Herr Reiffert schlägt vor, die Anträge unter Punkt 6.1 und 6.2 aufgrund der gleichen Thematik gemeinsam aufzurufen.
Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag zu und die Tagesordnung wird bestätigt.
1) Unklare Lage bezüglich verschwundener Sichtzeichen in der Wagnerstraße und fehlendem Schild in der Baustelle der Uferstraße
Eine Bürgerin erkundigt sich nach der Wagnerstraße, wo es früher in Höhe Holsteinischer Kamp auf der Mittellinie Sichtzeichen gegeben habe, die das Linksabbiegen verboten hätten. Diese seien nun verschwunden. Sie fragt daher, ob es einen besonderen Grund dafür gebe, dass diese dort nicht mehr vorhanden seien. Anschließend fragt die Bürgerin zur Baustelle in der Uferstraße, konkret zwischen Lerchenfeld und Richeystraße, dass dort vor ca. einer Woche ein Schild verschwunden sei, dass die Bauarbeiten bis zum 28.02.2025 abgeschlossen sein sollen. Sie fragt, ob es eine Aussage oder Prognose gebe, ab wann man dort wieder fahren könne.
Frau Hoppe erläutert, dass es sich bei Sichtzeichen nicht um Anordnungen handele, sondern um eine vorübergehende Pilotierung. Damit sei die Unfalllage in der Adolph-Schönfelder-Straße behoben. In der Wagnerstraße gab es dagegen keine Veränderung der Unfallzahlen. Im Rahmen der Neugestaltung des Louis-Braille-Platz sei keine entsprechende Maßnahme geplant, da dort ein Einbahnstraßenbetrieb in Richtung Wagnerstraße eingerichtet werde. Da im Zuge der Bauaßnahme Wagnerstraße die Anzahl der Falsch-Abbieger in den Holsteinischen Kamp gestiegen sei, wurde die Entscheidung getroffen, die Sichtzeichen wieder zu entfernen, da sie sehr wartungsintensiv sind. Auch die Busse würden sie in regelmäßigen Abständen überfahren, so dass laufend eine neue ustierung nötig gewese sei. Ein erneuter Aufbau dieser Sichtzeichen sei nicht möglich, da sie lediglich einen Pilotversuch darstellten, der nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht habe.
Auf Nachfrage der Bürgerin hin, ob dort stattdessen eine Überwachung stattfinde, antwortet Frau Hoppe, dass dies im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und Prioritäten berücksichtigt werden könne. In Bezug auf die Uferstraße führt sie aus, dass die Polizei dort regelmäßig vor Ort sei. In Bezug auf die Planung an der Uferstraße werde sie das Wort an Herrn Bode weitergeben.
Herr Bode sagt, dass er keine Prognose zum Abschluss der Arbeiten geben könne, sich aber bemühen werde, diese Frage zu klären und zu protokollieren.
Protokollnotiz: Die Bauarbeiten, die ursprünglich bis Ende Februar abgeschlossen sein sollten, haben sich aufgrund der starken Durchwurzelung und der damit verbundenen Anpassung der Planung und Bauweise verzögert. Der erste Teil zwischen Lerchenfeld und Finkenau ist größtenteils abgeschlossen und soll in Kürze bereits wieder für den Verkehr freigegeben werden. Für den restlichen Abschnitt wird das Ende der Bauarbeiten und die Freigabe zur Nutzung aktuell für Ende Mai 2025 erwartet.
Der Leiter des Stadtteilbüros Dulsberg teilt mit, dass an der heutigen Sitzung mehrere Mitglieder aus dem Stadtteilrat anwesend seien, um ihren Unmut darüber zu bekunden, dass Themen für die Sitzungen der Regionalausschüsse eingereicht worden seien, ohne vorher von irgendeiner Fraktion mit dem Stadtteilrat zu diesen Themen Gespräche geführt zu haben. Die gute Gesprächskultur würde langsam verschwinden, die früher viele Jahre gepflegt worden sei. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Vorschläge ohne Einbeziehung des Stadtteilrates und der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner gemacht würden. In den Anträgen seien somit Formulierungen gemacht worden, ohne vorher die Erfahrung aus dem Stadtteilrat einbezogen zu haben. Er möchte diese Kritik heute äußern und gleichzeitig das Angebot unterbreiten, sich zeitnah mit den Koalitionären im Regionalausschuss inhaltlich zu befassen. Er würde es jedoch sehr begrüßen, wenn bis zur Ausformulierung der Anträge eine Rückkopplung mit den Akteuren vor Ort stattfindet.
Ein Mitglied des Stadtteilrats äußert sich dahingehend, dass es bedauerlich sei, dass die Kompetenzen, die der Stadtteilrat zuvor erarbeitet habe, nun nicht mehr genutzt würden. Der heutige Antrag zum Straßburger Platz enthalte zwar viele gute Argumente und Ideen, jedoch seien auch einige Punkte enthalten, die zuvor nicht gemeinsam ausdiskutiert worden seien. Es wird dem Vorredner zugestimmt, dass ein stärkeres Zusammenrücken und die Aufrechterhaltung dieser Tradition wichtig seien. Es seien bereits mehrere Beteiligungsverfahren mit dem Stadtteilrat durchgeführt worden, daher werde angeregt, dass die Fraktionen den Stadtteilrat in der Junisitzung besuchen. Dies würde einen realistischen Zeitplan ermöglichen, um Argumente über die eingereichten Anträge auszutauschen.
Der Leiter des Stadtteilbüros empfiehlt dem Ausschuss, die heute auf der Tagesordnung stehenden Anträge zurückzustellen, bis die gemeinsamen Gespräche in der Junisitzung stattgefunden haben. Auf Nachfrage wird verdeutlicht, dass die Einladung zur Sitzung des Stadtteilrats sich nicht nur an die Koalitionsmitglieder richte, sondern generell an alle, die sich angesprochen fühlen.
Herr Artus schlägt vor, solche Gespräche mit dem Stadtteilrat über die jeweiligen Sprecher im Regionalausschuss zu organisieren. Er betont, dass die Ideen für diese Anträge aus den Sitzungen des Ausschusses selbst stammten und es nicht die Absicht sei, die gemeinsamen Gespräche mit dem Stadtteilrat zu vermeiden. Er begrüßt es sehr, wie vorgeschlagen, die Gesprächskultur wie in der Vergangenheit wieder aufzunehmen.
Frau Dalhoff bekundete ihre Wertschätzung für die Arbeit der Stadtteilräte und begrüßt die anwesenden Mitglieder des Stadtteilrates mit Freude. Sie schätze die Arbeit des Stadtteilrates sehr und gratuliere ihm zu seinem Engagement.
Herr Knutzen führt aus, dass er erst seit Kurzem in der Bezirkspolitik tätig sei und der Ansicht sei, dass die Fraktionen die Gelegenheit nutzen könnten, das Interesse zu fördern und die Beteiligungskultur mit dem Stadtteilrat auch in der Legislaturperiode zu pflegen.
Herr Baumann spricht im Namen der CDU-Fraktion seinen Dank für den Terminvorschlag im Juni aus und bekundet, dass die Realisierung dieses Termins möglich sei. Im Ergebnis sei es vorteilhaft für die Bewohnerschaft in Dulsberg, wenn sie in Gespräche einbezogen würde.
Frau Meermann merkt an, dass es wünschenswert wäre, den Seniorenbeirat in die Planung miteinzubeziehen, da das 100-Bänke-Programm ins Leben gerufen worden sei und auch am Straßburger Platz die Aufstellung zusätzlicher Bänke vorgesehen sei.
Herr Reiffert informiert den Ausschuss darüber, dass die erwähnte Sitzung des Stadtteilrates am 3. Juni 2025 stattfinden werde.
Eine Bürgerin erkundigt sich, welche Überlegungen zu der Entscheidung für den Antrag zur Aufstellung zusätzlicher Bänke am Straßburger Platz geführt hätten. Sie führt aus, dass es sicherlich sinnvollere Maßnahmen gebe, bei denen sich die Geldinvestition mehr lohne.
Herr Reiffert erklärt, dass dieses Thema erst im späteren Verlauf der Tagesordnung behandelt werde, er aber offensichtlichen Diskussionsbedarf zu diesem Thema hiermit wahrnehme.
Ein Bürger erkundigt sich zur Vollsperrung der Wagnerstraße, die bis zum 31. März 2025 andauern solle, nach dem weiteren Vorgehen. Bislang sei lediglich die Vollsperrung kommuniziert worden und es stünden keine weiteren Informationen für die Anwohner zur Verfügung. Vor allem möchte er wissen, welcher Bereich genau betroffen sei.
Frau Hoppe erklärt, dass sie dazu momentan keine Auskünfte geben könne und empfiehlt dem Bürger, sich an das PK31 zu wenden, um weitere Informationen zu erhalten.
Herr Reiffert antwortet, dass dieses Schild an der Hamburger Straße aufgestellt worden sei, um darüber zu informieren, dass ab der Brücke, wo der Bezirk Wandsbek beginnt, die Vollsperrung sei, da dort Radfahrstreifen gebaut würden. Dort würde nun die letzte Phase mit Asphaltierung und Markierung beginnen. Das heißt, innerhalb von Hamburg-Nord könne man diese Straße befahren, aber ab der Bezirksgrenze zu Wandsbek nicht mehr.
Die Niederschrift der Sitzung vom 17.02.2025 wird genehmigt.
Herr Reiffert führt in das Thema ein und erläutert, dass in der letzten Sitzung bereits anhand der Präsentation einer Bürgerin über das Thema Schleichverkehre Barmbek-Nord gesprochen worden sei. In der Folge seien die Ansprechpersonen der Hochbahn und die Polizei eingeladen worden, um die Hintergründe dieses Anliegens gemeinsam im Ausschuss im direkten Kontakt zu erörtern und zu klären, ob es noch Möglichkeiten gebe, die derzeitige Problemlage zu ändern.
Die Petentin erläutert erneut die Problematik des Schleichverkehrs im Manstadtsweg, die sie bereits in der Sitzung am 17.02.2025 anhand einer Präsentation ausführlich dargestellt hatte. Die Problematik resultiere aus den negativen Auswirkungen der seit März 2024 bestehenden Baustelle der U5. Infolge dieser Baustelle sei es für Fahrzeuge aus Richtung Ohlsdorf nicht mehr möglich, von der Fuhlsbüttler Straße nach links in die Nordheimstraße abzubiegen. Für die Anlieger:innen des Wohngebiets Manstadtsweg/Lambrechtsweg resultiere daraus eine signifikant erhöhte Verkehrsbelastung. Täglich befahre eine große Anzahl von PKW, Sprintern, mittelgroßen LKW und Motorrädern die Einbahnstraßen im betroffenen Wohngebiet, um über die Meister-Francke-Straße die Steilshooper Allee zu erreichen. Das Hauptproblem bestehe darin, dass die Fahrzeuge aus Richtung Ohlsdorf kommend über den Linksabbieger in den Elligersweg abbiegen würden. Die Bürgerin präsentiert im Folgenden die Resultate ihrer Zählungen und erläutert, dass die Anzahl der Fahrzeuge pro Stunde bei bis zu 200 liege. Die Datenerhebung sei an verschiedenen Tagen in der Zeit von 7 bis 19 Uhr für jeweils etwa ein bis zwei Stunden erfolgt. Die Auswertung der Daten habe ergeben, dass die Frequenz der Autos ab circa 9 Uhr nicht unter 100 pro Stunde sinke (siehe Präsentation in der Sitzung vom 24.03.2025 unter TOP 4.1)
Herr Herwig stellt die Frage, ob bei der Auszählung auch die Fahrzeuge der Anwohnenden berücksichtigt worden seien.
Die Petentinführt aus, dass sie bei der Zählung darauf geachtet habe, die ihr bekannten Fahrzeuge der Anwohner sowie die Fahrzeuge der Postzusteller nicht zu berücksichtigen. Darüber hinaus berichtet sie, dass sie im Rahmen ihrer Unterschriftenaktion bereits 50 Unterschriften von Personen gesammelt habe, die ebenfalls der Meinung seien, dass die derzeitige Situation im Wohngebiet aufgrund des derzeitigen hohen Verkehrsaufkommens eine Zumutung darstelle. Als weitere Aspekte, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielten, werden von der Petentin Lärmbelästigung, Abgase und die daraus resultierende Sicherheitsgefährdung genannt. Zudem wären keine Sicherheitsmarkierungen für Seniorinnen und Senioren sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer vorhanden.
Auf die Frage von Herrn Reiffert, ob konkrete Vorschläge für die weitere Diskussion in der Sitzung gemacht werden könnten, antwortet die Petentin, dass sie sich eine signifikante Reduzierung des derzeitigen Verkehrsaufkommens im Manstadtsweg wünsche. Sie äußert die Erwartung, dass die Polizei und die Hochbahn heute Abend Lösungsvorschläge präsentieren werden. Konkret fragt sie, welche Maßnahmen die Polizei und die Hochbahn ergreifen könnten, um das hohe Verkehrsaufkommen in dem betroffenen Wohngebiet zu reduzieren.
Herr Reiffert richtet die Frage an die Polizei und die Hochbahn, welche Faktoren zu dieser Verkehrsführung geführt hätten und aus welchen Gründen im Rahmen der U5-Baustelle gerade diese und keine andere Lösung gewählt worden sei.
Herr Lengnick stellt sich als Sachgebietsleiter für den Verkehrsbereich Bramfeld vor. Aus polizeilicher Sicht sei die Örtlichkeit dem Bereich Bramfeld zugeordnet. Er erläutert, dass die Fahrzeuge im Wesentlichen über den Rübenkamp und dann weiter über die Hebebrandstraße, Nordheimstraße in die Steilshooper Allee fahren würden. In der Hauptverkehrszeit ab ca. 16 Uhr sei die Kreuzung am Rübenkamp jedoch so überlastet, dass viele Autofahrer auf die Idee kämen, aus Richtung Ohlsdorf kommend über den Linksabbieger in den Elligersweg abzubiegen. Aus Richtung Barmbek würden weitere Fahrzeuge nach rechts in den Elligersweg abbiegen. Derzeit sei der Rechtsabbieger im Bereich der Nordheimstraße gesperrt. Des Weiteren weist er darauf hin, dass es sich beim Manstadtsweg wie bei anderen Straßen auch um eine öffentliche Straße handele und es keine festgelegten Vorgaben für das zulässige Verkehrsaufkommen gebe. Eine Sperrung zur Reduzierung des hohen Verkehrsaufkommens sei rechtlich nicht möglich, da keine entsprechenden Anzeigen vorlägen. Im Rahmen der Baumaßnahme seien bisher keine Verkehrsgefährdungen festgestellt worden. Auch hinsichtlich Geschwindigkeitsüberschreitungen seien keine Auffälligkeiten festgestellt worden. Herr Lengnick führt weiter aus, dass an den betreffenden Stellen bereits Messungen durchgeführt worden seien. Im Manstadtsweg sei dies nur an einem Tag und nur eingeschränkt möglich gewesen, da die Straße stark zugeparkt war.
Herr Lengnick erläutert, dass gemäß § 45 Abs. 1 StVO die Straßenverkehrsbehörde befugt sei, nach eigenem Ermessen eine Straße im Rahmen von Anordnungen besonders zu betrachten, sofern eine Lärm- oder Abgasentwicklung vorliege. Diese Zuständigkeit liege demnach nicht bei der Polizei, sondern bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), da der Polizei keine entsprechenden Messgeräte zur Verfügung stünden. Er führt aus, dass auch in der Habichtstraße seit längerer Zeit eine Messstatiobn installiert sei, und dass es während seiner Zeit im PK36 zu keiner Sperrung der Habichtstraße gekommen sei. Wenn die Grenzwerte in der Habichtstraße bisher nicht erreicht worden seien, dürften sie auch im Manstadtsweg nicht erreicht werden. Herr Lengnick führt weiter aus, dass es im Bereich Bramfeld eine Vielzahl weiterer Straßen gebe, in denen sich die Anwohner über stattfindende Ausweichverkehre beschweren. Auch in der Richeystraße sei ein hohes Fahrzeugaufkommen zu verzeichnen. Es sei jedoch festzuhalten, dass die Polizei gemäß geltender Rechtsgrundlagen nur dann befugt sei, eine Straße im Rahmen einer Anordnung besonders zu betrachten, wenn eine tatsächliche Verkehrsgefährdung oder Geschwindigkeitsüberschreitung vorliege. Dies sei jedoch bei keiner der betroffenen Straßen von der Polizei festgestellt worden. Obwohl es durch die U5-Baustelle zu erheblichen Verkehrsverlagerungen in die Quartiere gekommen sei, sei es der Polizei nicht möglich gewesen, diese Straße zu sperren und damit andere Straßen zu belasten. Dies sei zum einen durch das Fehlen einer entsprechenden rechtlichen Grundlage, zum anderen durch die Notwendigkeit einer gleichwertigen Betrachtung aller Straßen begründet.
Die Petentin betont, dass der Lösungsansatz der Anwohnenden nicht die Sperrung der Straße, sondern die Sperrung der Linksabbiegemöglichkeit sei und bezieht sich dabei auf § 45 StVO. Sie verweist auf die bereits erfolgte Schließung der Linksabbiegemöglichkeit in der Schmuckshöhe.
Herr Lengnick führt aus, dass sich § 45 Abs. 1 StVO auf den Lärm und Abs. 9 auf die Gefährdung beziehe. Die Polizei sei lediglich befugt, Anordnungen gemäß § 45 Abs. 9 StVO zu treffen. Eine Sperrung des Linksabbiegens sei jedoch nicht möglich, da die Voraussetzungen des Absatzes 9 nicht erfüllt seien. Herr Lengnick begründet die Notwendigkeit der Sperrung der Linksabbiegemöglichkeit an der Schmuckshöhe damit, dass ansonsten die Rettungsmöglichkeiten in dieser Straße wesentlich eigeschränkt gewesen seien.
Frau Seelis gibt an, dass der Stadtteilrat wiederholt E-Mails hinsichtlich der negativen Auswirkungen des Umleitungsverkehrs durch die U5-Baustelle erhalte. Grundsätzlich werde das Projekt der U5 positiv bewertet, jedoch werde auch auf die mögliche Abnahme der Akzeptanz des Projekts aufgrund der Belastung durch die Baustelle hingewiesen. Die nun erfolgte Aufhebung des Rechtsabbiegeverkehrs habe das Problem zusätzlich verschärft. In der Folge stelle sich die Frage, durch welche Maßnahmen die Akzeptanz des ansonsten positiven Projekts noch gesteigert werden könne. Die Anwohnenden beklagen sich über den hohen Verkehr und die damit verbundenen negativen Konsequenzen.
Herr Reiffert bittet die Polizei um eine Einschätzung darüber, wie sich die Beschwerdelage bei anderen Straßen gestalte. In der Regel sei die Beschwerdelage zu Beginn einer solchen Baumaßnahme hoch und nehme im Laufe der Zeit ab. Er fragt, welche Auffassung die Polizei hinsichtlich der Tatsache vertrete, dass die Beschwerdelage mit der Zeit abnehmen könne.
Herr Lengnick führt aus, dass es aufgrund der Notwendigkeit, wiederholt alternative Verkehrsführungen zu implementieren, zu einer Zunahme von Beschwerden komme. Generell würden jedoch auch Beschwerden aus anderen Quartieren verzeichnet. Er führt aus, dass die Planung dieser Verkehrsführung seit sieben Jahren andauere und dass keiner der Beteiligten von Anfang an mit einer reibungslosen Umsetzung gerechnet habe. Die Auswirkungen auf die betroffene Anwohnerschaft seien sogar noch schlimmer antizipiert und es sei mit einem Stillstand des Kfz-Verkehrs gerechnet worden, was in der Praxis glücklicherweise nicht eingetreten sei. Das erhöhte Verkehrsaufkommen sei in der Verkehrsabwicklung nicht zu vermeiden. Er weist darauf hin, dass auch in den nächsten Jahren Umbaumaßnahmen geplant seien und bittet um Verständnis, dass die Umbaumaßnahmen nicht ohne Belastungen durchgeführt werden könnten.
Die Petentin merkt an, die Argumentation der Polizei nicht nachvollziehen zu können und führt aus, dass nur jemand, der selbst nicht der Situation ausgesetzt sei, derart argumentieren könne. Sie habe heute in den Wortmeldungen gehört, dass die Polizei den Anwohnenden nicht helfen würde und fragt, wer sonst mit diesem Anliegen helfen könne und fragt, was genau die BVM bedeute und wie sie nun vorgehen solle.
Herr Reiffert antwortet, dass BVM die Abkürzung für die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sei.
Herr Carstens begleitet den Ausbau der U5 durch die Stadt. Er betont, dass in den nächsten Jahren in der Stadt noch mit einer schwierigen Belastung durch Straßenbaumaßnahmen zu rechnen sei und die jetzige Situation am Manstadtsweg dagegen noch sehr angemessen sei. Im Jahr 2032 würden alle Baustellen in der Stadt geöffnet. Das Projekt des Ausbaus der U5 habe mittlerweile den Status des größten Infrastrukturprojekts Europas erreicht. Die Alternative, die Straße im Manstadtsweg zu sperren, würde bedeuten, dass kein Lieferverkehr mehr durchkäme und auch die Anwohnenden außerhalb ihrer Straße parken müssten. Es werde betont, dass Maßnahmen wie der Bau der U5 für alle Beteiligten mit gewissen Einschränkungen verbunden seien. Es sei immer im Interesse aller Autofahrenden, nicht im Stau zu stehen und eine Ausweichmöglichkeit zu finden, um die Fahrtzeit zu verkürzen. Der Manstadtsweg unterliege dem Gemeingebrauch, den die Allgemeinheit wahrnehmen dürfe. Es werde darauf hingewiesen, dass eine Kontaktaufnahme mit der BVM bezüglich dieses Anliegens eine entsprechende Rückmeldung zur Folge haben würde. Diese beinhaltet die Information, dass sich die Situation nach Abschluss der Arbeiten im Rahmen der U5-Baustelle ändern werde. Bis zur Vollendung der U5-Baustelle sei jedoch damit zu leben, dass alternative Straßen als Ausweichstrecke genutzt werden müssten.
Ein Bürger bekundet, dass er zwar Verständnis für den Bauherrn aufbringe, jedoch eine erhöhte Belastung für die Anwohnerschaft des Manstadtsweges, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten, erkenne. Auch er als Anwohner sei bereits von den Konsequenzen betroffen. Es merkt an, dass die Reduzierung der Belastung eine bedeutende Überlegung sei. Die Belastung durch Abgase, die mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen einhergehen, führe dazu, dass die Fenster geschlossen werden müssen und die Kinder die Abgase täglich einatmen. Er äußerte die Hypothese, dass die Belastungswerte zu Stoßzeiten überschritten würden. Obwohl die Grenzwerte in der Habichtstraße bisher nicht überschritten wurden, sei zu berücksichtigen, dass der Manstadtweg eine geringere Breite aufweise als die Habichtstraße. Die Verteilung der Abgase würde dort durch die topographischen Verhältnisse, die durch eine kleine Schlucht gekennzeichnet seien, erschwert. Zudem werde die Bushaltestelle bei Stau von Autofahrenden als Abbiegespur genutzt, was eine Gefährdung darstelle, da gleichzeitig aus Richtung Ohlsdorf abgebogen werde und die Sichtbarkeit für Autofahrende eingeschränkt sei. Er ersucht die heute Anwesenden, sich Gedanken zu machen und, wie von der Petentin vorgeschlagen, nicht die Sperrung der Straße, sondern zumindest die Linksabbiegemöglichkeit aufzuheben.
Herr Lengnick regt eine strikte Anwendung der Terminologie gemäß der rechtlichen Vorgaben an. Die vom Bürger geschilderte Gefährdung sei demnach nicht gegeben. Diese Gefährdung müsse sich im Verkehrsgeschehen deutlich manifestieren, was sich wiederum in Unfallhäufungsstellen niederschlage. Dies sei weder in der Meister-Francke-Straße noch an einer anderen Stelle im betreffenden Stadtteil der Fall. Das Vorliegen einer Gefährdung sei jedoch der einzige Grund, der die Polizei dazu berechtige, Maßnahmen wie das Verbot des Linksabbiegens in den Elligersweg anzuordnen. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass die Gefährdung gemäß der gesetzlichen Definition anders zu betrachten sei. So würden sehr strenge Anforderungen an die Örtlichkeit gestellt, um beurteilen zu können, ob überhaupt eine Gefährdung vorliegt. Im Manstadtsweg sei bisher keine einzige Anzeige wegen einer möglichen Verkehrsgefährdung eingegangen.
Herr Reiffert führt aus, dass zwar die Annahme möglich sei, dass die Gefahr bei 100 durchfahrenden Autos größer sei als bei 20, dies jedoch nicht der Rechtslage entspreche, die die Polizei zur Grundlage konkreter Anordnungen benötige. Des Weiteren führt Herr Reiffert zur Messung der Feinstaub- und Schadstoffbelastung aus, dass diese in Tages- und Jahresmittelwerten gemessen würden. Dies impliziert, dass eine Überschreitung des Grenzwerts innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht zwangsläufig eine Überschreitung des Jahresgrenzwerts bedeute.
Auf die Frage eines Bürgers, an wen er sich bezüglich der Messung der Feinstaub- und Schadstoffbelastung wenden könne, antwortet Herr Reiffert, dass er sich diesbezüglich gerne an die Umweltbehörde wenden könne, in welchem Rahmen sie dazu bereit sei und welche Voraussetzungen dafür notwendig seien. Bei der Verkehrsbehörde gehe es um das Gesamtkonzept, wie mit dem Autoverkehr umgegangen werden könne, wenn die Fahrzeuge nicht mehr so durchkämen wie bisher.
Die Petentin erkundigt sich nach weiteren Maßnahmen, die ergriffen werden können, um ihrem Anliegen zu entsprechen.
Herr Carstens empfiehlt, sich mit dem Anliegen an die zuständigen Behörden zu wenden und dort eine entsprechende Anfrage zu stellen.
Frau Seelis erinnert sich an eine in der Vergangenheit im Ausschuss vorgestellte Präsentation zu den Umleitungsverkehren im Rahmen der U5-Baustelle, in der versprochen worden sei, die Maßnahmen zu überprüfen und die Thesen zu verifizieren, ob sich dies in der Realität bewahrheitet habe. Die Politik habe sogar nachgefragt, ob es neue Erkenntnisse gebe. Frau Seelis stellt die Frage in den Raum, ob die Überprüfung der Umleitungsverkehre zu Änderungen geführt habe. Sie betont zudem, dass die größte Belastung im Wohngebiet von den Rechtsabbiegern ausgehe.
Herr Benz von der Hochbahn gibt an, dass die versprochenen Erfahrungswerte bereits geliefert worden seien. Die Überwachung des großräumigen Verkehrsprojekts durch die Hochbahn sei auch heute noch im Gange. Im Rahmen dessen fänden wiederkehrend Gespräche mit der Polizei statt, in deren Folge Anpassungen an den Maßnahmen, wie beispielsweise die Verlängerung von Ampelphasen, vorgenommen würden. Er betont jedoch, dass das großräumige Verkehrskonzept für alle Verkehrsteilnehmenden integrativ sei. So würden beispielsweise Busse, Autofahrende oder das Linksabbiegen mal bevorrechtigt, mal verboten werden. Es werde jedoch darauf hingewiesen, dass jede Maßnahme zu einer Beeinträchtigung einer betroffenen Gruppe führe. Die Reduzierung des Verkehrs auf der Hebebrandstraße um 50 % sei als These aufgestellt worden und es sei festzustellen, dass diese auch erreicht worden sei. Früher, als die Straße noch vierspurig befahrbar war, gab es knapp 45.000 Fahrzeuge täglich, jetzt seien es nur noch 23.000. Diese Zahlen gäben den Stand von Ende des vergangenen Jahres wieder. Herr Benz führt weiter aus, dass eines der Probleme, das sich in der Verkehrsplanung als dauerhaft schwierig erweise, darin bestehe, dass sich die Verkehrsteilnehmenden so verhielten, wie sie es wollten. Selbst eine Erhöhung der Ausweichquoten oder die Ausschilderung von Umleitungen über den Rübenkamp für Linksabbieger in den Elligersweg führe nicht zu einer Verhaltensänderung der Verkehrsteilnehmenden.
Des Weiteren stimmt Herr Benz der Aussage seiner Vorrednerin zu, dass die Hauptbelastung in dem betreffenden Wohngebiet durch Rechtsabbieger verursacht werde. Als einzige Lösung werde dabei die vollständige Sperrung der Rechtsabbieger vorgeschlagen, was jedoch Folgen für das betroffene Wohngebiet hätte. Zudem würden sich dann die Verkehre auf andere Wohngebiete verlagern. Die Polizei sei, so Herr Benz, für die Durchführung regelmäßiger Kontrollen zuständig, was sie mit den vorhandenen Kapazitäten auch tue. Abschließend betont er, dass die nächsten fünf bis sechs Jahre nicht besser werden, die Konsequenzen jedoch unausweichlich seien und jeder Betroffene damit umgehen müsse.
Herr Knutzen äußert sich zum Thema Messungen wie folgt: Es besteht offenbar die Möglichkeit, Messungen durchführen zu lassen. Es empfiehlt sich daher, zu eruieren, ob dies Konsequenzen haben könnte. Darüber hinaus regt er an, bei künftigen verkehrspolitischen Entscheidungen über Alternativen zum Bau einer U-Bahn stets auch die im Nachhinein geäußerte Kritik in die Planung miteinzubeziehen.
Frau Stubley führt aus, sie habe in der heutigen Diskussion vernommen, dass die Verkehrsbehörde an der derzeitigen Situation nichts ändern könne. Sie betont jedoch, dass die Fraktionen im Regionalausschuss schon etwas ändern könnten, beispielsweise in Form der Einführung von Temposchwellen. Sie führt aus, dass sich die Politik bemühen werde, bis zur Entwicklung einer Lösung, die von allen Seiten als akzeptabel erachtet werde.
Herr Reiffert ergänzt, dass im Ausschuss zumindest Prüfbitten an die zuständigen Stellen gerichtet werden könnten.
Herr Lengnick führt aus, dass in Hamburg die Anordnung von Geschwindigkeitsschwellen aufgrund des Vorrangs der Feuerwehr und des Rettungsdienstes grundsätzlich nicht mehr möglich sei.
Herr Reiffert erkundigt sich bei der Polizei, ob sie die bereits in anderen betroffenen Straßen im Rahmen der U5-Baustelle durchgeführten Geschwindigkeits-Messungen auch im Manstadtsweg durchführen und die Ergebnisse vorlegen könne, um die Erfahrungswerte zu dokumentieren.
Herr Lengnick erklärt, dass dies grundsätzlich möglich sei, allerdings müsse für die Dauer der Messung ein Parkplatz wegfallen, da der Manstadtsweg in der Regel zugeparkt sei, was das Aufstellen von Messgeräten unmöglich mache.
Im Anschluss bedankt sich Herr Reiffert bei allen Anwesenden und verabschiedet sich.
Herr Reiffert ruft wegen der gleichen Thematik den TOP 4.2 und den Antrag unter TOP 6.2 gemeinsam auf.
Frau Schwabstellt sich als Masterstudentin an der Hochschule für bildende Künste in Hamburg im Studiengang Experimentelles Design vor und stellt heute stellvertretend für die Arbeitsgruppe das Konzept für den Gedenkort am Ramazan-Avcı-Platz vor. Im Folgenden stellt Frau Schwab die heute mit ihr anwesenden Personen vor: Anwesende Personen: Gürsel Yildirim (Initiative zum Gedenken an Ramazan Avcı), Professor Dr. Jesko Fezer (HFBK), Dr. Sandra Barth (Kanzlerin der HFBK), Johannes Kuhn (Student) Dennis Nedbal (Student).
Frau Schwab trägt vor, Ramazan Avcı sei ein in Deutschland lebender Türke gewesen, der am 24. Dezember 1985 an den Folgen eines rassistischen Übergriffs gestorben sei. Er sei auf dem Nachhauseweg von mehreren Männern vor einer Kneipe, die für ihr rechtsextremes Klientel bekannt gewesen sei, angegriffen und getötet. Die Initiative zum Gedenken an ihn habe sich seitdem für eine Erinnerung an Ramazan und andere Opfer rassistischer Gewalt in Hamburg eingesetzt. Im Jahr 2012 sei der Ort, an dem er ermordet wurde, in „Ramazan-Avcı-Platz“ umbenannt worden.
Der Platz liege in der Nähe der S-Bahn-Haltestelle Landwehr und sei ein stark frequentierter Ort. Doch er sei wenig als Gedenkort erkennbar und werde von Mülleimern und Werbeschildern dominiert. Ein kleiner Gedenkstein zwischen zwei Bänken sei das einzige Indiz für die historische Bedeutung des Ortes. Das Konzept ziele darauf ab, den Platz als lebendigen Erinnerungsort zu gestalten, der durch seine hohe Frequentierung eine breite Vermittlung ermögliche.
Gülistan, Ramazans Frau, besuche den Platz regelmäßig. Er diene ihr als Grabersatz, da Ramazan in der Türkei beerdigt wurde. Das Konzept sei in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen entwickelt worden und solle ein persönliches sowie würdevolles Erinnern ermöglichen.
Der Entwurf umfasse drei zentrale Elemente der Erinnerungskultur: Erinnern, Vermitteln und Handeln. Zwei Metalltafeln markieren den Platz, eine mit einer Aussage zum Vorfall und eine mit Ramazans Lebensdaten. Ein drittes, wechselndes Banner erinnert an weitere Opfer rassistischer Gewalt in Hamburg. Ein neuer Gedenkstein werde den Platz ergänzen, mit einem Gedicht von Gülistan und Rosen als Symbol ihrer gemeinsamen Herkunft. Der neue Gedenkstein gleiche dem Gedenkstein von mehmet kaymakcı, Do anh lan und nguyen ngoc chau (Kiwittsmoorpark und Öjendorfer Friedhof)
Diese Ebene der Handlung würde die Erinnerung an alle Opfer stärken und machte den Platz zu einem aktiven, solidarischen Gedenkort.
Die Kosten des Projekts würden etwa 26.000 Euro betragen, die durch eine Förderung der Behörde für Kultur und Medien Hamburg sowie durch den Freundeskreis der Hochschule für bildende Künste und die Studienstiftung des deutschen Volkes gedeckt seien. Frau Schwab bedankt sich abschließend für die Möglichkeit, dieses Konzept heute vorstellen zu können.
Ein Bürger hebt das Konzept positiv hervor und fragt, was auf der Rückseite der Metalltafeln vorgesehen sei.
Frau Schwab antwortet, dass auf der Rückseite der Metalltafeln genau dasselbe zu sehen sein werde wie auf der Vorderseite. Auf der Tafel, welche mit dem Schriftzug „Rassismus ermordet" versehen sei, solle eine entsprechende türkische Beschriftung auf der Rückseite angebracht werden.
Herr Artus thematisiert den Hintergrund des Antrags unter Punkt 6.2 und führt aus, dass es in den letzten zwei Jahren intensive Gespräche mit der Initiative zum Gedenken an Ramazan Avcı gegeben habe, in denen es um die Umgestaltung dieses Gedenkorts gegangen sei. Mit dem Antrag solle der hohe Stellenwert der Erinnerungskultur für die Gesellschaft und das gemeinschaftliche Engagement gegen Rassismus betont werden. Abschließend ersucht er die anwesenden Fraktionen um Unterstützung dieses Vorhabens.
Herr Bulawa bekundet seinen Dank an die Anwesenden für ihr Erscheinen und die Vorstellung des Projektes. Er betont die Relevanz, sich in der heutigen Zeit gegen Fremdenhass einzusetzen. Er äußert sich zudem positiv über die Idee, den Gedenkstein durch regelmäßig wechselnde Banner aufzuwerten. Im Namen der GRÜNEN Fraktion bekundet er seine Bereitschaft, sich dem Antrag anzuschließen. Zudem erkundigt er sich bei den Anwesenden, welche Zukunft der aktuell dort befindliche Gedenkstein haben solle.
Ein Mitglied der Arbeitsgruppe äußert die Vermutung, dass der gegenwärtig vorhandene Gedenkstein entfernt werden würde.
In Reaktion auf den von Herrn Reiffert geäußerten Hinweis, dass es essenziell sei, die Zustimmung der Angehörigen einzuholen, bevor Entscheidungen bezüglich des aktuellen Gedenksteins getroffen werden, erwidert ein Mitglied der Arbeitsgruppe, dass die Aktivitäten innerhalb der Initiative stets im Einvernehmen mit den Angehörigen erfolgen würden.
Herr Baumann bekundet seinen Dank für die Präsentation und bekräftigt die Auffassung, dass der Ort als Erinnerungsort wahrnehmbar bleiben müsse. Er äußert sich anerkennend über die Idee, Banner zu verwenden, die er als ästhetisch ansprechend wahrnehme. Er unterstützt im Namen der CDU-Fraktion den Antrag.
Frau Seelis gibt an, dass sie im vergangenen Jahr im Sommer gemeinsam mit den Mitgliedern der GRÜNEN Fraktion und der Initiative eine Begehung des Platzes durchgeführt habe. Sie äußert sich anerkennend über den Erfolg der Initiative, die es geschafft habe, finanzielle Mittel für die Umsetzung des Projekts zu akquirieren. Dies zeige, dass sich die Landesbehörden stark für die Erhaltung der Erinnerungskultur einsetzen.
Im Namen der Fraktion DIE LINKE spricht Herr Knutzen seinen Dank für die Präsentation der Initiative aus. Er betont, dass Erinnerungen mit der Zeit schnell ausgelöscht werden können und es daher von entscheidender Bedeutung sei, Maßnahmen zu ergreifen, um der Geschichte mehr Raum zu geben, für Opfer zu sprechen und dafür zu sorgen, dass sie nicht ausgelöscht werden kann. Die LINKE-Fraktion schließt sich dem Antrag vorbehaltlos an.
Herr Gronau führt aus, dass in der Vergangenheit eine Kooperation mit der benachbarten Gewerbeschule bestanden habe, die ebenfalls eine festliche Veranstaltung zur Einweihung dieses Platzes durchgeführt habe. Er äußerte die Überlegung, dass eine derartige Einweihung auch im Rahmen der Realisierung dieses Vorhabens denkbar sei.
Herr Bode bekundet zunächst seine Freude über das Engagement und spricht seinen herzlichen Dank aus. Im Falle einer positiven Entscheidung des Ausschusses sagt er die Unterstützung dieses Vorhabens durch das Bezirksamt zu, äußert jedoch auch einige Bedenken. Zunächst sei erforderlich, dass der Antragsteller im Rahmen eines geordneten Verfahrens an die Verwaltung herantritt. Mit der Hochschule liege bereits eine juristische Person vor, durch die ein Sondernutzungsantrag zu stellen sei. Die juristische Person sei auch für die Anschaffung und Aufstellung der Tafeln verantwortlich, da im Bezirksamt keine finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stünden. Auch für die Pflege und Unterhaltung der Tafeln werde der Antragsteller verantwortlich sein. Die Notwendigkeit der Berücksichtigung von Vandalismus-Fällen, die eine dauerhafte Installation in einem gesicherten Zustand erforderlich machen, wird ebenfalls betont. Herr Bode bittet darum, diese Punkte zu berücksichtigen. Des Weiteren werde seitens der zuständigen Fachdienststelle ein Klärungsbedarf hinsichtlich der Größe der Tafeln gesehen. Herr Bode schlägt vor, vorab einen Ortstermin mit dem Bezirksamt, der Polizei und dem Denkmalschutzamt durchzuführen.
Herr Reiffert merkt an, dass ihm anhand der vorgelegten Skizzen aufgefallen sei, dass die vorhandene Werbesäule von Budni die Wirkung der neuen Gedenktafeln beeinträchtigen werde. Er empfiehlt, die Aufstellung der Tafeln zügig vor der Umsetzung zu klären und zu prüfen, wie mit der Werbesäule umgegangen werden könne. Gegebenenfalls könne sie anderweitig angebracht werden. Er fragt die übrigen anwesenden Fraktionen, ob sie dem Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktionen beitreten wollen, und stößt auf Zustimmung.
In der Folge wird der Antrag einstimmig beschlossen.
Herr Bulawa merkt an, dass es sich um die Kreuzung an einer Bundesstraße handele und erfragt die Zuständigkeit; er vermutet eine Zuständigkeit bei der Fachbehörde.
Herr Bode bestätigt, dass die Fachbehörde BVM bzw. der LSBG zuständig wäre. Ende 2023 seien vor Ort bereits umfangreiche Markierungsarbeiten und Anpassungen durchgeführt worden.
Frau Hoppe ergänzt zu der Kreuzung folgende Zahlen aus der Unfallkommission:
Anzahl der Unfälle:
2022: 150
2023: 148
2024: 78
Anzahl der Verletzten:
2022 und 2023: 5 Schwerverletzte sowie 19 Leichtverletzte
2024: 8 Leichtverletzte.
Dies sei für einen Verkehrsknotenpunkt dieser Größe eine durchschnittliche Unfallbelastung; die Situation vor Ort habe sich in punkto Verkehrssicherheit durch die von Herrn Bode erwähnten Maßnahmen deutlich verbessert. Sie weist darauf hin, dass für den Fußverkehr noch wenig umgesetzt werden konnte, da die Sanierung der Wartenaubrücke anstehe sowie die U5 mit der entsprechenden Baustelle dort entlanggeführt werde.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Eine Vertreterin des Stadtteilrates Barmbek-Nord verweist auf die erste Eingabe von vor einem Jahr. Viele BürgerInnen würden sich in ihren Stadtteilgesprächen eine bessere Nutzungsmöglichkeit der vorhandenen Grünzüge wünschen. Als Beispiele wurden die Zugänglichkeit des Schwalbenplatzes und die Querungsmöglichkeit in der Dieselstraße genannt. Das Bezirksamt habe in der damaligen Stellungnahme betont, dass eine barrierefreie Umsetzung aufwendig, teuer und auch baulich nicht überall möglich sei. Wichtig sei, dass die Straße überquert werden könne und dass es zumindest eine Querungsstelle gebe: Derzeit müssten sich die Fußgänger zwischen den Autos durchschlängeln. Man stehe gerne für eine Ortsbesichtigung zur Verfügung.
Herr Bode verweist auf die damalige Antwort und betont, dass für eine Verbesserung an der Dieselstraße ein größerer Umbau notwendig sei, der dann politisch priorisiert werden müsse. Anders sei die Situation am Schwalbenplatz: Hier werde auf der Ostseite demnächst eine Veränderung vorgenommen. Es würden Fahrradbügel aufgestellt und eine entsprechende Querungsmöglichkeit geschaffen. Auf der Westseite gebe es bereits jetzt Querungshilfen. Bei einer Umgestaltung sei zu beachten, dass die vorhandenen Parkplätze teilweise nur geduldet seien und bei einer etwaigen Maßnahme entfernt werden müssten. Zudem würde bei einer Maßnahme auch das Wurzelwerk der dort stehenden Bäume in Mitleidenschaft gezogen, was ebenfalls nicht gewünscht sei.
Frau Meermann regt den Bau einer Tiefgarage unter dem Habichtsplatz an.
Herr Reiffert erinnert an die Stellungnahme des Bezirksamtes und fragt, ob sich das Bezirksamt eine baulich provisorische und einfache Interimslösung vorstellen könne. Ein Vertreter des Stadtteilrats unterstützt dies ausdrücklich. Frau Hoppe stellt klar, dass für den Bereich eine entsprechende Beschilderung angebracht werden könnte: Dies sei jedoch mit einer Reduzierung der örtlichen Parkmöglichkeiten um ca. 1/3 des heutigen Bestandes verbunden und sei eine politische Entscheidung. Der Vorsitzende ermutigt die Fraktionen, das Thema politisch aufzugreifen, wenn gewünscht.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Baumann erinnert an die Behandlung des Themas im Rahmen des RISE-Prozesses.
Herr Albers ergänzt, dass es sich um einen Prüfauftrag handele und die Belange des Stadtteils nicht übergangen werden sollen. Die Entscheidung über eine mögliche Umsetzung solle gemeinsam mit dem Stadtteilrat getroffen werden.
Herr Knutzen sieht den Antrag als problematisch an, da er eine bestimmte Richtung vorgebe und nicht vor Ort abgestimmt sei.
Frau Meermann hatte es im Vorfeld so verstanden, dass die Anträge vor einem Gespräch am 02.06.2025 zurückgestellt (zu den TOPS 6.1. und 6.3.)
Herr Baumann betont, dass mit dem Prüfauftrag nicht über die Köpfe der Bürger hinweg entschieden werde, sondern der Ausschuss als demokratisch gewähltes und legitimiertes Gremium eine solche Entscheidung treffen könne. Die Vertreter des Stadtteilbeirates seien nicht unbedingt inhaltlich mit den Wünschen der Bevölkerung vor Ort einverstanden. Es seien auch Gespräche vor Ort geführt worden.
Herr Bulawa schließt sich der Erinnerung von Frau Meermann an und zeigt sich verwundert, dass der Antrag beschlossen werden soll. Wenn mehr Bürgerbeteiligung doch politisch gewollt sei, dann sei sie hier jedenfalls nicht erfolgt.
Herr Knutzen habe nicht gemeint, es habe gar keine Bürgerbeteiligung gegeben. Allerdings sei diese offenbar mangelhaft gewesen. Als regelmäßiger Besucher des Stadtteilrates Barmbek wehrt er sich außerdem gegen den Vorwurf, dass dort ausschließlich eine bestimmte Gruppe Politik mache. Diese niedrigschwellige Form des bürgerschaftlichen Engagements sollte in Zeiten, in denen Zweifel an der Demokratie um sich griffen, eher gestärkt als geschwächt werden.
Herr Albers sieht keinen Widerspruch zwischen der Erteilung eines Prüfauftrages und dem politisch gewollten Gespräch mit dem Stadtteilrat.
Frau Bödeker spricht sich für eine Vertagung aus: Eine Prüfung durch das Bezirksamt sei vermutlich mit einem personellen Aufwand verbunden und dann obsolet, wenn im Gespräch mit dem Stadtteilrat gemeinsam entschieden werde, dass diese Maßnahme vor Ort nicht umgesetzt werden soll.
Herr Bode bejaht die Frage, dass eine Prüfung aufwändig sei. Sie richte sich nach dem politischen Auftrag - hier den Anträgen. In anderen Regionalbereichen habe es ähnliche Beteiligungsaufträge gegeben, so dass er die Frage nach dem weiteren Vorgehen stellt. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt werden solle oder ob es notwendig sei, das Thema erneut mit dem Stadtteilrat zu erörtern.
Herr Baumann führt aus, dass jeder politisch beschlossene Prüfauftrag einen Aufwand für die Verwaltung mit sich bringe. Selbst wenn der Stadtteilrat eine abweichende Meinung zu den Fraktionen hege, bestehe keine Verpflichtung für die Fraktionen, ihre Ansichten vollständig zu modifizieren. Es gebe keine imperativen Mandate und aus seiner Erfahrung sei die Politik frei, den Ergebnissen eines Prüfauftrags von der Verwaltung zu folgen.
Frau Seelis weist darauf hin, dass der Bezirk Hamburg-Nord in der vergangenen Amtsperiode als einziger Bezirk den Stadtteilräten den Status eines Trägers öffentlicher Belange zugebilligt habe.
Herr Knutzen betont, dass der Stadtteilrat nicht nur eine lokale Meinung, sondern auch lokale Expertise vertrete.
Frau Dalhoff zeigt sich angesichts der Dauer anderer Planungsprozesse verwundert und stellt die Frage, ob die Entscheidung nicht bis zum besagten Gespräch im Juni vertagt werden könne.
Herr Baumann thematisiert den Aspekt der “örtlichen Expertise" und betont, dass vor der Einbringung des Antrags Gespräche mit Bürgern und Gewerbetreibenden vor Ort stattgefunden hätten, bei denen die Idee positiv bewertet wurde. Die Stadtteilräte seien als Träger öffentlicher Belange befugt, Stellungnahmen in den Prozess einzubringen.
Der Vorsitzende bittet um Abstimmung, ob die Anträge zu TOP 6.1. und 6.3. vertagt werden sollen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt.
Für-Stimmen |
: GRÜNE, DIE LINKE, Volt |
Gegenstimmen |
: SPD, CDU, FDP |
Stimmenthaltungen |
: ./. |
Der Vorsitzende fragt, ob die Anträge einzeln oder zusammen abgestimmt werden sollen. Das Gremium einigt sich auf separate Abstimmungen.
Sodann bittet der Vorsitzende um Abstimmung zum Antrag 6.1.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen.
Für-Stimmen: SPD, CDU, FDP |
|
Gegenstimmen |
: GRÜNE, DIE LINKE, Volt |
Stimmenthaltungen |
: ./. |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Für-Stimmen |
: |
Gegenstimmen |
: |
Stimmenthaltungen |
: |
Siehe Punkt 4.2
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Für-Stimmen |
: |
Gegenstimmen |
: |
Stimmenthaltungen |
: |
Es wird der Wunsch geäußert, nach Ziffern abzustimmen. Es erhebt sich kein Widerspruch.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden die Punkte 1 und 2 des Petitums gemeinsam abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt.
Für-Stimmen |
: GRÜNE, DIE LINKE, Volt |
Gegenstimmen |
: SPD, CDU, FDP |
Stimmenthaltungen |
: ./. |
Der Vorsitzende lässt danach Punkt 3 des Petitums abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt.
Für-Stimmen: DIE LINKE |
|
Gegenstimmen |
: SPD, GRÜNE, CDU, FDP und Volt |
Stimmenthaltungen |
: ./. |
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Baumann äußert seine Verwunderung darüber, dass die Bank gegenüber einem Friseursalon aufgestellt worden sei und die andere Bank am Bartholomäusbad sehr weit von der Kreuzung entfernt sei.
Herr Reiffert ergänzt, dass es sich um eine Vorabinformation handele; das Endergebnis werde später im KUM vorgestellt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Artus bezeichnet die Stellungnahme als „sehr sparsam“. Er fragt, wie das Projekt nun umgesetzt werden solle.
Herr Bode antwortet, dass das Projekt am Donnerstag auf der Tagesordnung der Bezirksversammlung stehe. Wenn es dort beschlossen werde, würde dieser politische Auftrag an die BVM weitergleitet, welche diesen voraussichtlich an den LSBG weiterleiten würde. Dieser müsse dann über das weitere Vorgehen entscheiden und ggf. eine entsprechende Kostenschätzung vornehmen.
Herr Reiffert weist darauf hin, dass auf der Tagesordnung der Bezirksversammlung nur die Stellungnahme stehe. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Beschluss im Hauptausschuss nachvollzogen worden sein soll.
Auf Nachfrage sagt der Ausschussdienst zu, nachzuhaken, warum die Stellungnahme auf der Tagesordnung der Bezirksversammlung steht.
Protokollnotiz: In der Sitzung des Hauptausschusses am 04.02.2025 sei der Beschluss (22-0573.1) unverändert angenommen und an die BVM weitergeleitet worden. Die Stellungnahme müsse nach dem üblichen Verfahren zunächst der Bezirksversammlung vorgelegt werden. Die überarbeitete Stellungnahme (22-0573.1.2) steht nun nach Beschluss in der Bezirksversammlung auf der Tagesordnung der Sitzung des RegA BUHD am 14.04.2025.
Herr Albers Herr Albers zeigt sich verwundert über die Stellungnahme, die den Eindruck erwecke, dass der Sachverhalt 2023 dargestellt worden sei und es damals eine erste Verschickung gegeben habe. Die vorliegende Drucksache sei dagegen wesentlich detaillierter und man wolle mit einem Antrag im Regionalausschuss dazu Stellung nehmen.
Herr Baumann erinnert daran, dass es 2017 einen Beschluss in der Bezirksversammlung zum Thema „Parkraum auch für 2 Räder“ gegeben habe und das damalige Ergebnis keinen so eklatanten Mangel festgestellt habe. Die Aufstellung zusätzlicher Fahrradbügel sei auch ohne den Verlust von PKW-Stellplätzen möglich.
Herr Bode weist darauf hin, dass der Baubeginn für einen großen Teil der Maßnahmen für das 3. Quartal 2025 vorgesehen sei. Eine Verschiebung der Beschlussfassung auf die nächste Sitzung in 3 Wochen sei der maximal denkbare Zeitraum, um den Zeitplan halten zu können. Er bittet die Fraktionen, Änderungswünsche an ihn oder an mobilitaet@hamburg-nord.hamburg.de <mailto:mobilitaet@hamburg-nord.hamburg.de> zu richten. Das gesamte Maßnahmenpaket werde aus Mitteln der BVM finanziert.
Herr Bulawa geht auf frühere Anfragen zu diesem Projekt ein und erläutert, dass diese sich auf die Sinnhaftigkeit des Projektes bezogen hätten, welche von drei verschiedenen Bezirksamtsleitungen bejaht worden sei.
Eine Vertreterin des Stadtteilrats schildert den lokal hohen Bedarf an Fahrradstellplätzen und dass im Komponistenviertel regelmäßig abgestellte Fahrräder entfernt werden müssten. Entsprechende Maßnahmen seien sehr wichtig.
Herr Baumann dankt für diese Information. Er weist darauf hin, dass es im Quartier auch einen großen Mangel an Parkplätzen für PKWs gebe und daher Fahrradbügel auch an anderer Stelle als auf diesen Flächen aufgestellt werden könnten. Er wohne seit 20 Jahren in dem Quartier und werde an seinem Standpunkt festhalten und einen entsprechenden Antrag im nächsten Regionalausschuss stellen.
Ein weiterer Vertreter des Stadtteilrats fragt, wo genau die genannten Bügel aufgestellt werden sollen und wie lange die Prüfung noch andauern solle.
Frau Dalhoff erinnert daran, dass das Thema bereits mehrfach im Gremium diskutiert worden sei. Sie begrüßt, dass in der abschließenden Aussendung die Bedürfnisse eines ganzen Viertels berücksichtigt wurden.
Herr Albers erklärt, dass es sich um ein komplexes Projekt mit einer hohen Summe handele und man sich daher die Zeit für eine ausführliche Stellungnahme nehmen wolle. Er möchte wissen, ob es Zahlen zu den Parkplätzen gebe. Die Verwaltung kündigt eine Stellungnahme zu Protokoll an.
Protokollnotiz: Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) hat 2022 eine Erhebung durchgeführt, aus der für mehrere Straßen im Komponistenviertel die Auslastung des öffentlichen Parkraums zu verschiedenen Tageszeiten und Wochentagen hervorgeht (Die Ergebnisse sind in Allris unter der Sitzung vom 24. März 2025, TOP 7.5 als Anlage hinterlegt.)
Herr Baumann bedankt sich für die Stellungnahme des Stadtteilrates. Auf seine Nachfrage führt Herr Bode aus, dass die Maßnahmen ausgeschrieben werden müssen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Reiffert weist auf Nachfrage eines Bürgers darauf hin, dass die Fachbehörde auf eine seinerzeitige Anfrage geantwortet habe; das Bauvorhaben als solches werde dadurch nicht gestoppt.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Reiffert informiert, dass beim kommenden Termin des Ausschusses ein Vertreter des LSBG die Überplanung der Kreuzung Barmbeker Markt / Dehnhaide vorstellen werde.
1) Bedenken der BürgerInnen aus Barmbek bezüglich Taubenschlag und Einladung von Frau Dr. Höfner zur Klärung
Herr Reiffert erwähnt, dass alle Fraktionen Post von BürgerInnen aus Barmbek bekommen hätten. Darin werde die Befürchtung geäußert, dass der errichtete Taubenschlag die Vermehrung der Tauben noch fördere. Er schlägt vor, Frau Dr. Höfer zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen, um einen ersten Zwischenstand zum Taubenschlag zu erhalten.
Die Verwaltung sagt zu, das Thema mitzunehmen.
Protokollnotiz: Frau Dr. Höfer hat ihre Teilnahme an der Sitzung des RegA BUHD am 12. Mai 2025 zugesagt.
2) Entfernung der Gehwegmarkierungen für Radfahrer an der Kreuzung Heitmanstraße / Hamburger Straße
Frau Bödeker weist darauf hin, dass an der Kreuzung Heitmanstraße / Hamburger Straße die Markierungen auf den Gehwegen für Radfahrer entfernt wurden und bittet um Erläuterung. Frau Hoppe antwortet, dass die gelben Markierungen dort temporär für die Dauer einer Baustelle angebracht worden seien.
Ein Bürger erinnert daran, dass vor einigen Jahren an dieser Stelle bereits Markierungen entfernt wurden. Ob es sich um die gleiche Stelle handelt, könne im Ausschuss nicht geklärt werden.
Frau Hoppe sagt eine Mitteilung zu Protokoll zu.
Protokollnotiz: Die Antwortmitteilung des PK 31 ist in Allris unter der Sitzung vom 24. März 2025, Punkt 10 „Verschiedenes“, als Anlage hinterlegt.
3) Dringender Handlungsbedarf bei der Fahrbahnmarkierung am Dreieck Mundsburger Damm / Schürbecker Bogen
Herr Baumann weist darauf hin, dass die Fahrbahnmarkierungen an der Kreuzung Mundsburger Damm / Schürbecker Bogen in einem katastrophalen Zustand seien und dringend etwas übernommen werden müsse.
Herr Reiffert bittet darum, solche Themen an den Meldemichel weiterzuleiten.
Herr Bode sagt zu, das Anliegen weiterzuleiten und die Rückmeldung in das Protokoll aufzunehmen.
Protokollnotiz: Der Hinweis wird an die für Hauptverkehrsstraßen zuständige BVM bzw. den LSBG weitergeleitet.
Herr Reiffert schließt die Sitzung um 20:45 Uhr.
Anlagen
PK 31 Antwortmail (46 KB)