22-0849

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 10.03.2025: Rübenkamp 43 Ecke Hellbrookstraße (neues HVV Gebäude ehemals Autohaus Schlegel)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 24.03.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.5

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das dauerhafte Haltverbot, dadurch Aufhebung des eingeschränkten Haltverbots und der zeitlichen Beschränkung des absoluten Haltverbots an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Anordnung

Lokalisation Beta
Hellbrookstraße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.