21-0858

Anfrage SPD betr. Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Schulschwimmen

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Mit dem Ziel, dass jedes Hamburger Schulkind nach Verlassen der Grundschule schwimmen kann, findet der verpflichtende Schwimmunterricht an den allgemeinbildenden Schulen  seit dem Schuljahr 2014/15 regulär in den Klassenstufen 3 und 4 in einem Schulhalbjahr im Umfang von je 18 Schwimmeinheiten statt. In Sonderfällen kann der Schwimmunterricht auch kompakt, d.h. beide Halbjahre in der 3. oder 4. Jahrgangsstufe erteilt werden.

 

Während der Schließungszeiten durch die Corona-Pandemie sind alle Schwimmunterrichtsstunden ausgefallen. Dies ist erforderlich und sinnvoll gewesen. Doch ändert es nichts an der Tatsache, dass eine grundlegende Schwimmfähigkeit nicht nur zur Sicherheit der Kinder erforderlich ist, sondern auch seitens der Behörde für Schule und Berufsbildung vorgesehen ist (vgl. https://www.schulsport-hamburg.de/Schulschwimmen). Daraus resultiert, dass der Schwimmunterricht nicht nur für die Schülerinnen und Schüler obligatorisch  ist, sondern auch dessen Durchführung.

 

Das führte dazu, dass die 4. Klassen, in denen das Schulschwimmen im zweiten Schulhalbjahr stattfinden sollten, auf den Unterricht eines halben Jahres verzichten mussten und dieser auch nicht während der Grundschulzeit nachgeholt werden kann.

 

Schülerinnen und Schüler der dritten Klassen mussten ebenfalls auf den vorgesehenen Schwimmunterricht des zweiten Schulhalbjahres verzichten. Diesen können jedoch Möglichkeiten eingeräumt werden, dies in der vierten Klasse nachzuholen. Dafür werden jedoch zusätzliche Schwimmzeiten erforderlich sein, die seitens Bäderland Hamburg GmbH oder Verein Aktive Freizeit (VAF) angeboten werden müssen.

 

Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung

 

1. Welche Klassen sind vom Ausfall des Schulschwimmens betroffen? Bitte auflisten nach Schule, Jahrgangsstufe, Klasse unter Angabe der Anzahl der Schülerinnen und Schüler.

 

2. Wird der Schwimmunterricht nachgeholt? Falls ja bitte um Ergänzung wann und auf welche Art. Bitte auflisten nach Schule, Jahrgangsstufe, Klasse unter Angabe der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Falls nein, bitte begründen nach Schule, Jahrgangsstufe, Klasse unter Angabe der Anzahl der Schülerinnen und Schüler.

 

3. Wieviele Schülerinnen und Schüler der vierten Klassenstufe im Schuljahr 2019/2020 haben im Schulschwimmen ein Schwimmabzeichen erworben? Bitte auflisten nach a) Schülerinnen und Schüler, die nicht von den Schließungen betroffen waren, also den kompletten Schwimmunterricht besuchen konnten und b) Schülerinnen und Schülern, die auf den Schwimmunterricht teilweise verzichten mussten. Bitte unter Angabe von Art des Schwimmabzeichens und Schule und prozentualem Anteil je Gruppe zu a) und zu b).

 

4. Wieviele Schülerinnen und Schüler der vierten Klassenstufe haben in den beiden vorherigen Schuljahren im Schulschwimmen ein Schwimmabzeichen erworben? Bitte unter Angabe von Art des Schwimmabzeichens und Schule und prozentualem Anteil.

 

5. Werden zusätzliche Schwimmzeiten zur Nachholung des ausgefallenen Schulschwimmens angeboten?

 

6. Sind Kompaktkurse für betroffene Schülerinnen und Schüler in der unterrichtsfreien Zeit als erweitertes Angebot vorgesehen? Falls ja, welcher Art. Falls nein, bitte begründen.

 

7. Falls für einzelne Schülerinnen und Schüler, ganze Klassen oder gar Jahrgänge kein Ersatz für den ausgefallenen Schwimmunterricht vorgesehen ist, wie bewertet die Behörde ihr im Vorwort genanntes Ziel, dass jedes Hamburger Schulkind nach Verlassen der Grundschule schwimmen kann?