Antrag CDU betr. Gesetzesänderung zur Einführung von Tempo 30-Bereichen vor Kindertagesstätten
Antrag der Abgeordneten Uwe Schneider, Ralf-Dieter Fischer, Rainer Bliefernicht (CDU) und Fraktion
Immer wieder kommt es durch den fließenden Verkehr vor Kindertagesstätten zu gefährlichen Situationen und Unfällen, unter anderem auch durch Geschwindigkeitsüberschreitungen. Leidtragende sind dann in der Regel die Jüngsten in unserer Gesellschaft.
In den Bereichen vor Schulen besteht bereits eine gesetzliche Regelung für eine verpflichtende Tempo 30-Zone. Eine entsprechende gleichlautende Regelung für und vor Kindertagesstätten fehlt gänzlich.
Natürlich kann die Einführung einer verpflichtenden Tempo 30-Zone vor Kindertagesstätten nicht jeden Unfall verhindern, jedoch kann durchaus die Zahl der gefährlichen Situationen und Unfälle reduziert werden.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich mit der zuständigen Fachbehörde in Verbindung zu setzen, um eine Anpassung des Rechtes zur Einführung von verpflichtenden Tempo 30-Bereichen vor Kindertagesstätten zügig zu veranlassen.
Hamburg, 04.03.2015
Ralf- Dieter Fischer Uwe Schneider
Fraktionsvorsitzender Rainer Bliefernicht
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