20-0507.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Gesetzesänderung zur Einführung von Tempo 30-Bereichen vor Kindertagesstätten

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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11.04.2019
Sachverhalt

Antrag der Abgeordneten Uwe Schneider, Ralf-Dieter Fischer, Rainer Bliefernicht (CDU) und Fraktion

 

Immer wieder kommt es durch den fließenden Verkehr vor Kindertagesstätten zu gefährlichen Situationen und Unfällen, unter anderem auch durch Geschwindigkeitsüberschreitungen. Leidtragende sind dann in der Regel die Jüngsten in unserer Gesellschaft.

 

In  den Bereichen vor Schulen besteht bereits eine gesetzliche Regelung für eine verpflichtende Tempo 30-Zone. Eine entsprechende gleichlautende Regelung für und vor Kindertagesstätten fehlt gänzlich.

 

Natürlich kann die Einführung einer verpflichtenden Tempo 30-Zone vor Kindertagesstätten nicht jeden Unfall verhindern, jedoch kann durchaus die Zahl der gefährlichen Situationen und Unfälle reduziert werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich mit der zuständigen Fachbehörde in Verbindung zu setzen, um eine Anpassung des Rechtes zur Einführung von verpflichtenden Tempo 30-Bereichen vor Kindertagesstätten zügig zu veranlassen.

 

 

Hamburg, 04.03.2015

 

 

Ralf- Dieter Fischer    Uwe Schneider

Fraktionsvorsitzender   Rainer Bliefernicht

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg        28.03.2019

Die Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport, Verkehrsdirektion (VD 51 – Zentrale Straßenverkehrsbehörde)  nimmt zu dem Antrag CDU  Drs. 20-0507 wie folgt Stellung:

 

Zum Beschluss des Hauptausschusses vom 12.02.2019 verweist die Verkehrsdirektion auf die Stellungnahme zur Anfrage SPD Drs. 20-4378.01 vom 11.01.2019, betr. Sachstand Tempo 30 vor Kindergärten, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern. Die Verkehrsdirektion schließt sich den Ausführungen des PK 46 an.

 

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Wyzinski

 

 

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