20-1251

Tempo 30 im Bereich von Kindertagesstätten, Schulen und Pflegeeinrichtungen - beschlossene Fassung

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Mirbach, Jobs, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Im Bezirk Bergedorf gibt es 20 Kindertagesstätten, eine Schule, drei Krankenhäuser und zwölf Pflegeeinrichtungen, welche zurzeit nicht in einem Tempo 30-Bereich liegen.

Nach Änderung der Straßenverkehrsordnung durch die „Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung“ vom 13.11.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 13.12.2016, soll Tempo 30 im Bereich von Kindertagesstätten, Schulen und Pflegeeinrichtungen die Regel sein. Ausnahmen hiervon sind zwar weiterhin möglich, müssen aber gut begründet sein. Die Umkehrung der bisherigen Praxis, bei der das Einrichten eines Tempo 30-Bereichs selbst vor z.B. Schulen begründet werden musste, ist vor allem aus Sicherheitsaspekten sehr zu begrüßen und ein erster richtiger Schritt hin zur Einführung von Regelgeschwindigkeit Tempo 30 im innerstädtischen Bereich.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir:

 

Petitum/Beschluss

  1. Der Bezirksamtsleiter setzt sich nach Umsetzung des mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 13.11.2016 gesetzten Rechtsrahmens durch die oberste Straßenverkehrsbehörde gegenüber den zuständigen Stellen für die Einführung von Tempo 30 vor den Kindertagesstätten, Schulen und Pflegeeinrichtungen im Bezirk Bergedorf ein.
  2. Der Bezirksamtsleiter berichtet dem Fachausschuss für Verkehr und Inneres über seine Bemühungen.

 

 

Anhänge

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