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AfD fordert AfD fordert! Saubere und ordentliche Stadtteile - Sofortige und nachhaltige Entfernung von illegalen Aufklebern und Graffitis an Straßen- Verkehrslichtsignalanlagen und Lichtmasten, insbesondere im Innenstadtbereich Harburg und im Harburger Hafen

Antrag

Letzte Beratung: 02.06.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 34

Sachverhalt

Der Innenstadtbereich Harburg und besonders der Harburger Hafen sind zentrale Visitenkarten des Bezirks.

Aufkleber und Graffitis an Masten und Laternen vermitteln ein Bild von Verwahrlosung, mindern die Aufenthaltsqualität und schaden dem Image gegenüber Touristen, Investoren und Bürgern.

Viele Aufkleber stammen aus dem politisch-extremen Spektrum oder dienen rein der Selbstdarstellung; sie sind kein „Kunst“, sondern eine Form des Vandalismus.

Trotz wiederholter Bürgerbeschwerden bleibt das Problem seit Jahren ungelöst.

Eine saubere und ordentliche Umgebung trägt maßgeblich zur subjektiven Sicherheit und zur Wertschätzung des öffentlichen Raums bei. Mit diesem Antrag setzt die AfD-Fraktion ein klares Signal für konsequentes Handeln, Transparenz bei den Kosten und nachhaltige Prävention statt bloßer Symbolpolitik.

Die Maßnahmen dienen der Wiederherstellung eines gepflegten Stadtbildes, der Steigerung der Lebensqualität für Anwohner, Gewerbetreibende und Besucher sowie der Stärkung der Attraktivität des Harburger Hafens als Wirtschafts- und Freizeitstandort.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Die Verwaltung Hamburg-Harburg wird aufgefordert, sämtliche illegalen Aufkleber, Plakate und Graffitis an Straßenlaternen, Lichtmasten, Verkehrsschildern und sonstigen öffentlichen Einrichtungen im Innenstadtbereich Harburg, Altstadt(Lämmertwiete & Umgebung) sowie im gesamten Harburger Hafen (einschließlich der Promenade, der Schutzhäfen und angrenzenden Straßen) fachgerecht zu entfernen. Die Entfernung hat unter Wahrung der Verkehrssicherheit und ohne Beschädigung der Masten zu erfolgen.
  2. Es ist ein regelmäßiges Reinigungs- und Kontrollkonzept einzuführen: Mindestens vierteljährliche Kontrollgänge durch das Bezirksamt oder einen beauftragten Dienstleister in den genannten Bereichen, mit Priorität auf hochfrequentierte Fußgängerzonen, Hafenpromenade und Hauptverkehrsachsen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Bezirksversammlung (spätestens innerhalb von 6 Wochen) eine detaillierte Kostenaufstellung vorzulegen.

Diese muss enthalten:

  • Geschätzte Kosten pro Reinigungsaktion und pro Jahr,
  • Aufschlüsselung nach Material (Aufkleber-Entfernung vs. Graffiti-Entfernung),
  • Möglichkeit der Kostenerstattung durch Verursacher (Bußgelder, Ordnungswidrigkeitsverfahren),
  • Vorschlag, ob ein fester jährlicher Haushaltsposten im Bezirkshaushalt eingerichtet werden soll oder ob eine überbezirkliche Finanzierung (z. B. über die Hamburger Behörde für Umwelt, Verbraucherschutz und Stadtentwicklung) beantragt werden kann.
    Die AfD-Fraktion fordert ausdrücklich, dass die Kosten nicht auf die Steuerzahler abgewälzt werden, solange eine Verursacherhaftung möglich ist.
  1. Die Verwaltung hat der Bezirksversammlung jeweils zum Quartalsende einen schriftlichen Bericht über den Umsetzungsstand, die durchgeführten Reinigungen, die angefallenen Kosten und die Anzahl der eingeleiteten Verfahren vorzulegen. Bei anhaltender Verschmutzung ist eine Eskalation (z. B. Einbeziehung der Hamburger Bürgerschaft) vorzusehen.
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