

Eimsbüttel

keine Investitionen in Lehrschwimmbecken I keine Förderung

Hamburg-Mitte

keine Investitionen in Lehrschwimmbecken I keine Förderung

Hamburg-Nord

Investitionen in Lehrschwimmbecken sind nicht bekannt und können innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist nicht ermittelt werden

Harburg

keine Investitionen in Lehrschwimmbecken I keine Förderung

Wandsbek

Farmsener Turnverein von 1926 e.V. – Lehrschwimmbad im Bramfelder Weg 121 (Sanierung der Regen- und Schmutzwasserleitung) I 44.000,- €

 

Weitere Förderungen aus dem „Investitionsprogramm vereinseigene Anlagen“ des HSB für die Betreiber in den Jahren 2012 bis 2020:

 

  • Hamburger Schwimmverband, LSB Steinadlerweg und LSB Eberhofweg: 2.012.-€
  • Eimsbütteler Turnverband, LSB Turmweg: 52.536.-€
  • Farmsener TV, LSB Bramfelder Weg: 4.040.-€
  • SV Eidelstedt, LSB Lohkampstraße: 173.605.-€

 

Zu 20:

Die Becken werden von den Vereinen eigenverantwortlich als Eigentümer betrieben. Daher liegen keine Bauzustandsberichte vor. Die Eigentümer, die Mitgliedsvereine des HSB sind, stellen richtlinienkonform Anträge zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen über das „Investitionsprogramm vereinseigene Anlagen“.

 

Im Übrigen siehe Drs. 22/4739, in der Folgendes dargestellt ist:

  • LSB Steinadlerweg:

      Sanierungsbedarf Sanitärbereich 50.000 Euro

  • LSB Eberhofweg:

      Sanierungsbedarf Sanitärbereich 50.000 Euro

  • LSB Turmweg:

      teilweiser Sanierungsbedarf (keine genauen Angaben)

 

Darüber hinaus:

  • LSB Bramfelder Weg:

      Sanitäranlagen und Umkleiden: SKE-Mittel i.H.v. 190.663,00 € (45% Bund: 85.798 € / 55% FHH: 104.865 €)

      Ertüchtigung der Technik durch Mittel aus dem QF 4 (ca. 220.000 EUR)

  • LSB Swattenweg:

      Guter baulicher Zustand, seit 2020 Photovoltaikanlage eingebaut, zuletzt Sanierung Sanitäranlagen und Umkleiden

 

Zu 21:

Bis auf kurzzeitige, technisch bedingte Wartungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen werden die Lehrschwimmbecken regelhaft durchgehend genutzt. Eine Übersicht, wann welche Eigentümer aus Wartungsgründen die Becken nicht genutzt haben, liegt der BIS nicht vor.

Pandemiebedingt mussten alle Bäder, also auch die LSB, gem. der Hamburgischen Eindämmungsverordnung vom 15.03.2020 bis 30.06.2020 sowie vom 02.11.2020 bis 20.05.2021 für die sportliche Nutzung geschlossen gehalten werden.

Als Nutzer von diesen Vorgaben ausgenommen waren u. Kaderathletinnen und -athleten olympischer und paralympischer Sportarten sowie Berufssportlerinnen und –sportler.

 

Zu 22:

Das Lehrschwimmbecken wird von der SterniPark GmbH betrieben – generell finden Nutzungen statt. Abhängig von den Corona-bedingten Einschränkungen des Schwimmbadbetriebs finden / fanden keine Nutzungen statt.

Im Weiteren wird zurzeit eine Sielsanierung in der Schule Mendelssohnstraße durchgeführt, sodass aktuell keine Nutzungen möglich sind.

Nach Rückmeldung der BSB wird im LSB Mendelssohnstraße aktuell kein Schwimmunterricht durch eine Schule durchgeführt.

 

Zu 23:

An welche externen Nutzerinnen und Nutzer der jeweilige Träger der LSB verfügbare Zeiten vergibt, liegt in der jeweiligen Zuständigkeiten der Träger. Es gibt keine Verpflichtung zur regelmäßigen Berichterstattung der Vergabe seitens der Träger gegenüber der FHH und auch nicht gegenüber dem HSB.

Nach Auskunft der BSB wird der schulische Schwimmunterricht fast ausschließlich in den Bädern von Bäderland Hamburg durchgeführt. Einige Schulschwimmkurse finden jedoch auch in Lehrschwimmbecken statt. Siehe dazu die nachfolgende Übersicht:

 

Bezirk/

Gemeinde

LSB

Betreiber

Nutzende Schulen

Altona

Swattenweg

Lufisch e.V-

  • Grundschule Fridtjof-Nansen-Schule

Altona

Bertrand-Russell-Straße

Verein Aktive Freizeit e.V.

  • Grundschule Groß Flottbek
  • Grundschule Goosacker
  • Schule Bahrenfelder Straße (Grundschule)
  • Grundschule Luruper Hauptstraße
  • Schule Rothestraße (Grundschule)
  • Schule Trenknerweg (Grundschule)
  • Schule Wesperloh (Grundschule)
  • Schule Windmühlenweg (Grundschule)
  • Schule Mendelssohnstraße (Grundschule)
  • Max-Brauer-Schule (Stadtteilschule, fakultatives Schulschwimmen)

Eimsbüttel

Lohkampstraße

SV Eidelstedt e.V.

  • Grundschule Lohkampstraße

Eimsbüttel

Turmweg

Schwimmschule Turmweg e.V.

  • Schule Turmweg (Grundschule)

Eimsbüttel

Paul-Sorge-Straße

Niendorfer TSV e.V.

  • Grundschule Sachsenweg
  • Deutsch-Französisches-Gymnasium
  • Schule Moorflagen (Grundschule)
  • Stadtteilschule Niendorf (fakultatives Schulschwimmen)

Wandsbek

Bramfelder Weg

Farmsener Turnverein e.V.

  • Schule Surenland (Grundschule)

Hamburg- Mitte

Steinadlerweg

Hamburger Schwimmverband

  • Brüder-Grimm-Schule (Grund- und Stadtteilschule)

Gemeinde Seevetal

Over Seevetal

Gemeinde Seevetal

  • Schule Neuland (Grundschule)

 

Zu 24:

Nein, nach aktuellem Stand bestehen keine derartigen Planungen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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