Antwort Anfrage der AfD-Fraktion: Leitpfosten Rönneburger Freiheit
Letzte Beratung: 08.06.2021 Hauptausschuss Ö 3.18
Im Neuen Ruf, Ausgabe vom 8. Mai 2021, wurde berichtet, dass die Wegeaufsicht kurzfristig und ohne dass die Anwohner vorher informiert wurden, begonnen hat in der Rönneburger Freiheit Leitpfosten am Straßenrand aufzustellen. Dies hat zur Folge, dass der Parkraum aufden Seitenstreifen beginnend mit der Auffahrt zum Grundstück Nr. 30 bis zur Zuwegung der Hausnummer 48 verloren geht. Die Anwohner können diese Maßnahme überhaupt nicht verstehen, es soll in der Vergangenheit keinerlei Probleme mit den auf den Seitenstreifen abgestellten Fahrzeugen gegeben haben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Was hat die Verwaltung, bzw. die Wegeaufsicht dazu genötigt im Straßenzug Rönneburger Freiheit die Leitpfosten aufzustellen?
2. Gab es Hinweise, dass Einsatzfahrzeuge und/oder Müllabfuhr oder vergleichbare durch parkende Fahrzeuge behindert wurden?
3. Wenn nein, warum werden die Leitpfosten trotzdem aufgestellt?
4. Trifft es zu, dass die Anwohner von der beabsichtigten Maßnahme vorher nicht informiert wurden?
5. Wenn ja, warum hat die Verwaltung es nicht für nötig gehalten, die Anwohner im Vorwege über die Aufstellung der Leitpfosten zu unterrichten?
6. Warum wurden die Mitglieder der BV Hamburg-Harburg im Ausschuss für Mobilität und Inneres nicht von der beabsichtigten Maßnahme in Kenntnis gesetzt?
7. Falls dies versehentlich geschah, wie wird sichergestellt, dass dies in Zukunft nicht wieder vorkommt?
8. Der Parkraum im Straßenzug Rönneburger Freiheit ist ohnehin knapp, auch weil die Bewohner der ÖRU entgegen den Erwartungen der Verwaltung begonnen haben, sich ebenfalls PKW ́s anzuschaffen. Es gibt für die Anwohner kaum Möglichkeiten ihre Fahrzeugeohne Nutzung der Seitenstreifen abzustellen, soll so die Verkehrswende erzwungen werden?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 25.05.2021
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 21-1423) wie folgt:
Die ohnehin teilweise schon vorhandenen Leitpfosten dienen dem Schutz des unbefestigten Seitenraumes und des Straßengrabens. Außerdem dienen sie dem Hinweis an die Verkehrsteilnehmer, dass niemand in den Graben fährt.
Die Leitpfosten gab es dort schon immer, nur die Anzahl wurde erhöht, da immer mehr PKW dort parken und den Seitenraum und Graben beschädigen.
Es gab verschiedene Hinweise. Z.B. kommt ein Bauer mit seinem Schlepper stellenweise nicht mehr um die Kurve (Ecke Foßholt), Stromnetz Hamburg kommt im Notfall nicht an ihren Schaltkasten.
Siehe Antwort zu 1.
Ja, das trifft zu.
Es geht hier um den Schutz bezirklicher Anlagen im Vermögen der Allgemeinheit und um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Außerdem handelt es sich um eine untergeordnete Maßnahme von geringer Bedeutung. Eine Bürgerbeteiligung ist in diesem Zusammenhang nicht angemessen.
Siehe Antwort zu 5..
Siehe Antwort zu 5..
Der unbefestigte Seitenraum ist kein Parkraum. Da er unbefestigt ist und sich hier der Straßengraben befindet, muss dieser Bereich zur Beibehaltung eines ordnungsgemäßen und funktionierenden Zustandes unbedingt geschützt werden.
Politische Ziele im Sinne einer Verkehrswende waren hier in keiner Weise von Belang, die Anordnung einer begrenzten Anzahl von ausschließlichen Besucherparkplätzen im öffentlichen Raum ist seit langer Zeit vorgegeben.
i.V. Trispel
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