Herr Kroll (CDU) eröffnet die Sitzung und begrüßt alle anwesenden Ausschussmitglieder.
Frau Dettmer, Fachamtsleitung Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Hamburg-Nord schlägt vor, den TOP 4.1 mit den TOP 5.1 und 5.2 aufgrund des thematischen Zusammenhangs gemeinsam zu behandeln.
Herr Reiffert (GRÜNE) befürwortet den Vorschlag und entschuldigt sich für die kurzfristige Einreichung eines Antrags „Stellungnahme zur 2. Verschickung RadroutePlus/Abschnitt N24“ der GRÜNE-Fraktion.
Frau Winter (SPD) befürwortet den Antrag grundsätzlich, schlägt aber vor, den Antrag aufgrund der Kurzfristigkeit und zur weiteren Beratung zu vertagen.
Frau Fischer-Zernin (GRÜNE) fragt, inwiefern der Antrag dringlich sei.
Herr Dr. Engler, Abschnittsleitung Nachhaltige Mobilität vom Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Hamburg-Nord sagt, von Seiten der Verwaltung bestehe zunächst keine Dringlichkeit.
Herr Kroll (CDU) schlägt vor, den Antrag zunächst auf die Tagesordnung aufzunehmen und dann darüber abzustimmen, was mit dem Antrag geschehen soll.
Der Antrag wird als TOP 5.5 auf die Tagesordnung aufgenommen. Die Tagesordnung wird mit dieser Ergänzung einstimmig bestätigt
Die Niederschrift der Sitzung vom 20.11.2024 wird einstimmig genehmigt.
Einstimmig genehmigt.
Herr Dr. Engler stellt einleitend kurz den TOP und die Referenten vor.
Herr Böhm, Referat Rad- und Fußverkehr, Amt Mobilitätswende Straßen von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, erläutert, dass die Finanzierung für die Radroute Plus für den Hamburger Abschnitt aus Mitteln des Bundes sowie über das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr vorgesehen sei. Über die Finanzhilfen des Bundes würden rund 8,6 Mio. Euro für Radrouten Plus in Hamburg zur Verfügung stehen, ggf. könnte dieser Betrag auch noch höher werden. Die restliche Finanzierung würde dann über das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr erfolgen, d.h. das Projekt wird im Hamburger Haushalt angemeldet, sobald die Kosten der Realisierung feststehen.
Frau Haß, Verkehrsplanerin von der Stadt Norderstedt, trägt vor, für den Abschnitt von Hamburg bis zum Kreisverkehr Ochsenzoll/B432 bestehe ein Kooperationsvertrag zwischen Hamburg und Norderstedt. Die Vorplanung sei hierfür teilweise schon vorangeschritten, aber noch nicht vollständig abgeschlossen. Die Flächen seien aber inzwischen für die Radroute Plus gesichert, wenngleich noch ein Bauleitplanverfahren laufe. Für den Abschnitt vom Kreisverkehr bis zur nördlichen Stadtgrenze Norderstedts (Schleswig-Holstein-Straße) sei der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV) zuständig. Vom LBV, der an der Ausschusssitzung nicht teilnehmen konnte, waren im Vorfeld einige Informationen dazu übersandt worden. So befinde sich dieser Abschnitt ebenfalls noch in der Planung, erste Vermessungsarbeiten seien aber bereits erfolgt und die Finanzierung solle aus Haushaltsmitteln des Landes erfolgen. Im weiteren Verlauf der Radroute Plus zwischen Norderstedt und Bad Bramstedt sei die Planung deutlich komplizierter aufgrund der unterschiedlichen beteiligten Straßenbaulastträger und ungeklärten Zuständigkeiten für die Baulasten. Hier befänden sich die verschiedenen Beteiligten noch im Austausch.
Frau Winter (SPD) fragt, ob es schon eine Tendenz gebe, wie hoch die Kosten für das Projekt insgesamt werden und wie hoch die bisherigen Planungskosten geschätzt werden. In der Machbarkeitsstudie sei von 55 Mio. Euro für den Hamburger Abschnitt die Rede gewesen.
Herr Dr. Engler antwortet, dass sich die Gesamtkosten erst noch konkretisieren würden. Finale Zahlen könnten ab Ende 2025 feststehen. Bei der nächsten Planverschickung könnte hierzu ggf. schon mehr gesagt werden. Die bisherigen Planungskosten würden aktuell nicht vorliegen, könnten aber nachgereicht werden.
Protokollnotiz: Die Planungskosten für den Hamburger Abschnitt der Radroute Plus belaufen sich bisher auf rd. 1,88 Mio. Euro.
Herr Meyer (DIE LINKE) fragt, ob Henstedt-Ulzburg aus dem Projekt ausgestiegen sei und ob zu erwarten sei, dass noch weitere Kommunen aussteigen.
Frau Haß sagt, sie könne dies nicht abschließend beantworten, weil dies außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liege. Henstedt-Ulzburg sei jedoch mit dem Trassenverlauf unzufrieden gewesen.
Frau Fischer-Zernin (GRÜNE) fragt, ob es gesichert sei, dass der Radweg ein Zwei-Richtungs-Radweg wird und wie wichtig es sei, dass Bad Bramstedt an den Radweg angeschlossen werde.
Frau Haß antwortet, dass bislang ein gemeinsamer einseitiger Geh- und Radweg geplant sei. Aus der Kosten-Nutzen-Analyse für Norderstedt habe sich ergeben, dass es ca. 7000 tägliche Radfahrer aus Norderstedt gebe. Für Henstedt-Ulzburg würden die Zahlen signifikant abnehmen, genaueres hierzu sei Frau Haß aber nicht bekannt.
Herr Diedrich (CDU) fragt, an welche Bedingungen die Geldvergabe des restlichen Budgets aus den Geldern vom Bund geknüpft sei und was es bedeuten würde, wenn Kooperationspartner sich zurückziehen würden.
Herr Böhm antwortet, Bedingungen seien u.a. an die Einhaltung der Kriterien der Baustandards und eine gewisse Streckenlänge geknüpft, welche schon für das Hamburger Gebiet vorliegen würden. Die BVM habe ein großes Interesse an der Umsetzung, da allein im Hamburger Gebiet bereits großes Nutzungspotenzial gesehen werde. In der konkreten Verwendung der Bundesmittel sei man frei.
Frau Haß fügt hinzu, dass aus Norderstedter Sicht kein Rückzug aus der Kooperation geplant sei und ein Interesse an einer lückenlosen Streckenführung bestehe. Über den weiteren Verlauf, welcher in der Verantwortung des Landes oder anderer Kommunen liege, könnten keine Aussagen getroffen werden.
Herr Dr. Engler ergänzt, dass die Frage nach Folgen des Ausscheidens von Kooperationspartnern an den LBV gerichtet werden müsse.
Herr Diedrich (CDU) fragt daran anknüpfend, ob mit den Fördermitteln auch Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten finanziert werden oder diese ausschließlich für den die einmalige Errichtung vorgesehen sind.
Herr Dr. Engler antwortet, dass die Stadt Hamburg im Nachgang Unterhaltungsmittel zur Verfügung stellen wolle.
Frau Winter (SPD) fragt erneut nach, warum Henstedt-Ulzburg genau ausgestiegen sei und ob und wie die Finanzierung für die Gebiete in Schleswig-Holstein gesichert sei.
Frau Haß sagt, dass diese Fragen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht endgültig geklärt seien. Ihres Wissens sei der Übergang zu Henstedt-Ulzburg der Hauptkritikpunkt der Kommune gewesen. Im Übrigen sei der LBV bzw. das Land Schleswig-Holstein zuständig. Man befinde sich weiterhin im Austausch und werde weitere Ergebnisse hierzu zu gegebener Zeit präsentieren.
Frau Dettmer sagt, dass die Radroute Plus trotz einiger Unsicherheiten ein großer Schritt sei und die Gelegenheit biete, rund 10 Kilometer sehr gute, neue Radinfrastruktur zu schaffen. Selbst wenn die Realisierung in Schleswig-Holstein noch in der Zukunft liege, würde sich allein der Hamburger Abschnitt bereits lohnen und gebe es in Schleswig-Holstein auch bereits Radwege, welche an die Radroute anschließen würden.
Frau Winter (SPD) führt aus, dass die Gesamtkosten zuletzt auf über 100 Mio. Euro geschätzt worden seien, was sich inzwischen noch erhöht haben dürfte. Trotz bereits langer Planung seien noch viele Fragen offen. Angesichts der hohen Geldsummen und vielen Unsicherheiten, inwiefern das Gesamtprojekt in Schleswig-Holstein konkret umgesetzt werden könne, sei Vorsicht geboten und müssten sich die Probleme im Detail angeschaut werden. Konkretere Zahlen zu Kosten und Nutzen wären hilfreich.
Herr Böhm zeigt Verständnis und verweist auf das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr, über das die Finanzierung für den Hamburger Abschnitt zugesagt sei.
Herr Diedrich (CDU) fragt, ob die voraussichtlichen Hauptnutzer die Pendler seien und wie viel Radweg von 100 Mio. Euro instandgesetzt werden können.
Herr Böhm antwortet, die genauen Zahlen würden nicht vorliegen, würden sich aber u.a. aus der Machbarkeitsstudie ergeben und auch in weiteren Bekanntmachungen noch einmal konkreter beziffert werden. Die Frage nach der Instandsetzung von Radwegen könne nicht pauschal beantwortet werden, da dieses von den konkreten Gegebenheiten der Abschnitte abhänge.
Frau Haß ergänzt, dass die Kosten-Nutzen-Analyse sehr positiv ausfiel und im Vergleich zu anderen geprüften Routen in einem sehr guten Bereich lag.
Herr Buck (AfD) sagt, dass er die Studie kritisch sehe und das Projekt für ein Schaufensterprojekt halte. Es dürfe nicht vergessen werden, dass dieses teure Projekt mit Geld der Steuerzahler finanziert werde.
Herr Dr. Engler erklärt einleitend, dass dem Ausschuss die Liste über die Übersicht der Straßenbauprojekte vorliege und er im Folgenden nicht auf die einzelnen Projekte eingehen werde. Er wolle jedoch insbesondere für die neuen Ausschussmitglieder einen groben Überblick über die Thematik geben. Die Liste sei in mehrere Kategorien unterteilt, zu denen auch die „Grundinstandsetzung von Straßen (GI)“ gehöre, da man dazu gesetzlich verpflichtet sei. Derzeit werde beispielsweise die Tangstedter Landstraße aufgrund des Straßenzustandes in mehreren Abschnitten saniert. Der südliche Straßenabschnitt befinde sich aufgrund des laufenden Bürgerbegehrens derzeit nicht in der Planungsumsetzung. Des Weiteren geht Herr Dr. Engler auf die Kategorie „Erhaltungsmanagement Infrastruktur (EMI)“ ein, in dessen Rahmen das Fachamt Management des öffentlichen Raumes gemeinsam mit der BVM regelmäßig Maßnahmen identifiziere und festlege. Zum aktuellen Stand berichtet er, dass für die Maßnahmen Kiwittsmoor bis Pestalozzistraße entgegen der ursprünglichen Absage nun doch eine Finanzierungszusage der BVM vorliege. Er korrigiert weiter, dass das in der Tabelle für die Tangstedter Landstraße eingetragene „Ja“ bei der Finanzierungszusage nicht korrekt sei, da die endgültige Zusage der BVM noch nicht vorliege. Die Verkehrssituation an der Tangstedter Landstraße wird aus Sicht der Verwaltung sehr kritisch gesehen und Herr Dr. Engler betont, dass man, wenn man hier in der Gesamtplanung nicht weiterkomme, eine Sanierung an diesem Straßenabschnitt vornehmen müsse, um die Straße möglichst verkehrstauglich zu halten. Im Folgenden geht Herr Dr. Engler auf die Erschließungsmaßnahmen ein, zu denen unter anderem die „Liegenschaftserschließungen (LE)“ gehören, bei denen es sich um Bereiche handele, in denen die Stadt selbst tätig werde und auch die Finanzierung übernehme. Daneben gebe es die „Privaten Erschließungen (PE)“, bei denen die Finanzierung der Erschließung von den privaten Investoren übernommen werde. Maßnahmen aus der Kategorie „Neu-, Um- und Ausbau von Straßen (NUA)“ würden ebenfalls aus der Rahmenzuweisung finanziert. Der nächste große Bereich in der Projektübersicht stellten die Maßnahmen aus dem „Bündnis für Rad- und Fußverkehr“ dar. Hier würde in der jährlichen Vereinbarung mit der BVM besprochen werden, welche Maßnahmen man umsetzen wolle. In diesem Zuge gebe die BVM eine Mittelzusage und die jeweils entstandenen Kosten der Maßnahmen würden im Nachhinein erstattet werden. Dass bei manchen Maßnahmen noch ein „Nein“ bei der Finanzierungszusage eingetragen sei, liege daran, dass die aktuelle Vereinbarung für 2025 zwar schon besprochen, aber noch nicht endgültig unterschrieben sei. Nach den Erfahrungen des letzten Jahres sei sich Herr Dr. Engler jedoch sicher, dass diese drei Maßnahmen finanziert werden. Schließlich enthalte die Übersicht den Block „Sonstige Projekte“, bei dem es sich um Projekte handele, die von anderen initiiert worden seien. Als Beispiele werden einige Fördermaßnahmen im Rahmen von RISE-Projekten zur Instandsetzung der Bushaltestellen in der Jarrestraße aufgeführt. Abschließend wird auf die in der Liste aufgeführten „zurückgestellten Maßnahmen“ eingegangen. Für die Zurückstellung der Maßnahmen gebe es unterschiedliche Gründe, z.B. sei teilweise die Finanzierung nicht gesichert oder bei einigen Maßnahmen hätten sich keine umsetzbaren Varianten ergeben. Herr Dr. Engler betont weiter, dass diese Maßnahmen jedoch nicht gänzlich aufgegeben, sondern nur vorläufig zurückgestellt worden seien.
Frau Grodt-Kuhn (FDP) fragt, warum für einige Maßnahmen die Finanzierung gesichert sei, diese aber nicht in ROADS eingetragen seien. Sie habe ROADS bisher so verstanden, dass es sich um ein Programm handele, das die Baumaßnahmen koordiniere und auch den Verkehrsfluss optimiere.
Herr Dr. Engler gibt zunächst Frau Grodt-Kuhn insofern Recht, als die Maßnahmen auch in ROADS aufgenommen werden sollten. Bei den angesprochenen Maßnahmen handele es sich jedoch um kleinere Maßnahmen, die für die Koordinierung nicht so relevant seien, d.h. bei denen keine sehr großen Straßenabschnitte betroffen seien. Herr Dr. Engler erklärt, dass es bei einigen Maßnahmen entweder versäumt wurde, sie in ROADS einzutragen, oder dass sie möglicherweise versehentlich nicht in die Liste aufgenommen wurden.
Frau Dettmer ergänzt, dass es sich dabei auch um Maßnahmen handele, bei denen im Randbereich gearbeitet werde und die daher keine Auswirkungen auf den Verkehrsfluss hätten. Maßnahmen dieser Art würden grundsätzlich nicht in ROADS eingetragen werden, da dieses der Eintragung von Maßnahmen, die einen signifikanten Einfluss auf den Verkehrsfluss haben, vorbehalten sei.
Frau Grodt-Kuhn (FDP) erklärt, dass es sich aus ihrer Sicht bei den Maßnahmen des Erhaltungsmanagements nicht um Kleinigkeiten handele, da insbesondere auf der Grundlage des PK 34 die Ab- und Zufahrten betroffen seien. Insofern wäre sie hier von einer Aufnahme in das Programm ROADS ausgegangen.
Frau Dettmer erläutert, dass für die Maßnahmen aus dem Erhaltungsmanagement generell noch keine Aufnahme erfolgt sei.
Herr Reiffert (GRÜNE) fragt zum einen, dass in der Übersicht in der ersten Spalte „Stand“ Zahlen zu den einzelnen Maßnahmen zu finden seien, die aber nirgends weiter erläutert würden. Eine Legende, um diese Zahlen zu erläutern, wäre hilfreich. Zu den Maßnahmen am Rübenkamp merkt Herr Reiffert an, dass die Politik aufgrund des katastrophalen Straßenzustandes dort viele Anfragen erhalte und fragt daher die Verwaltung nach dem Planungsstand.
Herr Dr. Engler antwortet, dass die Spalte „Stand“ eine interne Angelegenheit sei und versehentlich in die Projektübersicht aufgenommen wurde. Bei diesen Zahlen handle es sich um einzelne Leistungsphasen, die darstellen sollen, wie weit die Planung der jeweiligen Maßnahmen fortgeschritten sei. Da die Spalte „Stand“ noch nicht bei allen Maßnahmen mit einer Zahl versehen sei, werde darum gebeten, diese Spalte zu ignorieren. Zu der Maßnahme aus dem Erhaltungsmanagement am Rübenkamp berichtet Herr Dr. Engler, er habe aus einer Verhandlung mit der BVM kürzlich mitgenommen, dass es sich um einen sehr langen Straßenabschnitt handele, für den viel Geld benötigt werde. Eine konkrete Aussage zum Planungsstand könne er derzeit jedoch nicht treffen.
Frau Winter (SPD) merkt zur Radroute Plus an, dass es ihres Wissens nach Vereinbarungen mit der BVM über die Finanzierung der Maßnahme gebe und im Rahmen der Nachbewilligungsdrucksachen auf eine Haushaltsdrucksache hingearbeitet werde.
Herr Dr. Engler erklärt, dass es sich um eine formale Angelegenheit des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr handele, bei der die Finanzierung bereits gesichert sei, weshalb es auch auf der Liste steht. Da aber die Finanzierung der Maßnahmen über 6 Mio. liege, müssten diese noch einmal in die Bürgerschaft.
Frau Fischer-Zernin (GRÜNE) ergänzt zur Finanzierungsthematik, dass das Geld zwar da sei, aber wenn man im Bezirk Nord das Geld nicht für den Bau neuer Radwege verwende, würden diese Mittel an die jeweiligen Bezirke weitergegeben werden, die diese für den Bau neuer Radwege verwenden wollen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Kroll (CDU) ruft die Anträge zu TOP 5.1 und 5.2 gemeinsam auf.
Herr Diedrich (CDU) beantragt zunächst eine Sitzungsunterbrechung.
Frau Bödecker (Volt) erklärt, die Stellungnahme der GRÜNE-Fraktion aufgrund der unter TOP 4.1 ausgeführten Informationen auf die nächste Sitzung vertagen zu wollen.
Herr Reiffert (GRÜNE) stimmt einer Sitzungsunterbrechung zu.
Nach einer kurzen Unterbrechung wird die Sitzung fortgesetzt.
Frau Bödecker (Volt) teilt mit, dass man sich innerhalb der antragstellenden Fraktionen darauf geeinigt habe, den Antrag zu vertagen.
Herr Kroll (CDU) lässt über die Vertagung der Anträge unter TOP 5.1 und 5.2 abstimmen.
Die Vertagung der beiden Anträge wird vom Ausschuss einstimmig beschlossen.
Einstimmig vertagt.
Einstimmig vertagt (s.o.)
Einstimmig vertagt.
Herr Reiffert (GRÜNE) berichtet, dass das Thema „Quartiersgaragen“ bereits in der letzten Sitzung der Bezirksversammlung am 12.12.2024 von ihm vorgestellt worden sei. Mit diesem Antrag solle sichergestellt werden, dass die vorhandenen Ressourcen genutzt werden, um eine Untersuchung mit dem Ziel durchzuführen, die Voraussetzungen für den Erfolg von Quartiersgaragen in den bestehenden Quartieren in Hamburg-Nord zu ermitteln. In dem Antrag ginge nicht darum, Parkplätze in großer Zahl zu schaffen, sondern dass durch das Abstellen von Autos in Garagen der öffentliche Raum attraktiver gestaltet werden kann, z.B. durch mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer oder Stadtgrün. In der Bezirksversammlung sei nach dem im Antrag genannten Betrag von 40.000 € gefragt worden, für den man sich aufgrund der Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten in der Vergangenheit entschieden habe. Man wolle auch möglichst mit den Ergebnissen der Studie weiterarbeiten können.
Frau Bödecker (Volt) weist darauf hin, dass im Antrag erwähnt werden sollte, woher die 40.000 € kommen, um dies möglichst transparent zu machen, sowie welche Standorte im Bezirk Nord genau untersucht werden sollen. Außerdem fragt Frau Bödecker, warum die beiden Universitäten als Standorte für die Untersuchung ausgewählt worden seien.
Herr Reiffert (GRÜNE) antwortet, dass die beiden Universitäten in den Antrag aufgenommen wurden, weil sie sich auch mit der Verkehrsplanung im öffentlichen Raum beschäftigen. Die Verwaltung könne sich um eine kostengünstigere Lösung bemühen und vielleicht mehr Beteiligung der Universitäten durch deren Einbindung erreichen. Zudem bittet er die Verwaltung, weitere konkrete Standorte vorzuschlagen.
Frau Dettmer antwortet, dass der Betrag von 40.000 € für den Leistungsumfang knapp werden könnte. Der Vorschlag von Frau Bödecker sei insofern nachvollziehbar, als dass hierdurch womöglich mehr konkrete Ergebnisse erzielt werden könnten. Jede zusätzliche Leistung, die gefordert werde, koste aber auch mehr. Daher werde eine genaue Überprüfung des Standortes vorgeschlagen, bevor man kostenpflichtige Maßnahmen durchführt.
Herr Dr. Engler fügt hinzu, dass es fraglich sei, ob überhaupt Angebote von Planungsbüros oder anderen Akteuren eingehen würden, wenn nicht von vornherein mit einer festen Summe angefragt werde oder sich womöglich im Nachgang herausstellen würde, dass für die Umsetzung doch mehr finanzielle Mittel benötigt werden.
Frau Kerkow (SPD) beantragt im Namen der SPD-Fraktion aufgrund der Kurzfristigkeit und zur weiteren Beratung die Vertagung des Antrags. Darüber hinaus stimmt sie auch dem Vorschlag zu, erst konkrete Standorte zu benennen, bevor die im Antrag genannten 40.000 € beschlossen werden.
Herr Diedrich (CDU) betont, dass das Thema des Antrages, die Voraussetzungen für Quartiersgaragen zu ermitteln, von der CDU-Fraktion schon sehr lange verfolgt werde. Auch die CDU-Fraktion wolle sich noch intensiver mit dem Thema befassen und beantrage ebenfalls die Vertagung.
Herr Meyer (DIE LINKE) fragt, was mit dem Antrag erreicht werden soll. Seines Wissens seien Quartiersgaragen in seiner Umgebung aufgelöst oder stark reduziert worden, was zeige, dass die Garagen kaum genutzt würden. Auch wenn eine Studie hierzu mehr Aufklärung verspreche, sei eine kostengünstige Umsetzung sicherlich nicht realisierbar.
Herr Knutzen (DIE LINKE) betont, dass das Thema bereits von der Bezirksversammlung verfolgt werde und fragt, ob es in Gebieten mit Quartiersgaragen eher zu einer Zu- oder Abnahme von Fahrzeugen komme und inwieweit das Abstellen von Fahrzeugen für alle Verkehrsteilnehmer auch finanziell vertretbar sein könnte. Diese Fragen sollten in den Antrag aufgenommen werden. Außerdem wird angeregt, vorab einen Kostenvoranschlag einzuholen. Bei einer Aufnahme dieser Punkte in den Antrag, könne der Antrag zustimmungsfähig sein. Eine Neuformulierung oder Vertagung des Antrags werde daher begrüßt.
Herr Mossakowski (GRÜNE) sagt, Ziel sei es in erster Linie, zu untersuchen, was in bestehenden Quartiersgaragen funktioniere und was nicht. Die Untersuchung dessen könne möglicherweise im Rahmen von Bauanträgen erfolgen. Der Antrag sei offen formuliert, sodass zunächst geschaut werden könne, ob Potenzial für die Quartiersgaragen bestehe und im nächsten Schritt, inwieweit man dieses Potential ausschöpfen kann.
Frau Bödecker (Volt) fragt die Verwaltung, wie lange es dauern würde, wenn man eine solche Anfrage an die Universität mit der Bitte um einen Kostenvoranschlag richten würde und wie teuer eine solche Untersuchung wäre.
Frau Dettmer antwortet, dass sie von einem Zeitfenster von einem Monat ausgehe.
Frau Bödecker (Volt) schlägt vor, bereits jetzt bei den Universitäten wegen der gewünschten Untersuchung anzufragen und den Punkt 3 bezüglich der Bezirksmittel vorerst aus dem Antrag zu streichen und diesen Teil des Antrages zu vertagen. Ziel sei es, zunächst einen Kostenvoranschlag zu erhalten, um sich abschätzen zu können, wie hoch die Kosten für eine solche Untersuchung seien. Es wäre schade, wenn der gesamte Antrag jetzt vertagt und im Januar erneut diskutiert werden würde. In diesem Sinne würde sie gerne über eine verkürzte Form des Antrages abstimmen lassen, sodass die Universitäten bereits angefragt werden können und erst nach Erhalt des Kostenvoranschlages ein zweiter ausführlicher Antrag auf der Grundlage der möglicherweise entstehenden Kosten vorbereitet werde.
Herr Reiffert (GRÜNE) berichtet, dass das Bezirksamt in der Vergangenheit die zuständigen Stellen nach einer möglichen Kostenschätzung angefragt habe und anschließend eine entsprechende Drucksache als Antwort auf den Beschluss gekommen sei, in der mitgeteilt werde, dass eine Maßnahme zwar machbar ist, aber noch ein zu beziffernder Betrag zur Finanzierung benötigt werde. Diese würde man dann schon zusammenkriegen, wenn der entsprechende politische Wille da sei. Insofern sei es gut, überhaupt eine Zahl in den Antrag hineinzuschreiben, weil damit angedeutet werden könne, in welchem Ausmaß mach die Maßnahmen beabsichtige. Eine Kombination aus Gewerbe, Park und Wohnen sei sicherlich machbar. Die vorgebrachten Ideen zum Antrag seien begrüßenswert und es werde vorgeschlagen, sich mit den entsprechenden Fraktionen für die Erarbeitung eines entsprechend geänderten Antrags zusammen zu setzen.
Frau Dettmer weist darauf hin, dass die Fraktionen bei den weiteren Beratungen auch den Gedanken aufgreifen sollten, dass es ein Leistungsverzeichnis gebe, in dem die einzelnen Module mit Kosten hinterlegt seien. Dann könne man entscheiden, welche Module man zu beauftragen bereit sei. Dabei könne man berücksichtigen, dass man eine bestimmte Summe nicht überschreiten wolle, so dass am Ende die Beauftragung in abgespeckter Form erfolgen könne.
Der Antrag wird bei einer Enthaltung (Volt) einstimmig vertagt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Für-Stimmen |
: |
Gegenstimmen |
: |
Stimmenthaltungen |
: |
Frau Dr. Bohlmann (CDU) stellt den Antrag vor und sagt, auf Kreuzungen würde es zu vielen Unfällen kommen. Inspiriert vom niederländischen Vorbild, wo es getrennte Ampelphasen auf Kreuzungen gebe, werde vorgeschlagen zu prüfen, inwiefern dieses testweise in Hamburg ausprobiert werden könnte. Konkret hieße dies, dass es separate Grünphasen von Fuß- und Radfahrern sowie Autofahrern, die die Kreuzung überqueren bzw. abbiegen, gebe. Das Petitum des Antrags soll dahingehend geändert werden, dass die Bezirksamtsleitung aufgefordert wird, sich bei der zuständigen Senatsbehörde dafür einsetzen, dass Möglichkeiten zu einer testweisen Umsetzung geprüft werden.
Frau Fischer-Zernin (GRÜNE) sagt, sie halte dieses Thema für sehr komplex und dass es fraglich sei, ob die Infrastruktur in Deutschland überhaupt auf getrennte Ampelphasen ausgerichtet ist bzw. diese ohne Weiteres umsetzbar wären.
Herr Mossakowski (GRÜNE) fragt, ob Radfahrer durch die getrennten Ampelphasen ausgebremst werden würden.
Frau Dr. Bohlmann (CDU) antwortet, dass die Wartezeiten zwischen den Ampelphasen dadurch vielleicht länger sein könnten, man jedoch bei der Grünphase als Radfahrer die Kreuzung beliebig überqueren können soll, also auch quer. Es gehe zunächst darum, zu überprüfen, ob ein derartiges Konzept umsetzbar wäre.
Herr Bormann (Volt) begrüßt den Antrag, meldet jedoch ebenfalls Zweifel an der Umsetzbarkeit an und würde den Antrag möglichst offenhalten wollen.
Herr Reiffert (GRÜNE) sagt, es wäre vielleicht besser, die Erprobung an konkreten Beispielen durchzuführen, anstatt eine allgemeine Überprüfung aller Aspekte hinsichtlich dieses Themas anzustoßen. Eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dem Thema, z.B. auch durch weitere Informationen von einem einzuladenden Referenten, wäre zunächst hilfreich. Ob getrennte Ampelphasen in Deutschland rechtlich möglich wären und was dies für Konsequenzen, z.B. für die Sicherheit hätte, bedürften weiterer Aufklärung.
Frau Fischer-Zernin (GRÜNE) ergänzt, es sei wichtig im Vorfeld zu klären, was für Auswirkungen die Umsetzung auf die gesamte Infrastruktur hätte und ob nicht der zu zahlende Preis höher wäre, als die Verbesserungen hierdurch an einzelnen Orten.
Herr Buck (AfD) äußert seine Sympathie für den Antrag, sagt aber auch, dass er glaube, dass man die deutsche Verkehrssituation nicht so einfach mit der niederländischen vergleichen könnte.
Herr Reiffert (GRÜNE) schlägt vor, einen Referenten hierzu einzuladen.
Frau Grodt-Kuhn (FDP) schlägt vor, einen Referenten von Hamburg Verkehrsanlagen einzuladen.
Herr Kroll (CDU) erwidert, dass der LSGB zuständig sei dürfte.
Frau Dettmer ergänzt, das Hamburg Verkehrsanlagen nur für die Umsetzung zuständig wäre, der LSBG aber die strategische Planung betreibe.
Frau Dr. Bohlmann (CDU) schlägt vor, den Antrag um eine Referentenanforderung zu ergänzen.
Herr Reiffert (GRÜNE) betont erneut, er wolle sich zunächst weiter zu diesem Thema von einem Referenten aufklären lassen und erst im Nachgang ggf. einen weiteren Antrag hierzu beschließen.
Frau Winter (SPD) befürwortet die Ergänzung.
Frau Bödecker (Volt) sagt, sie halte eine weitere Aufklärung und erst im Nachgang ggf. einen Antrag ebenfalls zunächst für sinnvoller.
Herr Diedrich (CDU) betont, dass es angesichts der Sicherheit im Straßenverkehr geboten sei, sofort über den Antrag abzustimmen.
Frau Dr. Bohlmann (CDU) schlägt die Änderung des Petitums vor, so wie es final beschlossen wurde.
Frau Dettmer erinnert, die Zuständigkeit für Ampeln liege nicht beim Bezirksamt, sondern der LSBG sei der richtige Ansprechpartner.
Frau Fischer-Zernin (GRÜNE) schlägt die punktweise Abstimmung vor.
Frau Grodt-Kuhn (FDP) fragt, ob der LSBG bei einem möglichen Test dann auch vor Ort wäre oder ob nicht auch Polizei oder Hamburger Verkehrsanlagen mit einbezogen werden müssten
Frau Dettmer sagt, der LSBG sei für die Planung zuständig und daher der erste Ansprechpartner. Das Bezirksamt habe nichts mit Ampeln zu tun. Der Antrag könne aber auch offener formuliert werden, in dem die zuständige Senatsbehörde adressiert wird.
Der Antrag wird punktweise einstimmig beschlossen bei 5 Enthaltungen (GRÜNE, DIE LINKE) zu Punkt 2 und Bei 6 Enthaltungen (GRÜNE, DIE LINKE, Volt) zu Punkt 3.
Punktweise Abstimmung:
1. Einstimmig
2. Bei 5 Enthaltungen (GRÜNE, DIE LINKE) einstimmig beschlossen.
3. Bei 6 Enbthaltungen (GRÜNE, DIE LINKE, Volt) einstimmig beschlossen.
Frau Fischer-Zernin (GRÜNE) schlägt vor, die Grundschule am Ballerstaedtweg auch für nächstes Jahr mit vorzumerken.
Herr Dr. Engler nimmt den Vorschlag auf.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Frau Grodt-Kuhn (FDP) sagt, die Stellungnahme der Polizei sei zum Entsetzen und schlägt einen Ortstermin zu Schulverkehrszeiten gemeinsam mit der Polizei vor.
Herr Bormann (Volt) schließt sich den Ausführungen an.
Herr Diedrich (CDU) beantragt, zur nächsten Sitzung zur nächsten Sitzung einen Referenten zum Thema Paketstationen (Anbieter offen) einzuladen.
Herr Reiffert (GRÜNE) fragt, ob es nur darum gehe, das System dahinter zu verstehen oder ob auch Auskünfte über die Auswirkungen für Mobilität usw. erteilt werden sollen.
Herr Diedrich (CDU) antwortet, dass dies mehrere Aspekte betreffe, aber vor allem auch die Auswirkungen auf Mobilität und Logistik.
Frau Winter (SPD) befürwortet den Antrag.
Herr Reiffert (GRÜNE) sagt, der Antrag sollte aufgrund der Zuordnung zum KUM auf das Thema Mobilität ausgerichtet sein.
Frau Kerkow (SPD) ergänzt, anderenfalls könnte sich der KUM auch bei einer Sitzung des WAD einladen lassen oder anders herum, wenn es hier Überschneidungen gebe.
Der Antrag der CDU-Fraktion wird einstimmig beschlossen.
Herr Diedrich (CDU) fragt nach dem Sachstand zur Heilwigstraße Tempo 30 (Drs. 21-1866 und 21-4776).
Frau Dettmer sagt, das werde zu Protokoll gegeben werden.
Protokollnotiz:
Das Projekt um die Einführung von Tempo 30 in der Heilwigstraßeläuft inzwischen unter dem Begriff Verkehrsberuhigung des Kellinghusenquartiers und ist planerisch anhängig im RegA EWi, in welchem auch die genannten Anträge behandelt wurden. Der letzte dem Ausschuss übermittelte Sachstand war im Rahmen der Eingabe Drs 22-0319 im November letzten Jahres. Aufgrund erhöhter Abstimmungsbedarfe mit Polizei und Feuerwehr kann der Zeitplan leider nicht gehalten werden. Eine Vorstellung der Planungen der Tiefbauabteilung erfolgt im Regelfall nicht, die Unterlagen werden jedoch grundsätzlich dem jeweils betroffenen Regionalausschuss per Drucksache vorgelegt. Im Falle des Kellinghusenquartiers ist mit der Vorlage der 1. Verschickung zu März/April 2025 zu rechnen (der generell gültige Planungsprozess von Straßen ist der Drs. 21-1881 zu entnehmen).
Herr Kroll (CDU) erinnert daran, dass der Ausschuss auch Ortstermine anderen Orten, wie z.B. am Flughafen oder bei der Hochbahn tagen könne.
Einstimmig beschlossen.