22-0444

Antrag CDU betr. Störende Lichtemissionen in der Rönneburger Straße Hausnummer 20/22 durch gegenüberliegende Parkplatzanlage

Antrag

Letzte Beratung: 11.02.2025 Hauptausschuss Ö 4.2

Sachverhalt

 

 

Auf Höhe der Wohnhäuser Rönneburger Straße 20 und 22 befindet sich die gegenüberliegende Parkplatzanlage eines Discounters. Da das Gelände im Zuge der Herstellung der Parkplatzanlage aufgeschüttet wurde, gehen von dieser insbesondere in den Morgen- und Abendstunden starke Lichtemissionen durch parkende PKW in Richtung der gegenüberliegenden Fenster der Wohnhäuser aus, was deren Wohnqualität erheblich beeinträchtigt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Die Verwaltung wird gebeten, im Regionalausschuss Harburg darzulegen, inwieweit die von der Parkplatzanlage Rönneburger Straße 19 - 23 ausgehenden Lichtemissionen auf die gegenüberliegenden Wohnhäuser Rönneburger Straße 20 und 22 bei der Genehmigung des Bauvorhabens Berücksichtigung fanden und welche Möglichkeiten bestehen, baurechtlich oder auf dem Verhandlungswege die Erstellung einer entsprechenden Lichtabschirmeinrichtung zu erreichen. 

 

Hamburg, am 07.02.2025

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
11.02.2025
Ö 4.2
Lokalisation Beta

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