Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.03.2025: Rübenkamp 43 Ecke Hellbrookstraße (neues HVV Gebäude ehemals Autohaus Schlegel)
Letzte Beratung: 24.03.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.5
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das dauerhafte Haltverbot, dadurch Aufhebung des eingeschränkten Haltverbots und der zeitlichen Beschränkung des absoluten Haltverbots an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Anordnung
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